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Gibt es Ermäßigungen?

Noch günstiger geht es nur, wenn:

Sie einen Antrag auf Geschwisterermäßigung stellen.

Voraussetzung ist, dass ein Geschwisterkind ebenfalls eine kostenpflichtige Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflegestelle) mit einem Betreuungsbedarf von wenigstens 12 Stunden in der Woche besucht. Der Elternbeitrag reduziert sich um 50% des Sozialbeitrages für das jüngere Geschwisterkind sofern Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Sie einen Beitragsermäßigungsantrag stellen.

Die Höhe der Ermäßigung hängt von Ihrem Familieneinkommen und den anerkennungsfähigen Kosten ab. Diese müssen Sie nachweisen.

Die Geschwisterermäßigung und die einkommensabhängige Ermäßigung sind beim Kreis Stormarn zu beantragen.

Ansprechpartner und Formulare finden Sie auf der Seite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de; alle Formulare; Fachbereich 2; Fachdienst 22; Sozialstaffel/Tagespflegeförderung).

Zuschuss zur Verpflegungspauschale und anderen Kosten

Die Kosten für das Mittagessen betragen 70 € im Monat.Wer die 70 € für den Mittagstisch nicht aufbringen kann hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket zu stellen.Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nur, wenn man bereits andere Leistungen erhält (Wohngeld, Grundsicherung oder ähnliches). Der Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist bei der zuständigen Leistungsabteilung (z.B. Wohngeldstelle oder Jobcenter) zu stellen.

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