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Datum: 18.07.2017

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg vom 30.10.2014

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg vom 30.10.2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft vom 21. Juni 2016 (GVOBl. S. 528) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2017 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 04.05.2017 die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg wie folgt geändert:

 

Artikel 1
Änderungen

§ 15 „Veröffentlichungen“ wird wie folgt neu gefasst:

§ 15

(1) Satzungen und Verordnungen der Stadt Ahrensburg werden durch Bereitstellung auf der Internetseite unter www.ahrensburg.de bekannt gemacht. In der Tageszeitung Hamburger Abendblatt, Regionalausgabe Stormarn, wird bis zu 3 Tage zuvor unter Angabe der Internetadresse auf die Bekanntgabe hingewiesen. Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 Satz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatz 1 Satz 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(4) Bekanntmachungen der Stadt Ahrensburg nach dem Baugesetzbuch sowie die Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden abweichend von Absatz 1 im Hamburger Abendblatt, Regionalausgabe Stormarn, bekannt gegeben. Ergänzend erfolgt eine Veröffentlichung im Internet unter www.ahrensburg.de. Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie in der Zeitung veröffentlicht wurde.

(5) Sämtliche öffentlichen Protokolle der Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung können in der Stadtbücherei im Bürgerinformationssystem kostenlos eingesehen werden.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 GO wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 04.05.2017 erteilt.

Ahrensburg, den 17.07.2017

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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