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Wann und wie muss oder kann ich den Betreuungsplatz kündigen ?

Ein Kindergartenjahr läuft analog zum Schuljahr immer vom 1. August eines Kalenderjahres bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie den Betreuungsplatz für Ihr Kind erstmals in Anspruch nehmen ist eine Kündigung grundsätzlich nur zum Ende eines Kindergartenjahres, also zum 31.7. möglich.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.

Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel ein Umzug. In diesem Fall können Sie unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende den Kindergartenplatz ihres Kindes kündigen.
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