Sprungziele
Inhalt

Wo und wann kann ich Widerspruch einlegen?

Ein Widerspruch gegen einen Bewilligungs- oder Gebührenfestsetzungsbescheid muß schriftlich erhoben oder zu Protokoll gegeben werden beim Fachdienst Kindertageseinrichtungen.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheides auf den sich der Widerspruch bezieht. Über den Widerspruch entscheidet der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg.

nach oben zurück