Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
Nr. 99400089274000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.
Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).
Verfahrensablauf
Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:
- Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
- Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.
Voraussetzungen
Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Zwischennachweis:
- Sachbericht
- Zahlenmäßiger Nachweis
-
Verwendungsnachweis:
- Sachbericht
- Zahlenmäßiger Nachweis
- Belegliste
Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.
Wenn der Berichtszeitraum für ein Haushaltsjahr nur 3 Monate oder weniger umfasst, kann der Sachbericht des Zwischennachweises mit dem nächstfälligen Sachbericht verbunden werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis ist jedoch in jedem Falle einzureichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)