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Wir wohnen nicht in Ahrensburg. Können wir hier trotzdem einen Kitaplatz bekommen?

Grundsätzlich sind  bei der Platzvergabe Ahrensburger Kinder bevorrechtigt.

Sofern noch  Plätze frei bleiben nachdem alle Ahrensburger Kinder versorgt sind könnten auch auswärtige Kinder eine der Ahrensburger Einrichtungen besuchen.

Voraussetzung ist, dass die Wohnsitzgemeinde einen Kostenausgleich übernimmt. Dies muss vorab bei der Wohnsitzgemeinde angezeigt und ein Kostenausgleich beantragt werden.

Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer auswärtigen Einrichtung oder ein Rechtsanspruch eines auswärtigen Kindes auf Aufnahme in eine Ahrensburger Einrichtung besteht nicht.

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