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Rutschgefahr auf glatten Wegen

Bei Glättebildung auf Wegen weist die Stadt Ahrensburg noch einmal auf die Regeln des Winterdienstes hin.

Der Winterdienst umfasst sowohl die Schneeräumung als auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf öffentlichen Gehwegen. Der Winterdienst obliegt generell den
Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. An deren Stelle trifft die Pflicht ausnahmsweise den Erbbauberechtigten, Nießbraucher und Wohnberechtigten.

Der Winterdienst muss durchgeführt werden auf Gehwegen in 1,50 m Breite, auf Radwegen in 1,00 m Breite und auf gemeinsamen Geh- und Radwegen in 2,50 m Breite.
Der zusammengeschobene Schnee ist auf dem Geh- und Radweg sofern möglich so zu lagern, dass der Fußgänger und Radfahrverkehr nicht behindert wird.

Tagsüber bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Glättebildung zu beseitigen.
Der in den Abend- und Nachtstunden gefallene Schnee ist werktags bis 7.30 Uhr zu beseitigen, sonn- und feiertags bleibt Zeit bis 9.00 Uhr des folgenden Tages.

Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist untersagt.

Für weitere Auskünfte steht die zuständige Sachbearbeiterin der Bauverwaltung, Frau Reher, unter der Telefonnummer 04102  77 175 oder per E-Mail unter sondernutzung@ahrensburg.de zur Verfügung.

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