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Können wir uns eine Kindertagesstätte aussuchen ?

Grundsätzlich haben Eltern bei der Auswahl einer Kindertagesstätte für ihr Kind ein Wunsch- und Wahlrecht.

Das Wunsch- und Wahlrecht gilt, solange

  • die Wunscheinrichtung ausreichend freie Plätze hat und

  • der Besuch der Wunsch-Kita nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten für die Wohnsitzgemeinde verbunden ist.

Wenn Sie und Ihr Kind in Ahrensburg wohnen haben Sie das Recht, die vorhandenen Angebote im Stadtgebiet Ahrensburg zu nutzen.

Möchten Sie ein Betreuungsangebot außerhalb Ahrensburgs in Anspruch nehmen, gelten innerhalb des Landes Schleswig-Holsteins die Vorschriften des § 25 a Kindertagesstättengesetz über den Kostenausgleich.

Der Wunsch Ihr Kind außerhalb von Ahrensburg in eine Kita zu geben muss 3 Monate vor Inanspruchnahme des Platzangebotes angezeigt werden. Innerhalb dieser 3 Monate wird geprüft, ob alternativ ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in einer Ahrensburger Kita angeboten werden kann.

Für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten über die Landesgrenze hinaus, gibt es derzeit keine gesetzliche oder vertragliche Regelung.

Es kommt vor, dass sich Eltern für Betreuungsangebote im nahegelegenen Hamburg interessieren. In diesem Fall ist vorab zu klären, ob auf freiwilliger Basis eine Kostenübernahme für den gewünschten Betreuungsplatz in Hamburg erfolgen kann. Ohne die entsprechende Zusage müssen Sie die Platzkosten selber tragen.

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