Entgeltordnung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
§ 2 Höhe des Entgeltes
§ 3 Ermäßigungen
§ 4 Inkrafttreten
§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
Für Kulturveranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten wird ein Entgelt erhoben. Kulturveranstaltungen sind z.B. Lesungen, Theater, Kabarett und Liederabende. Hiervon abgegrenzt werden Informationsveranstaltungen und Aktionstage, bei denen kein Entgelt erhoben wird.
§ 2 Höhe des Entgeltes
Das Entgelt staffelt sich wie folgt:
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Honorarforderungen bis 500 Euro 4 € je Besucher/in
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Honorarforderungen bis 750 Euro 5 € je Besucher/in
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Honorarforderungen bis 1.500 Euro 7,50 € je Besucher/in
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Darüber hinausgehende Honorarforderungen 10 € je Besucher/in
§ 3 Ermäßigungen
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Jugendliche, Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger erhalten auf Nachweis eine Ermäßigung um 50 %.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt nach erfolgter Bekanntmachung am 01.01.2002 in Kraft. Die bisherige Entgeltordnung vom 04.10.1993 wird mit dem gleichen Tag aufgehoben.
Ahrensburg, im November 2002
Stadt Ahrensburg
gez. Sinning
Stellv. Bürgermeister
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