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Muss ich den Platz auch während Erkrankung, Urlaub oder Ferienzeit zahlen?

Der Kindergartenbeitrag der Eltern ist ein Benutzungsentgelt im Sinne des § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig Holstein. Dieses Gesetz regelt, dass die Gebührenpflicht auch dann besteht, wenn die öffentliche Einrichtung nicht durchgehend genutzt wird.

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ist die Satzung der Stadt Ahrensburg über die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen beschlossen worden.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages besteht für die gesamte Dauer des geschlossenen Betreuungsvertrages für eine Kindertageseinrichtung. Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages endet erst mit dem Wirksamwerden einer Kündigung.

Mögliche Ausnahmen:

  • Erkrankung des Kindes ab der 5. Kalenderwoche 

  • Freistellung bei Bewilligung einer Kind- oder Eltern- und Kindkur sofern dieses rechtzeitig angezeigt wird.

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