Sprungziele
Inhalt

Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie Bodenluftmessungen in Bereichen mit organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg

BGU-Logo

Büro für Geologie und Umwelt
Ingenieurgesellschaft Kruse & Co.mbH
Schnackenburgallee 119b, D-22525 Hamburg, Telefon 040/54 76 16 0, Fax 040/54 76 16 16

 

Teil 3: Zusammenfassende Bewertung aller Untersuchungsergebnisse aus Frühjahr/Sommer 2009

sowie

Aktualisierung der Risikokarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen

Auftraggeber: Stadt Ahrensburg, Fachbereich IV, Fachdienst IV.2 (Stadtplanung, Bauaufsicht,Umwelt)

Auftragsnummer: 291282-09.12.2009/Wö

 

I. Inhaltsverzeichnis

  1. Veranlassung und Aufgabenstellung

  2. Vorliegende Unterlagen

  3. Zusammenfassung der Ergebnisse der Gaskontrollmessungen 2009 sowie der Bodenluftmessungen 2009
    3.1 Gaskontrollmessungen 2009
    3.2 Bodenluftmessungen 2009

  4. Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3
    4.1 Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit Handlungspriorität 1
    4.1.1 Fläche R1 Klärwerk
    4.1.2 Fläche R2 Jungborn
    4.1.3 Fläche R3 Am Tiergarten (Firma Schacht)
    4.1.4 Fläche R4 Schloss
    4.1.5 Fläche R5 Ostring/Am Weinberg (Rettungszentrum
    4.1.6 Fläche R6 Fannyhöh
    4.1.7 Fläche R7 Parkaue
    4.1.8 Fläche R8 Sommerpark
    4.1.9 Fläche R9 Ahrensfelder Weg (U-Bahn-Station Ahrensburg-Ost/Schule)
    4.1.10 Fläche R10 Hagener Allee, nördlich Kuhlenmoorweg
    4.1.11 Fläche R11 Bogenstraße 41 und Umfeld
    4.1.12 Fläche R12 Hamburger Straße, Südeingang Friedhof, Südwestlicher Ortseingang Ahrensburg
    4.1.13 Fläche R13 bis R15 Hinterm Vogelherd/Vogelsang
    4.1.14 Fläche R16 Amrumstieg/Niebüllweg

    4.2 Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit Handlungspriorität 2
    4.2.1 Fläche O1 Am Tiergarten 6a
    4.2.2 Fläche O2 Mühlenredder/Am Tiergarten
    4.2.3 Fläche O3 Parkaue 22
    4.2.4 Fläche O4 Gronepark
    4.2.5 Fläche O5 ehemaliges Schützenhaus
    4.2.6 Fläche O6 Parkallee 41
    4.2.7 Fläche O7 Am Aalfang 12
    4.2.8 Fläche O8 Vierbergen 47b,c
    4.2.9 Fläche O9 Starweg
    4.2.10 Fläche O10 Starweg/Hagener Allee
    4.2.11 Fläche O11 Am Neuen Teich 93/95
    4.2.12 Fläche O12 Am Lindenhof (Ost)
    4.2.13 Fläche O13 Am Lindenhof (West)
    4.2.14 Fläche O14 Bornkampsweg, Wulfsdorf
    4.2.15 Fläche O15 Staatsgut Wulfsdorf
    4.2.16 Fläche O16 Pionierweg, Siedlung Am Hagen
    4.2.17 Fläche O17 Dorfstraße Ahrensfelde
    4.2.18 Fläche O18 Teichstraße Nord, Ahrenfelde
    4.2.19 Fläche O19 Teichstraße 20a, Ahrensfelde
    4.2.20 Fläche O20 Hagener Allee/Brauner Hirsch
    4.2.21 Fläche O21 Hof Dänenteich
    4.2.22 Fläche O22 Hamburger Straße 201
    4.2.23 Fläche O23 Bünningstedter Straße 52
    4.2.24 Fläche O24 Jungborn Nord
    4.2.25 Fläche O25 Parkallee 31a
    4.2.26 Fläche O26 Manhagener Allee 103/105
    4.2.27 Fläche O27 Sahlmannsberg

    4.3 Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit Handlungspriorität 3
    4.3.1 Fläche G1 (Am schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen)
    4.3.2 Fläche G2 (Hagener Allee [Seniorenheim], Siedlung Am Hagen)

  5. Übersicht des Handlungsbedarfs

  6. Allgemeine Angaben zum Handlungsbedarf
    6.1 Allgemeine Angaben zu Verhaltensweisen beziehungsweise MMaßnahmen bei aktueller Nutzung
    6.2 Allgemeine Angaben zur Vorgehensweise bei Nutzungsänderung beziehungsweise zukünftigen Baumaßnahmen

  7. Aktualisierung der Risikoarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen
    7.1 Durchgeführte Arbeiten
    7.2 Ergänzende Anmerkungen

  8. Zusammenfassung

II. Anlagenverzeichnis

Aktualisierte Lagepläne/Karten (1fach analog und digital)

Übersichtskate Geologie/Altaufschlüsse, M 1:20.000, Stand November 2009

Übersichtskarten Risikoabschätzung, M 1:10.000, Stand November 2009

Detailkarten Risikoabschätzung, M 1:5.000, Stand November 2009

III. Anhangverzeichnis

Anhang 1
Auszüge aus der Baugrundbeurteilung Hinterm Vogelherd 85, 22926 Ahrensburg, Diplom-Ingenieur Rainer J. Pingel, 20.07.1998 (betrifft Fläche R14: Hinterm Vogelherd/Vogelsang), 1fach analog

Anhang 2
Schichtenverzeichnis, Bohrprofil und Ausbauzeichnung Trinkwasserbrunnen (Hausbrunnen), Grundstück Am Lindenhof 2 (betrifft Fläche O12: Am Lindenhof), 1fach analog

Anhang 3
Schichtenverzeichnis, Bohrprofil und Ausbauzeichnung Trinkwasserbrunnen, Grundstück Sahlmannsberg (betrifft Fläche O27: Sahlmannsberg), 1fach analog

Anhang 4
Tabellarische Auswertung der Altaufschlüsse einschließlich Legende, aktualisierter Stand November 2009, digital

 

1. Veranlassung und Aufgabenstellung

2007 wurden im Bereich des südlichen Teils der Deponie Fannyhöh unter anderem deutlich erhöhte Methan- (CH4) und Kohlendioxid-Gehalte (CO2) in der Bodenluft ermittelt.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde die Ursache der Bildung des CH4 beziehungsweise CO2 nicht auf die weiter nördlich gelegenen Müllablagerungen, sondern im Wesentlichen auf das im östlichen Bereich des Untersuchungsgebiets auftretende natürliche Torfvorkommen (Niederung der Aue) zurüchgeführt. Somit konnte nicht ausgeschlossen werden, dass relevante CH4-Gehalte auch in anderen besiedelten Bereichen mit organogenen Ablagerungen, zum Beispiel der Aue-Niederung, des Hopfenbachtals (Tunneltal) tec., auftreten können.

Daraufhin wurde die BGU GmbH 20078 von der Stadt Ahrensburg mit einer systematischen Erfassung und kartografischen Darstellung von Torfvorkommen sowie vergleichbaren organogenen Ablagerungen innerhalb des Stadtgebietes beauftragt. Basierend auf dem in diesem Zusammenhang erstellten Kartenwerk "Potentielle Methangasbildung in organogenen Ablagerungen" (Stand Dezember 2008) wurden unter anderem Vorsorgemaßnahmen bei aktueller Nutzung empfohlen. Hierbei wurden im ersten Schritt die folgenden Vorsorgemaßnahmen für die Flächen mit Handlungspriorität 1 (einschließlich der ausgewiesenen 50m-Sicherheitszonen) sowie für Flächen mit Handlungsprioritäten 2 und 3 ausgesprochen:

  • Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3: zunächst Durchführung von Gasmessungen (Methan, Kohlendioxid, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff) in Bauwerken, die in den Untergrund einbinden (zum Beispiel in Schächten auf öffentlichem Grund beziehungsweise sofern auf öffentlichem Grund keine Schächte zur Verfügung stehen, Messungen auch auf Privatgrund)
  • Flächen mit Handlungspriorität 1: ergänzende Durchführung von Bodenluftmessungen (mit vorheriger Aufnahme des Untergrundaufbaus) auf ausgewählten Flächen, vorzugsweise in stationären Bodenluftmesspegeln, um reale/insitu-Werte für eine mögliche Risikoabschätzung der potentiellen Methangasbildung zu erhalten.

Die Stadt Ahrensburg beauftragte unser Büro im Juni 2009 mit den oben genannten Gaskontrollmessungen in öffentlichen Bauwerken (Keller, Schächte) und, sofern erforderlich, auch in Bauwerken auf ausgewählten Privatgrundstücken (siehe oben) im Bereich von Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3. Darüber hinaus sollten Bodenluftmessungen in stationären Bodenluftmesspegeln auf ausgewählten Flächen mit der Handlungspriorität 1 durchgeführt werden.

In dem Bericht (Teil 1) vom 15.09.2009 wurden die im Frühjahr/Sommer 2009 durchgeführten Gaskontrollmessungen in Kellern und Schächten auf öffentlichem Grund, auf städtischen Grundstücken sowie, sofern erforderlich, auf Privatgrundstücken zusammenfassend beschrieben und bewertet. Bei Erfordernis wurden Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Die Ergebnisse der im Sommer 2009 durchgeführten Bodenluftmessungen in stationären Bodenluftmesspegeln auf ausgewählten Flächen wurden in vier weiteren, flächenbezogenen Berichten (Teil 2A bis Teil 2D) aus September 2009 dargestellt und bewertet.

In dem hiermit vorgelegten Teil 3 wird basierend auf den Ergebnissen der im Frühjahr/Sommer 2009 durchgeführten Gaskontrollmessungen und Bodenluftmessungen, unter Berücksichtigung der aus 2007 vorliegenden Untersuchungsergebnisse (Deponie Fannyhöh), der Handlungsbedarf für alle Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 genannt und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise ausgesprochen. Des Weiteren erfolgt eine Aktualisierung der aus Dezember 2008 vorliegenden Risikoarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen, das heißt es wird der nach derzeitigem Kenntnisstand erforderliche Handlungsbedarf dargestellt.

 

2. Vorliegende Unterlagen

Für die zusamenfassende Bewertung und die Aktualisierung der oben geannten Risikoarten wurden folgende Berichte herangezogen:

  1. Deponie Fannyhöh, Ahrensburg, Untergrunderkundungen im südöstlichen Deponiebereich (Boden, Bodenluft); BGU GmbH, 271184 - 24.08.2007

  2. Risikoarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg, einschließlich Erläuterungen zum Kartenwerk, BGU GmbH, 281230 - 09.12.2008

  3. Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie Bodenluftmessungen in Bereichen mit organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg, Teil 1: Gaskontrolmessungen in Schächten und Kellern; BGU GmbH, 291282 - 15.09.2009

  4. Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie Bodenluftmessungen in Bereichen mit organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg, Teil 2A: Bodenluftmessungen auf der Fläche R2 Jungborn; BGU GmbH, 291282A - 17.09.2009

  5. Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie Bodenluftmessungen in Bereichen mit organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg, Teil 2B: Bodenluftmessungen auf der Fläche R9 Ahrensfelder Weg (U-Bahn-Station Ahrensburg-Ost/Schule); BGU GmbH, 291282B - 25.09.2009

  6. Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie Bodenluftmessungen in Bereichen mit organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg, Teil 2C: Bodenluftmessungen auf der Fläche R!! Bogenstraße 41 umnd Umfeld; BGD GmbH, 291282C - 23.09.2009

  7. Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie Bodenluftmessungen in Bereichen mit organogenen Ablagerungen, Stadt Ahrensburg, Teil 2D: Bodenluftmessungen auf den Flächen R13 bis R15 Hinterm Vogelherd/Vogelsang; BGU GmbH, 291282D - 21.09.2009

  8. Geologische Karte, M 1:25.000, Blatt 2327 Ahrensburg, erschienen 1912

Soweit im nachfolgenden Text ein Verweis auf die oben genannten Unterlagen erforderlich wird, erfolgt dieser mittels Nennung der in eckige Klammern [] gesetzten Ziffern.

 

3. Zusammenfassung der Ergebnisse der Gaskontrollmessungen 2009 sowie der Bodenluftmessungen 2009

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern aus dem Jahr 2009 sowie der ebenfalls  im Jahr 2009 durchgeführten Bodenluftmessungen auf insgesamt 6 ausgewählten Flächen zusammenfassend dargestellt. Anschließend werden die sich daraus für die Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3, auf denen bislang keine Bodenluftmessungen durchgeführt wurden, ergebenden Bewertungskriterien genannt In Kapitel 4 werden dann alle vorliegenden Daten und Untersuchungsergebnisse (siehe Kapitel2) unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten tec. flächenbezogen zusammengestellt und bewertet sowie der Handlungsbedarf formuliert.

3.1 Gaskontrollmessungen 2009

Im Rahmen der Gaskontrollmessungen [3] wurden, mit wenigen Ausnahmen, auf allen Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 Gaskontrollmessungen (Methan, Kohlendioxid, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff) in Bauwerken, die in den Untergrund einbinden, durchgeführt. Diese wurden im Wesentlichen in Schächten des öffentlichen Entwässerungsnetzes ausgeführt. Sofern für einzelne Flächen keine Schächte des öffentlichen Entwässerungsnetzes für Messungen zur Verfügung standen, wurden in diesen Fällen exemplarisch auch auf ausgewählten Privatgrundstücken Messungen in Kellern und Schächten (sofern vorhanden) durchgeführt, um auch für diese Flächen Aussagen über eine mögliche Gefährdung durch Methan etc. machen zu können. Zudem wurden planmäßig auf allen betroffenen städtischen Grundstücken, unter anderem im Bereich des Rettungszentrums (R5) und der Aalfangschule (R9), in Kellern und Schächten Gaskontrollmessungen ausgeführt. Von den Messungen ausgenommen wareninsgesamt vier Flächen mit Handlungspriorität 2 (O12, O13, O16, O27), für die sich aufgrund der Informationen von betroffenen Grundeigentümern und Unterlagen zu weiteren Altaufschlüssen (siehe [3] und Anhänge 1 bis 3) ergab, dass keine Gaskontrollmessungen erforderlich wurden.

In Frühjahr/Sommer 2009 wurden auf 41 Flächen (R1 bis R16, G1, G2, O1 bis O11, O14, O15, O17 bis O26) insgesamt:

  • 123 Gaskontrollmessungen auf öffentlichem Grund
  • 63 Gaskontrollmessungen auf städtischen Grundstücken sowie
  • 163 Gaskontrollmessungen auf Privatgrundstücken

durchgeführt.

Hierbei wurde festgestellt, dass

  • nur lokal geringe Methan-Gehalte von 3% UEG CH4 (ca. 0,15 Volumen-% CH4) im Schlosskeller (R4) und im leerstehenden Wohnhauskeller (Souterrain) des Grundstücks Parkaue 22 (O3) nachgewiesen wurden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die natürlichen Torfvorkommen im Untergrund zurückzuführen sind und vermutlich mit unregelmäßigem Lüftungsverhalten und/oder gegebenenfalls mit einer stärker gasdurchlässigenKellersohle beziehungsweise aufgehender, im Erdreich liegender Wände zusammenhängen;
  • nur lokal geringe Gehalte an Schwefelwasserstoff (H2S) von 3 ppm gemessen wurden; diese wurden in einem Fäkaliensammelschacht des Grundstücks Am Tiergarten 6a (Fläche O1) nachgewiesen; es ist davon auszugehen, dass die Bildung oben genannten Schwefelwasserstoffes sowie des ebenfalls in erhöhten Konzentrationen auftretenden Kohlendioxids auf Umsetzungsprozesse im Fäkalienschlammschacht zurüchzuführenist;
  • der in einem Fall erhöhte Methan-Gehalt von 21 % UEG CH4 (ca. 1 Volumen-% CH4), der erhöhte Kohlendioxid-Gehalt von 7,5 Volumen-% auf der Fläche R6 (Fannyhöh) in dem Dränageschacht der passiven Gasdrainage des THCA-Clubhauses gemessen wurden; diese sind, zumindest zum überwiegenden Anteil, auf die Müllablagerungen im Unmittelbaren Umfeld des Gebäudes zurückzuführen, aufgrund derer die passive Gasdränage für das THCA-Clubhaus errichtet wurde;
  • neben den oben genannten Flächen O1 und R6 auch im Bereich von 6 Flächen mit Handlungspriorität 2 (O2, O14, O15, O18, O19, O26) in einzelnen Schächten erhöhte Kohlendioxid-Gehalte (maximal 2,5 Volumen-%) und/oder erniedrigte Sauerstoff-Gehalte (minimal 17,4 Volumen-%) festgestellt wurden; die erhöhten CO2-Gehalte und niedrigen O2-Gehalte deuten auf Sauerstoff zehrende Prozesse in den Schächten beziehungsweise deren näherem Umfeld hin, die jedoch, da in allen Fällen kein Methan nachgewiesen wurde, nicht zwangsläufig auf eine Methangsbildung in natürlichen organogenen Ablagerungenzurückzuführen ist.
  • allen anderen Messergebnisse als unauffällig einzustufen sind.

Zusammenfassend kann festgehalten werden,

  • dass die oben genannten ermittelten Methan-, Kohlendioxid-, Schwefelwasserstoff- und Sauerstoff-Gehalte aller Messungen, mit Ausnahme der Methan-, Kohlendioxid-, Schwefelwasserstoff- und Sauerstoff-Gehalte in einzelnen Schächten (siehe oben), keine gesundheitsschädigenden Messergebnisse erbracht haben, gemessen an den zur Bewertung herangezogenen Richtwerten etc. [3], keine auffälligen Gehalte ergeben;
  • dass eine Migration von Methan, verursacht durch im Untergrund vorhandene Torfvorkommen oder ähnliche natürliche organische Ablagerungen, in Gebäudeteile, die in den Untergrund einbinden, unter ungündtigen Bedingungen nicht auszuschließen ist;
  • dass die lokal festegstellten, sehr geringen Methan-Gehalte in Kellern mit hoher Wahrscheinlichkeit bei ausreichendem Lüftungsverhalten vermieden werden könnten;
  • dass aufgrund der in einzelnen Schächten auf mindestens 8 der untersuchten Flächen festgestellten, erhöhten CO2- (lokal auch CH4- beziehungsweise H2S-) und damit häufig verbundenen niedrigen O2-Gehalte ein Besteigen aller Schächte oder ähnliches ohne vorherige Freimessung zu unterlassen ist.

Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Gaskontrollmessungen besteht für die untersuchten Flächen kein aktueller Handlungsbedarf. Wir empfehlen aber, im Keller des Schlosses (Fläche R4) als auch im Keller des Wohnhauses Parkaue 22 (Fläche O3) zu überprüfen, ob durch eine regelmäßige Luftzirkulation im Keller beziehungsweise Souterrain, zum Beispiel durch regelmäßige Querlüften, die Methan-Gehalte auf 0 Volumen-% reduziert werden können.

Des Weiteren sollte allen Anwohnern und Nutzern der Flächen mit den Handlungsrioritäten 1 bis 3 empfohlen werden, vorbeugend für ein ausreichendes Lüftungsverhalten in den von ihnen genutzten  Wohn-/Gewerberäumen zu sorgen. Des Weiteren muss unseres Erachtens oben genannter Personenkreis darüber informiert werden, dass ein Besteigen von Schächten etc. ohne vorherige Gasfreimessung zu unterlassen ist (siehe auch Kapitel 6.1).

3.2 Bodenluftmessungen 2009

Im Folgenden werden die Ergebnisse der auf insgesamt 6 Flächen mit der Handlungspriorität 1 durchgeführten Bodenluftmessungen aus 2009 zusammenfassend genannt. Details sind den einzelnen Berichten [4] bis [7] zu entnehmen.

Fläche R2 Jungborn

Im Bereich der randlich des Auetals gelegenen Fläche R2 Jungborn [4] stehen gemäß Geologischer Karte [8] humose Sande an. Dies wird durch die Altaufschlüsse beziehungsweise die Sondierungen aus Sommer 2009 belegt. Hier wurden Moorerden, Sand- und Torfmudden sowie humose Sande mit Mächtigkeiten zwischen ca. 1m und 2m überlagert.

Bei in drei Gaspegeln exemplarisch durchgeführten Bodenluftmessungen wurde kein Methan nachgewiesen. Somit ist, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen. Zum Handlungsbedarf etc. siehe Kapitel 4.1.2 sowie [4].

Fläche R9 Ahrensfelder Weg (U-Bahn-Station Ahrensburg-Ost/Schule)

Im Bereich der im Tunneltal gelegenen Fläche R9 Ahrensfelder Weg [5] steht gemäß Geologischer Karte [8] Torf an. Dies wird durch die Altaufschlüsse beziehungsweise die Sondierungen aus Sommer 2009 belegt. Hier wurden nahezu flächig bis zu 2,3m mächtige Torfe, bereichsweise auch Torfe und humose Sande mit Gesamtmächtigkeiten bis zu 2,3m erbohrt. Die organogenen Böden werden insbesondere im Bereich der Schule von bindigen Böden mit Mächtigkeiten zwischen 1,4m und 2,7m überlagert.

Bei in fünf Gaspegeln exemplarisch durchgeführten Bodenluftmessungen wurde in zwei Gaspegeln Methan (maximal 20,5 Volumen-% im Pumpbetrieb) nachgewiesen. Somit ist, zumindest in Teilbereichen, mit einem relevanten Methangasbildungspotential in der Bodenluft  zu rechnen. Zum Handlungsbedarf etc. siehe Kapitel 4.1.9 sowie [5].

Fläche R11 Bogenstraße 41 und Umfeld

Im Bereich der im Tunneltal gelegenen Fläche R11 Bogenstraße 41 und Umfeld [6] steht gemäß Geologischer Karte [8] Torf an. Dies wird durch die Altaufschlüsse beziehungsweise die Sondierungen aus Sommer 2009 belegt. Hier wurden im zentralen und östlichen Teil mehrere Dezimeter mächtige Torfe und/oder Torfmudden erbohrt. Insbesondere im zentralen Bereich der Fläche werden die organogenen Böden von bindigen Böden mit Mächtigkeiten bis zu 6,5m überlagert. Im westlichen und nördlichen Teil der Fläche stehen lokal bis zu 2m mächtige humose Sande/Schluffe an. Die Auffüllungsmächtigkeiten nehmen in diesem Bereich deutlich ab.

Bei in vier Gaspegeln exemplarisch durchgeführten Bodenluftmessungen wurde in allen Gaspegeln Methan nachgewiesen. Während in 3 der 4 Gaspegel Methan mit 0,5 Volumen-% bis maximal 1 Volumen-% (Totvolumen und/oder Pumpbetrieb) ermittlet wurde, lag der Methangehalt in dem vierten Pegel bei maximal 24 Volumen-% (Pumpbetrieb). Somit ist, zumindest in Teilbereichen, mit einem relevanten Methangasbildungspotential in der Bodenluft zu rechnen. Zum Handlungsbedarf etc. siehe Kapitel 4.1.11 sowie [6].

Flächen R13 bis R15 Hinterm Vogelherd/Vogelsang 

Im Bereich der Flächen R13 und R14 stehen gemäß Geologischer Karte [8] keine organogenen Ablagerungen an. Im Bereich der Fläche R15 sind gemäß [8] oberflächennah Torfe zu erwarten, dies entspricht den Ergebnissen der Altaufschlüsse als auch denen einer Sondierung aus Sommer 2009 [7]. Entgegen den Angaben in der Geologischen Karte ([8], siehe oben) wurden im Bereich der Flächen R13 und R14 gemäß vorliegenden Altaufschlüssen als auch der Sondierungen aus Sommer 2009 [7] humose Sande erbohrt. Bei allen drei Flächen handelt es sich um lokale Vorkommen von oberflächennah anstehenden, organogenen Böden mit einer vergleichswei se geringen flächigen Ausdehnung. So wurden im Bereich aller drei oben genannten Flächen Torfe und humose Sande mit Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern erbohrt. Sofern in den Aufschlüssen eine Überlagerung der organogenen Böden angetroffen wurde,war diese sandig ausgebildet.

Bei in vier Gaspegeln exemplarisch durchgeführten Bodenluftmessungen wurde kein Methan nachgewiesen. Somit ist, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspoten­tial zu rechnen. Zum Handlungsbedarf etc. siehe Kapitel 4.1.13 sowie [7].

Gemäß den oben genannten Bodenluftmessungen auf insgesamt 6 Flächen (R2, R9, R11, R13 bis R15) kann zusammenfassend festgehalten werden, dass

  • auf Flächen, die geologische Gegebenheiten vergleichbar mit denen der Flächen R9, R11 und auch R6 (Fannyhöh, siehe Untersuchungen aus 2007 [1]) aufweisen, d. h. auf Flächen, die im Bereich flächiger Vorkommen (zum Beispiel im Auetal, Tunneltal) von organogenen Böden (im Wesentlichen Torf) liegen und die organogenen Böden von bindigen Böden überlagert werden, ist, zumindest in Teilbereichen, mit einem relevanten Methangasbildungspotential zu rechnen.
  • auf Flächen, die geologische Gegebenheiten vergleichbar mit denen der Flächen R2 und R13 bis R15 aufweisen, das heißt auf Flächen, die im Bereich von geringmächtigen (wenige Dezimeter) organogenen Böden (im Wesentlichen humose Sande, Mudden) und/oder im Bereich lokaler Torf-Vorkommen liegen, ist, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen. Dies gilt auch dann, wenn Teilbereiche der organogenen Ablagerungen von bindigen Böden geringer Mächtigkeit überlagert werden.

 

4. Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3

Im Folgenden werden die in Kapitel 2 genannten vorliegenden Daten und Untersuchungs­ergebnisse flächenbezogen zusammengestellt und bewertet sowie der Handlungsbedarf für Flächen mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3 [3] ermittelt.

Bei der Abschätzung des Methangasbildungspotentials werden im Wesentlichen die folgenden Kriterien herangezogen:

  • Kenntnisse zur Geologie: Sind organogene Ablagerungen gemäß Geologischer Karte [8] vorhanden und wenn ja, welche? Sind Altaufschlüsse vorhanden und werden die Daten der Geologischen Karte durch diese belegt [2]? Wie mächtig sind die organoge­ nen Ablagerungen? Ist mit einer bindigen Überlagerung zu rechnen und wenn ja, wie mächtig ist diese?
    Anmerkung:
    Bei der Darstellung der Geologie in den folgenden Kapiteln ist, sofern Bezug auf die Altaufschlüsse genommen wird, zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der Altauf­schlüsse vor der Bebauung der Grundstücke abgeteuft wurde und somit vermutlich nicht unbedingt den jeweils aktuellen Zustand des Bodenaufbaus widerspiegelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Bebauung lokal die organo­genen Schichten ausgebaut wurden oder aber auch in Bereichen, in denen vor der Bebauung noch keine Überlagerung der organogenen Schichten vorhanden war, gegebenenfalls im Zuge der Bebauung der Grundstücke eine anthropogene Auffüllung (gegebenenfalls auch aus bindigen Böden) aufgebracht wurde.
  • Horizontale Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld der jeweiligen Fläche: das heißt, handelt es sich eher um ein lokales Vorkommen, also um eine geringe Ausdehnung (zm Beispiel lokale Vorkommen im Parkviertel beziehungsweise Waldgut Hagen) oder eher um eine flächige Ausdehnung (zum Beispiel Auetal, Tunneltal)?
  • Berücksichtigung konkreter Messergebnisse der Gaskontrollmessungen aus 2009 [3] beziehungsweise der Bodenluftmessungen aus 2007 [1] sowie aus 2009 [4] bis [7] (siehe hierzu auch Kapitel 3).

Das heißt zur Abschätzung des Methangasbildungspotentials jeder einzelnen Fläche wird anhand der Zusammensetzung der organogenen Ablagerungen (zum Beispiel Torfe oder humose Sande) und/oder der Ausdehnung des Vorkommens etc. (siehe auch Kapitel 3) auf Basis der Bodenluftmessergebnisse [1], [4] bis [7] eine grobe Abschätzung des möglichen Methangasbildungspotentials vorgenommen.

Abschließend wird für jede Fläche der Handlungsbedarf genannt. Dieser wird unterschieden in Handlungsbedarf bei aktueller Nutzung und in Handlungsbedarf bei zukünftigen Baumaßnah­men. In Abhängigkeit von den konkreten, zum derzeitigen Kenntnisstand erforderlichen Maß­nahmen erfolgt dann eine Einteilung in

  • nachrangigen Handlungsbedarf, in der Regel dann, wenn mit einem eher geringen Methangasbildungspotential zu rechnen ist und somit kein Handlungsbedarf für die aktuelle Nutzung gesehen wird, sondern nur Maßnahmen für zukünftige Baumaßnah­men erforderlich sind;
  • Handlungsbedarf (gegeben), sofern mit einem Methangasbildungspotential in bebauten Bereichen, die aber eher in lokalen Vorkommen beziehungsweis Ausläufern von organogenen Ablagerungen liegen, zu rechnen ist und aufgrund dessen Handlungsbedarf sowohl für die aktuelle Nutzung als auch für zukünftige Bauvorhaben gesehen wird;
  • vorrangigen Handlungsbedarf, sofern mit einem relevanten Methangasbildungs­ potential in bebauten Bereichen zu rechnen ist, die in flächigen Vorkommen organo­gener Ablagerungen liegen; es besteht Handlungsbedarf bei aktueller Nutzung als auch für zukünftige Baumaßnahmen.

Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten, dass es sich hierbei lediglich um eine grobe Abschätzung eines möglichen Methangasbildungspotentials handelt. Belastbare Erkenntnisse zum möglichen Methangasbildungspotential können nur mittels Ramm­kernsondierungen zur Erkundung des tatsächlichen Untergrundaufbaus sowie mittels Bodenluftmessungen (vergleichbar mit denen aus [1], [4] bis [7]) auf den einzelnen Flächen erlangt werden.

Sofern für die Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 ein Handlungsbedarf beziehungsweise ein vorrangiger Handlungsbedarf ausgesprochen wurde, beziehen sich die empfohlenen Maßnahmen für die aktuelle Nutzung (Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern und/oder Bodenluft messungen in stationären Gaspegeln) zunächst nur auf die Bebauung im Bereich der Flächen selbst. Ob darüber hinaus gegebenenfalls weitere Maßnahmen auch in den zugehörigen 50m-Sicherheitszonen erforderlich werden, ergibt sich auf Basis der Ergebnisse oben genannten Untersuchungen (auf den Flächen selbst).

Allgemeine Maßnahmen beziehungsweise Verhaltensweisen, die unabhängig von dem nachfolgend in den Kapiteln 4.1 bis 4.3 genannten Handlungsbedarf darüber hinaus für alle Flächen mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3 bei aktueller Nutzung gelten bezieungsweise berücksichtigt werden sollen (wie zum Beispiel ausreichendes Lüftungsverhalten beziehungsweise Besteigen von Schächten nicht ohne vorheri­ges Freimessen), werden in Kapitel 6.1 zusammenfassend erläutert. Der Handlungsbedarf, das heißt die Vorgehensweise bei zukünftigen Baumaßnahmen, wird in Kapitel 6.2 genannt.

4.1 Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit Handlungspriorität 1

4.1.1 Fläche R1 Klärwerk

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torfe, zum Teil humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten von Torten, Mudden und/oder humosen Sanden, häufig auch mit Mächtigkeiten (zum Teil Gesamtmächtigkeiten verschiedener organogener Ablagerungen) über 2m (maximale Mächtigkeit Torfe: 2,7 m); häufig bindige Überlagerung, überwiegend im Mächtigkeitsbereich zwischen 1m bis 2m (maximale bindige Überlagerung 2,2m) dokumentiert.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Die Betriebsanlagen werden nutzungsbedingt durch die Betreiber des Klärwerks einer regel­mäßigen Kontrolle hinsichtlich des Vorhandenseins von Methan in geschlossenen Räumen unterzogen.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: aufgrund der geologischen Situation (mächtige Torfablagerungen etc. mit bindigen Überlagerungen, siehe oben) ist mit einem erhöhten Methangasbildungspotential zu rechnen. Da nutzungsbedingt (Klärwerk) eine regelmäßige Kontrolle hinsichtlich des Vorhandenseins von Methan im Bereich der Betriebsanlagen stattfindet, besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungsbedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R2 Jungborn 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen sowie Untersuchungen 2009 (Zusammenfassung gemäß [4]):

Auftreten von Moorerde (= Signatur „Torfe" in Detailkarte), Sand- und Torfmudden, humosen Sanden mit Mächtigkeiten um 0,5m, lokal auch mit Mächtigkeiten bis 2m; bindige Überlagerung im Mächtigkeitsbereich von 1m bis 2m dokumentiert.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal) Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3]

Bodenluftmessungen 2009 wurden bereits exemplarisch in drei Gaspegeln durchgeführt . Auf­grund der Bodenluftmessergebnisse (Methan wurde nicht nachgewiesen) ist, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen [4].

Handlungsbedarf: nachrangig (Details s. [4])

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da aufgrund der Bodenluftmessergeb­ nisse, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rech­ nen ist [4].
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R3 Am Tiergarten (Fa. Schacht) 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten von Torf mit einer Mächtigkeit von 0,5m; bindige Überlagerung mit einer Mächtigkeit von mehr als 4m dokumentiert (nur ein Altaufschluss vorhanden). Nordwestlich, nördlich und östlich der Fläche R3 wurden in Altaufschlüssen Mudden (Mächtigkeitsbereich 0,5m bis 2m) mit sandiger Überlagerung erbohrt.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal) Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und im Keller: unauffällig [3].

Aufgrund der Hanglage des Grundstücks wird angenommen, dass die Fläche nördlich und nordöstlich der Halle in Richtung bis zur Aue aufgefüllt wurde. Aufgrund dessen wurde dieser Bereich, obwohl er nicht im Bereich der eigentlichen organogenen Ablagerungen (gemäß Geologischer Karte [8] beziehungsweise gemäß [2]), sondern nur in deren 50m Sicherheitszone liegt, mit in die Fläche R3 einbezogen.

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: es besteht Handlungsbedarf, da die Situation (gewerbliche Nutzung, Geländeaufhöhung in Hanglage etc.) in etwa vergleichbar mit denen auf den Flächen R6 [1] beziehungsweise R11 [6] ist (siehe weiter unten) und nur lokal Kenntnisse zum Untergrund­ aufbau, insbesondere im Bereich der Halle, vorliegen. Somit ist die Bildung relevanter Methangasgehalte etc. nicht auszuschließen. Es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen in stationären Gaspegeln im Bereich der Halle (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R4 Schloss 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte :Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Im Bereich des Schlossgrabens Auftreten von Mudde (gemäß Schichtenverzeichnissen z.T. mit Auffüllung) mit Mächtigkeiten zwischen 1m bis 1,7 m.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal) Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: weitestgehend unauffällig [3], aber geringe Methangehalte in der Raumluft des Schlosskellers (maximal 3% UEG = ca. 0,15 Volumen-%).

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: es besteht Handlungsbedarf, da das Schloss inmitten der organogenen Ablagerungen liegt und nur lokal (Schlossgraben) Kenntnisse zum Unter­grundaufbau vorliegen. Somit ist die Bildung relevanter Methangasgehalte etc. nicht auszuschließen.
    Diese Annahme wird gestützt durch die bereits in der Raumluft des Schlosskellers nachgewiesenen geringen Gehalte an Methan. Im Bereich des Schlosskellers sollte jederzeit für einen ausreichenden Luftaustausch (Querlüften) gesorgt werden. Des Weiteren wird die Durchführung von Bodenluftmessungen in stationären Gaspegeln im Bereich des Schlosses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R5 Ostring/Am Weinberg (Rettungszentrum) 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Nahezu flächiges Auftreten von Mudde, häufig mit Mächtigkeiten von mehr als 2m, lokal Mäch­tigkeiten bis 3,3m; bindige und sandige Überlagerung der organogenen Schichten dokumentiert, in der Regel im Mächtigkeitsbereich zwischen ca. 0,5m bis ca. 2,0m.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3].

Handlungsbedarf:vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: es besteht Handlungsbedarf, da das Rettungszentrum randlich der organogenen Ablagerungen liegt und gemäß der Altaufschlüsse nahezu flächig Mudden mit Mächtigkeiten von mehr als 2m auftreten und bindige Überlagerungen dokumentiert sind. Somit ist die Bildung relevanter Methangasgehalte etc. nicht auszuschließen. Es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen in stationären Gaspegeln im Bereich des Rettungszentrums (Filterausbau möglichst auf Fundament­höhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.2 Fläche R6 Fannyhöh 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen sowie Untersuchungen 2007 (Zusammenfassung gemäß [1] beziehungsweise vorliegender Risikokarten [2]):
Torf mit Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern; im Deponiebereich flächig bindige Über­lagerungen mit Mächtigkeiten von mehreren Metern bis zu ca. 6m dokumentiert; südlich der Deponie wurden auch im Bereich der Wohnbebauung am Straßenzug Fannyhöh Torfe beziehungsweise humose Sande erbohrt. Die Torfe weisen lokal Mächtigkeiten über 2m auf. Des Weiteren wurden auch in diesem Bereich bindige Überlagerungen im Mächtigkeitsbereich von ca. 2m dokumentiert.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Bodenluftmessungen 2007 im Bereich des südlichen Teils der Deponie Fannyhöh wiesen unter anderem deutlich erhöhte Methan- (CH4 bis maximal 73,5 Volumen-% im Pumpbetrieb) und Kohlendioxid­ Gehalte (C02 bis maximal 18,8 Volumen-% im Pumpbetrieb) in der Bodenluft auf, die im Wesentlichen auf das im östlichen Bereich des Untersuchungsgebiets auftretende natürliche Torfvorkommen (Niederung der Aue) zurückgeführt wurden [1].

Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: im Wesentlichen unauffällig [3]; aller­dings wurden im Schacht der Gasdränage für das THCA-Clubhaus ein erhöhter Methan-Gehalt von 21 % UEG CH4 (ca. 1 Volumen-% CH4), ein erhöhter Kohlendioxid-Gehalt von 9,1 Volumen-% C02 und der deutlich erniedrigte Sauerstoff-Gehalt von 7,5 Volumen-% 02 gemessen. Diese sind in diesem Bereich somit eher,zumindest zum überwiegenden Anteil, auf die Müllablagerungen im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes zurückzuführen, aufgrund derer die passive Gasdränage für das THCA-Clubhaus errichtet wurde [3].

Bei der Umgrenzung der Fläche R6 wurden auch die bekannten Auffüllungsbereiche der Deponie Fannyhöh (Müll, Boden) berücksichtigt. Somit wurden die aufgefüllten, randlich des Auetals gelegenen Bereiche, die in der 50m - Sicherheitszone der organogenen Ablagerungen liegen, mit in die Fläche R6 einbezogen. Da die Fläche R6 die gesamte Sicherheitszone der organogenen Ablagerung einnimmt, wurde keine weitere Sicherheitszone für die Fläche R6 ausgewie­sen (siehe auch Erläuterungen in Kapitel 7.1).

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: es besteht Handlungsbedarf im Bereich der Wohnbebauung im Straßenzug Fannyhöh, südlich der Deponie, da auch in diesem Bereich gemäß der Altaufschlüsse Torfe mit Mächtigkeiten über 2m auftreten. Des Weiteren wurden auch bindige Überlagerungen im Mächtigkeitsbereich um 2m dokumentiert. Somit ist die Bildung relevanter Methangasgehalte etc. auch in diesem Bereich nicht auszu­schließen. Im Bereich der Wohnbebauung wird die Durchführung von Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern sowie von Bodenluftmessungen in stationären Gaspegeln im Bereich der Wohnhäuser (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
    Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Deponie, d. h. des THCA-Geländes. Hier wird empfohlen, unabhängig von der Ursache der Methangasbildung, die Gaskon­ trollmessungen auf dem Gelände des THCA (Fläche R6) weiterhin in regelmäßigen Abständen durchzuführen sowie die passive Gasdränage des THCA-Clubhauses regelmäßig zu warten / belüften (3).
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf,siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R7 Parkaue

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: keine oberflächennahen organogenen Ablagerungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten von Torf mit geringen Mächtigkeiten bis ca. 0,85m; bindige Überlagerung (gemäß GLA Hamburg: vermutlich Auffüllung) im Mächtigkeitsbereich von ca. 1m bis 3m dokumentiert; gegebenenfalls handelt es sich aber auch hier, wie bei R8, um ein lokales Vorkommen eemwarmzeitlicher Torfe (siehe auch Kapitel 4.1.8).

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: vermutlich lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3].

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da vermutlich nur lokales Vorkommen mit vergleichsweise geringmächtigen Torflagen, in dem, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen ist.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.2 Fläche RB Sommerpark 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: keine oberflächennahen organogenen Ablagerungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten eemwarmzeitlicher Torfe mit Mächtigkeiten bis ca. 0,8m, im östlichen Teil lokal Torfmächtigkeiten zwischen 1,6m bis zu 3,9m; bindige, geogene Überlagerung im Mächtigkeitsbereich von ca. 1m bis 3m dokumentiert, gemäß Schichtenverzeichnissen häufig >2m, lokal auch >3m

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: vermutlich lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3].

Handlungsbedarf: gegeben

  • Bei aktueller Nutzung: trotz geringer horizontaler Ausdehnung des Vorkommens Hand­lungsbedarf, da lokal Torfmächtigkeiten von bis zu knapp 4m erbohrt wurden und somit Bildung gegebenenfalls relevanter Methangasgehalte nicht auszuschließen ist; es wird im Bereich der Wohnhäuser die Durchführung von Gaskontrollmessungen in Kellern und Schächten sowie von Bodenluftmessungen in stationären Gaspegeln (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen. Diese Empfehlung betrifft insbesondere den östlichen Teil der Fläche R8.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf , siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R9 Ahrensfelder Weg CU-Bahn-Station Ahrensburg-Ost / Schule) 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte:
Torf, bereichsweise sandige bis kiesige Ablagerungen der sogenannten Wallberge (=Oser) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen sowie Untersuchungen 2009 (Zusammenfassung gemäß [5]):
Flächig bis zu 2,3m mächtige Torfe, Torfmudden, bereichsweise auch Torfe und humose Sande mit Gesamtmächtigkeiten bis zu 2,3m (Ausnahme: Bereiche der oben genannten Oser = glazial gebildete Sand-/ Kies-Wälle); gemäß [5] bindige Überlagerung insbesondere im Bereich der Schule mit Mächtigkeiten zwischen 1,4m und 2,7m

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenefalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen / Raumluftmessungen 2009 im Schulgebäude sowie in Schächten: unauffällig [3].

Bodenluftmessungen 2009 wurden bereits exemplarisch in fünf Gaspegeln durchgeführt. In allen fünf Bodenluftmesspegeln wurden erhöhte Kohlendioxid-Gehalte und niedrige Sauerstoff­ Gehalte ermittelt. In 2 Gaspegeln auf dem Schulgelände wurde Methan mit maximal 20,5 Volumen-% (Pumpbetrieb) nachgewiesen [5].

Handlungsbedarf: vorrangig (Details siehe [5])

  • Bei aktueller Nutzung: es besteht Handlungsbedarf auf dem Schulgelände, unter anderem Entsiegelung der Außenflächen im Bereich der festgestellten erhöhten Methan-Gehalte sowie Überprüfung der Gebäudesubstanz und Leitungsverläufe im Hinblick auf Gas­wegsamkeiten; zwischenzeitlich Durchführung von Raumluftmessungen in regelmäßi­gen Zeitabständen.
    Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Wohnbebauung; es wird die Durch­führung von Gaskontrollmessungen in Kellern und Schächten sowie von Bodenluft­messungen mittels Ausbau von Gaspegeln (Verfilterung auf Höhe des Fundaments) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.2 Fläche R10 Hagener Allee, nördlich Kuhlenmoorweg 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte:Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten von Torf oder humosen Sanden mit Mächtigkeiten bis 0,7m; bindige Überlagerung im Mächtigkeitsbereich von ca. 1m bis 2,5m dokumentiert.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld:
lokales Vorkommen mit geringer vertikaler Ausdehnung, das sich ausgehend vom Tunneltal nach Norden parallel der Hagener Allee erstreckt.

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3].

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da vermutlich nur lokales Vorkommen mit geringen Mächtigkeiten organogener Ablagerungen, in dem, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen ist.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.2 Fläche R11 Bogenstraße 41 und Umfeld

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen sowie Untersuchungen 2009 (Zusammenfassung gemäß [6]):
Im zentralen und östlichen Teil mehrere Dezimeter, lokal bis zu 2,3m mächtige Torfe und/oder Torfmudden; insbesondere im zentralen Teilder Fläche bindige Überlagerungen von bis zu ca. 6,5m vorhanden;

im westlichen und nördlichen Teil lokal humose Sande/Schluffe mit Mächtigkeiten bis zu 2m; Abnahme der Auffüllungsmächtigkeiten, das heißt der bindigen Überlagerungen.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und im Keller: unauffällig [3]

Bodenluftmessungen 2009 wurden bereits exemplarisch in vier Gaspegeln durchgeführt. In 3 der 4 Bodenluftmesspegel wurden erhöhte Kohlendioxid-Gehalte und niedrige Sauerstoff­ Gehalte ermittelt. Des Weiteren wurde in 3 Gaspegeln Methan mit 0,5 Volumen-% bis 1 Volumen-% (Totvolumen und/oder Pumpbetrieb) nachgewiesen; in der Bodenluft aus dem Gaspegel, der im Bereich der größten Auffüllungsmächtigkeiten abgeteuft wurde, wurden im Pumpbetrieb hingegen maximal 24 Volumen-% Methan ermittelt [6].

Handlungsbedarf:nachrangig (Details siehe [6])

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da im Bereich der aktuellen Bebauung keine organogenen Ablagerungen anstehen beziehungsweise weil im nördlichen Bereich der Fläche R11, das heißt angrenzend an die Bebauung, keine Torfe anstehen, sondern humose Sande; das heißt es ist dort mit einem deutlich geringeren Methangasbildungspotential zu rechnen; dies wird auch belegt durch die vorliegenden Bodenluftmessergebnisse aus einem wenige Meter südöstlich der Bebauung gelegenen Gaspegel (maximal 1 Volumen-% CH4 im Pumpbetrieb).
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungsbedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.1 Fläche R12 Hamburger Straße, Südeingang Friedhof, Südwestlicher Ortseingang Ahrensburg 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten humoser Sande mit einer Mächtigkeit von 0,2m (nur ein Aufschluss vorhanden); Mächtigkeit der bindigen Überlagerung 2,7m; gemäß [2] im Bereich der Fläche R12 Altablagerung vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: flächiges Vorkommen (Tunneltal)
Bei der Ausdehnung der Fläche R12 wurden auch die bekannten Auffüllungsbereiche der Altablagerung (Nr. 8048-Nr. 9/310) berücksichtigt [2]. Somit wurden die aufgefüllten, randlich des Tunneltals gelegenen Bereiche, die in der 50m-Sicherheitszone der organogenen Ablagerungen liegen, mit in die Fläche R12 einbezogen.

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3].

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: aufgrund der bekannten Altablagerung sowie der oben genannten geologischen Verhältnisse kann ein erhöhtes Methangasbildungspotential nicht ausge­schlossen werden; es wird im Bereich der Gebäude die Durchführung von Gaskon­trollmessungen in Kellern und Schächten sowie von Bodenluftmessungen in stationä­ren Gaspegeln (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.2 Flächen R13 bis R15 Hinterm Vogelherd/Vogelsang 

Lage: siehe Detailkarte VIII in Anlage 46.8

Geologie gemäß Geologischer Karte:
keine organogenen Ablagerungen (R13, R14) beziehungsweise Torf (R15) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen sowie Untersuchungen 2009 (Zusammenfassung gemäß [7]):
Torfe und humose Sande mit Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern, die insbesondere im Bereich der Flächen R13 und R14 (siehe auch Anhang 1) oberflächennah anstehen; sofern vorhan­den, ist die angetroffene Überlagerung sandig ausgebildet.

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls. Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3]

Bodenluftmessungen 2009 wurden bereits exemplarisch in vier Gaspegeln durchgeführt. Aufgrund der Bodenluftmessergebnisse (Methan wurde nicht nachgewiesen) ist, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen [7].

Handlungsbedarf: nachrangig (Details siehe [7])

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da aufgrund der Bodenluftmessergeb­nisse, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rech­nen ist [7]; 
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.1.2 Fläche R16 Amrumstieg/Niebüllweg 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: keine oberflächennahen organogenen Ablagerungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Auftreten eemwarmzeitlicher Torfe im zentralen Flächenbereich mit Mächtigkeiten bis ca. 5,3m, lokal Wechsellagerung von Torfen und Mudden mit Mächtigkeiten bis zu 7,5m; bindige, geogene Überlagerung überwiegend im Mächtigkeitsbereich >3m (gemäß vorliegender Schichtenverzeichnisse in der Regel zwischen ca. 3m und 4m, lokal auch um ca. 5m)

Ausdehnung der organogenen Ablagerung im Umfeld: vermutlich lokales Vorkommen Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung:trotz geringer horizontaler Ausdehnung des Vorkommens Hand­lungsbedarf, da lokal Torfmächtigkeiten über 5m beziehungsweise Torf-/Mudde-Abfolgen mit Mächtigkeiten bis zu 7,5m erbohrt wurden und somit die Bildung relevanter Methan­ gasgehalte nicht auszuschließen ist; es wird im Bereich der Wohnhäuser die Durch­ führung von Gaskontrollmessungen in Kellern und Schächten sowie von Bodenluft­messungen in stationären Gaspegeln (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

 

4.2 Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit Handlungspriorität 2

4.2.1 Fläche O1 Am Tiergarten 6a

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Im Bereich der Fläche gemäß einem einzigen Altaufschluss Auftreten von Mudde mit einer Mächtigkeit von 2m ohne bindige Überlagerung; nördlich beziehungsweise südöstlich der Fläche wurden oberflächennah humose Schluffe (Hanglehm) erbohrt, die nördlich der Fläche von 0,7m Sand­mudde unterlagert werden; sandige Überlagerung (Mutterboden) mit Mächtigkeiten von weni­gen Dezimetern.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: auffällige CO2- bzw. H2S-Gehalte in einem Fäka­liensammelschacht sind auf Umsetzungsprozesse im Schacht selbst zurückzuführen; Methan wurde nicht nachgewiesen; weitere Messung in Brunnenschacht unauffällig [3].

Gebäude sind nicht unterkellert.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da auf dem Grundstück und im Umfeld angetroffene organogene Böden (Mudde, humose Böden) ohne bindige Überlagerung ein eher niedriges Methangasbildungspotential erwarten lassen und vermutlich nicht durch bindige Böden überlagert werden; zudem sind die Gebäude nicht unterkellert.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.2 Fläche O2 Mühlenredder / Am Tiergarten 

Lage: siehe Detailkarte IV Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Sande (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche vorhanden; nördlich des Grundstücks Mühlenredder 1 (östlicher Teil der Fläche 02) 1 Aufschluss vorhanden, dort wurden oberflächennah 0,8m mächtige, humose Schluffe (Hanglehm) erbohrt; sandige Überlagerung (Mutterboden) mit Mächtigkeit von wenigen Dezimetern.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: auffällig [3]; lokal geringfügig erhöhter Kohlendioxid-Gehalt (0,52 Volumen-%) in einem Brunnenschacht; Methan wurde nicht nachgewiesen; aufgrund dessen sind die oben genannten Kohlendioxid-Gehalte nicht zwangsläufig auf eine Methan­gasbildung in natürlichen organogenen Ablagerungen, sondern auf Umsetzungsprozesse in dem Brunnenschacht beziehungsweise auf verstärkte Wurzelatmung im Boden und/oder eine dichtere Lagerung beziehungsweise geringere Durchlässigkeit des Untergrunds zurückzuführen.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da bei den gemäß Geologischer Karte und benachbart gelegenem Altaufschluss auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld vorkommenden, humosen Sanden (beziehungsweise Schluffen) ein eher niedriges Methangasbildungspotential zu erwarten ist und die humosen Böden vermutlich nicht durch bindige Böden über­lagert werden.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.3 Fläche O3 Parkaue 22

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: weitestgehend unauffällig [3], aber geringe Methangehalte in der Raumluft des seit ca. 3 bis 4 Jahren unbewohnten Wohnhaussouterrains (maximal 3 % UEG = ca. 0,15 Volumen-% CH4).

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist.
    Diese Annahme wird gestützt durch die bereits in der Raumluft des Souterrains nach­ gewiesenen geringen Gehalte an Methan. Im Bereich des Souterrains/Kellers sollte jederzeit für einen ausreichenden Luftaustausch (Querlüften) gesorgt werden. Es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen in einem Gaspegel im Bereich des Wohnhauses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.2 Fläche O4 Gronepark 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche bzw. im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Hopfenbachtal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist; es wird die Durchführung von Gaskontrollmessungen, sofern nicht schon ausgeführt, auf allen Privatgrundstücken in Kellern und Schächten sowie von Bodenluftmessungen mittels Ausbau von Gaspegeln im Bereich der Wohnhäuser (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.3 Fläche O5 ehemaliges Schützenhaus 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Mit Ausnahme eines Altauschlusses westlich der Fläche, im Grenzbereich zwischen den westlich anstehenden Torfen und den im Bereich des Schützenhauses anstehenden humosen Sanden [8], sind keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld:f lächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten: unauffällig [3]
Die nach dem Brand im ehemaligen Schützenhaus noch vorhandene Restbebauung wird nicht mehr genutzt.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld humose Schichten anstehen, in deren Bereich ein eher niedriges Methangasbildungspotential zu erwarten ist. Zudem wird die noch vorhandene Restbebauung nicht genutzt (siehe oben).
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.3 Fläche O6 Parkallee 41 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Hopfenbachtal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und im Keller: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist. Es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen in einem stationären Gaspegel im Bereich des Wohnhauses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.4 Fläche O7 Am Aalfang 12 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche vorhanden; in einem unmittelbar nordöstlich der Fläche 07, im Bereich der Altablagerung 8248-Nr. 22 [2] gelegenen Altaufschluss wurde unter­ halb einer 3,8m mächtigen bindigen Auffüllung eine ca. 1m mächtige Wechsellagerung von Torfen und Mudden erbohrt.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf:vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da gemäß Geologischer Karte beziehungsweise eines vorhandenen Altaufschlusses auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf (mit bindiger Überlagerung) ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist; es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen in einem stationären Gaspegel im Bereich des Wohnhauses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.8 Fläche O8 Vierbergen 47 b, c 

Lage:siehe Detailkarten VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: Ausläufer eines flächigen Vorkommens (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: gegeben

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld Torf ansteht , in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotenlial nicht auszuschließen ist. Da es sich gemäß [8] um einen Ausläufer des Torfvorkommens (Tunneltal) handelt, der an verschiedene Oser (glaziale Kies-/Sand-Wälle) angrenzt, könnte hier im ersten Schritt mittels Rammkernsondierungen der Untergrundaufbau auf das Vorhandensein von organogenen Ablagerungen und deren Zusammensetzung geprüft werden. Im zweiten Schritt wird, sofern erforderlich, die Durchführung von Bodenluftmessungen in einem stationären Gaspegel im Bereich des Wohnhauses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.9 Fläche O9 Starweg 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf:vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist; es wird die Durchführung von Gaskontrollmessungen, sofern nicht schon ausgeführt, auf allen Privatgrundstücken in Kellern und Schächten sowie von Bodenluftmessungen mittels Ausbau von Gaspegeln im Bereich der Wohnhäuser (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.10 Fläche O10 Starweg / Hagener Allee 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Kellern und Schächten: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist; es wird die Durchführung von Gaskontrollmessungen, sofern nicht schon ausgeführt, auf allen Pri­vatgrundstücken in Kellern und Schächten sowie von Bodenluftmessungen mittels Ausbau von Gaspegeln im Bereich der Wohnhäuser (Filterausbau möglichst auf Fun­damenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.11 Fläche O11 Am neuen Teich 93 / 95 

Lage: siehe Detailkarte VI in Anlage 46.6

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld:
Ausläufer eines flächigen Vorkommens (Bredenbeck/Neuer Teich)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: gegeben

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da keine Altaufschlüsse vorhanden sind und gemäß Geologischer Karte auf der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist. Da es sich gemäß [8] um einen Ausläufer des Torfvorkommens (Neuer Teich) handelt, könnte hier im ersten Schritt mittels Rammkernsondierungen der Untergrundaufbau auf das Vorhandensein von organogenen Ablagerungen und deren Zusammensetzung geprüft werden. Im zweiten Schritt wird, sofern erforderlich, die Durchführung von Bodenluftmessungen in einem stationären Gaspegel im Bereich des Wohnhauses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.11 Fläche O12 Am Lindenhof (Ost) 

Lage: siehe Detailkarte III in Anlage 46.3

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (siehe Anhang 2):
Gemäß  Altaufschluss (Hausbrunnen der Familie Sinios) wurden im näheren Umfeld des Wohnhauses keine organogenen Ablagerungen erbohrt.

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 waren nicht erforderlich [3].

Das Gebäude ist mit Ausnahme eines maximal 0,5m in den Untergrund einbindenden Kartoffel­kellers nicht unterkellert.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da gemäß Altaufschluss im näheren Umfeld der Bebauung keine organogenen Ablagerungen erbohrt wurden und das Gebäude mit Ausnahme eines kleinen „Kartoffelkellers" nicht über einen Keller verfügt (siehe Ausführungen in [3]).
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungsbedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.12 Fläche O13 Am Lindenhof (West) 

Lage: siehe Detailkarte III in Anlage 46.3

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen: Siehe Kapitel 4.2.12

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 waren nicht erforderlich [3].

Auf der Fläche befindet sich lediglich ein Stromkasten und keine Wohngebäude etc..

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da sich gemäß Ortsbesichtigung [3] im Bereich der Fläche lediglich ein Stromkasten und keine Wohngebäude oder ähnliches befinden.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.14 Fläche O14 Bornkampsweg, Wulfsdorf 

Lage: siehe Detailkarte VI in Anlage 46.6

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche; in einem ca. 50m südwestlich der Fläche gelegenen Altaufschluss steht unter einer 1,5m mächtigen, sandigen Überlagerung eine 0,4m mächtige Torflage an.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld:
Ausläufer eines flächigen Vorkommens, das jedoch eine deutlich geringere Ausdehnung als das Auetal beziehungsweise das Tunneltal aufweist.

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009
in Schächten: auffällig [3]; erhöhte Kohlendioxid-Gehalte (2.5 Volumen-%) sowie niedrige Sauerstoff-Gehalte (17.4 Volumen-%) in einem Abwasserschacht (Regen- oder Schmutzwasser unklar); Methan wurde nicht nachgewiesen; aufgrund dessen sind die oben genannten Kohlendioxid- beziehungsweise Sauerstoff-Gehalte nicht zwangsläufig auf eine Methangasbildung in natürlichen organogenen Ablagerungen, sondern zum Beispiel auf Umsetzungsprozesse im Schacht selbst, auf verstärkte Wurzelatmung im Boden und/oder eine dichtere Lagerung beziehungsweise geringere Durchlässigkeit des Untergrunds zurückzuführen.

Handlungsbedarf: gegeben

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da gemäß Geologischer Karte beziehungsweise einem vorhandenen Altaufschluss auf der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist. Da es sich gemäß [8] um einen Ausläufer eines größeren Torfvorkommens handelt, könnte hier im Bereich der Fläche O14 im ersten Schritt mittels Rammkernsondierun­gen der Untergrundaufbau auf das Vorhandensein von organogenen Ablagerungen und deren Zusammensetzung geprüft werden. Im zweiten Schritt wird, sofern erforder­lich, die Durchführung von Bodenluftmessungen in einem stationären Gaspegel im Bereich des Wohnhauses (Filterausbau möglichst auf Fundamenthöhe) empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.15 Fläche O15 Staatsgut Wulfsdorf 

Lage: siehe Detailkarte VI in Anlage 46.6

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009
in Schächten und Kellern: auffällig [3]; geringfügig erhöhte Kohlendioxid-Gehalte (1,7 Volumen-%) sowie Sauerstoff-Gehalte unter 20.9 Volumen-% (19.7 Volumen-%) in einem Schacht für eine Wasseruhr; Methan wurde nicht nachgewiesen; aufgrund dessen sind die oben genannten Kohlendioxid- beziehungsweise Sauerstoff-Gehalte nicht zwangsläufig auf eine Methangasbildung in natürlichen organogenen Ablagerungen, sondern zum Beispiel auf verstärkte Wurzelatmung im Boden und/oder eine dichtere Lagerung beziehungsweise geringere Durchlässigkeit des Untergrunds zurückzuführen.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da vermutlich nur lokales Vorkommen, in dem, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen ist; zudem liegen die Gebäude vermutlich nur zum Teil im Bereich der organogenen Abla­gerungen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungsbedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2

4.2.16 Fläche O16 Pionierweg, Siedlung Am Hagen 

Lage: siehe Detailkarte VIII in Anlage 46.8

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:

Gaskontrollmessungen 2009 waren nicht erforderlich [3].
Auf der Fläche befindet sich lediglich eine Scheune, aber keine Wohngebäude etc..

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf , da sich gemäß Ortsbesichtigung [3] im Bereich der Fläche lediglich noch eine Scheune, aber keine Wohngebäude oder ähnliches befin­den.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2

4.2.17 Fläche O17 Dorfstraße, Ahrensfelde 

Lage: siehe Detailkarte IX in Anlage 46.9

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da es sich um ein lokales Vorkommen handelt und auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld humose Böden anstehen, in deren Bereich ein eher niedriges Methangasbildungspotential zu erwarten ist.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.18 Fläche O18 Teichstraße Nord, Ahrensfelde 

Lage: siehe Detailkarte IX in Anlage 46.9

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: auffällig [3]; in 3 Abwasserschächten (Regen- beziehungsweise Schmutzwasserschächte) geringfügig erhöhte Kohlendioxid-Gehalte (maximal 1,01 Volumen-%) sowie niedrige Sauerstoff-Gehalte (minimal 18,4 Volumen-%); Methan wurde nicht nach­ gewiesen; aufgrund dessen sind die oben genannten Kohlendioxid- beziehungsweise Sauerstoff-Gehalte nicht zwangs­läufig auf eine Methangasbildung in natürlichen organogenen Ablagerungen , sondern zum Beispiel auf Umsetzungsprozesse in den Schächten selbst, auf verstärkte Wurzelatmung im Boden und/oder eine dichtere Lagerung beziehungsweise geringere Durchlässigkeit des Untergrunds zurückzuführen.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da es sich um ein lokales Vorkommen handelt und auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld humose Böden anstehen, in deren Bereich ein eher niedriges Methangasbildungspotential zu erwarten ist.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.19 Fläche O19 Teichstraße 20a, Ahrensfelde 

Lage: siehe Detailkarte IX in Anlage 46.9

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: lokales Vorkommen

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 auf dem Grundstück waren nicht möglich, da der einzige vor­handene Schacht zum Zeitpunkt der geplanten Messung zugestellt war; Messungen in Schäch­ten ca. 40m nördlich des Grundstücks außerhalb der organogenen Ablagerungen: auffällig [3]; lokal geringfügig erhöhter Kohlendioxid-Gehalt (1,48 Volumen-%) sowie niedriger Sauerstoff-Gehalt (17,6 Volumen-%) in einem Schmutzwasserschacht; Methan wurde nicht nachgewiesen; aufgrund dessen sind die oben genannten Kohlendioxid- beziehungsweise Sauerstoff-Gehalte nicht zwangsläufig auf eine Methangasbildung in natürlichen organogenen Ablagerungen, sondern zum Beispiel auf Umsetzungs­prozesse im Schacht selbst, auf verstärkte Wurzelatmung im Boden und/oder eine dichtere Lagerung beziehungsweise geringere Durchlässigkeit des Untergrunds zurückzuführen.

Gebäude ist nicht unterkellert.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da es sich um ein lokales Vorkommen handelt und auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld humose Böden anstehen, in deren Bereich ein eher niedriges Methangasbildungspotential zu erwarten ist.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.20 Fläche O20 Hagener Allee/Brauner Hirsch

Lage: siehe Detailkarte VIII in Anlage 46.8

Geologie gemäß Geologischer Karte: Hochmoorbildungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden; allerdings weisen zahlreiche Altaufschlüsse aus den bebauten Bereichen der Flächen G1 (Am schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen) und G2 (Hagener Allee [Seniorenheim], Siedlung Am Hagen), die gemäß Geologischer Karte [8] ebenfalls im Randbereich von Hochmoorbil­dungen beziehungsweise im Bereich von angrenzenden humosen Schichten abgeteuft wurden, keine organogenen Ablagerungen auf (weitere Ausführungen siehe auch Kapitel 4.3).

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: Flächiges Vorkommen (Schwarzes Moor, Dänenteich)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:

Gaskontrollmessungen 2009 in Schächten:unauffällig [3]

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da gemäß der oben genannten Altaufschlüsse in bebauten Randbereichen von Hochmoorbildungen (siehe oben) beziehungsweise im Bereich von angrenzenden humosen Schichten, wenn überhaupt, vermutlich nur lokal mit organogenen Ablagerungen zu rechnen ist (vergleiche Flächen G1 und G2 Siedlung Am Hagen etc., siehe Kapitel 4.3). Somit ist in diesem Bereich, wenn überhaupt, nur von einem geringen Methan­ gasbildungspotential auszugehen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungsbedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.21 Fläche O21 Hof Dänenteich

Lage: siehe Detailkarte VIII in Anlage 46.8

Geologie gemäß Geologischer Karte: Hochmoorbildungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden; allerdings weisen zahlreiche Altaufschlüsse aus den bebauten Bereichen der Flächen G1 (Am schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen) und G2 (Hagener Allee [Seniorenheim], Siedlung Am Hagen), die gemäß Geologischer Karte [8] ebenfalls im Randbereich von Hochmoorbildungen beziehungsweise im Bereich von angrenzenden humosen Schichten abgeteuft wurden, keine organogenen Ablagerungen auf (weitere Ausführungen siehe auch Kapitel 4.3).

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: Flächiges Vorkommen (Schwarzes Moor, Dänenteich)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009
in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da gemäß der oben genannten Altaufschlüsse in bebauten Randbereichen von Hochmoorbildungen (siehe oben) beziehungsweise im Bereich von angrenzenden humosen Schichten, wenn überhaupt, vermutlich nur lokal mit organogenen Ablagerungen zu rechnen ist (vergleiche Flächen G1 und G2 Siedlung Am Hagen etc., siehe Kapitel 4.3). Somit ist in diesem Bereich, wenn überhaupt, nur von einem geringen Methan­ gasbildungspotential auszugehen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.22 Fläche O22 Hamburger Straße 201 

Lage: siehe Detailkarte VIIIin Anlage 46.8

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche beziehungsweise im näheren Umfeld vorhanden.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld:
Randlich zweier Ausläufer eines flächigen Vorkommens (Tunneltal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 200
9 in einem Schacht: unauffällig [3]

Gebäude ist nicht unterkellert, außer einer Sicker-/Klärgrube (3-Kammern) gibt es keine weite­ren Schächte auf dem Grundstück.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da die Fläche nur randlich zweier Ausläufer organogener Ablagerungen liegt. Somit ist im Bereich der Fläche O22, wenn überhaupt, nur von einem geringen Methangasbildungspotential auszugehen. Zudem ist das Wohnhaus nicht unterkellert.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.23 Fläche O23 Bünningstedter Straße 52 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche vorhanden, zur Geologie im näheren Umfeld (Alt­aufschlüsse) siehe zum Beispiel Fläche R1 (Kapitel 4.1.1).

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Bei der Umgrenzung der Fläche O23 wurde auch der östliche Bereich berücksichtigt, in dem ehemals die Aue floss, die offensichtlich begradigt wurde. Der Bereich des ehemaligen Mäanders wurde augenscheinlich verfüllt und eingeebnet.

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf; da gemäß Geologischer Karte sowie vorhan­dener Altaufschlüsse auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht und zumindest im östlichen Flächenbereich von einer Verfüllung eines ehemaligen Mäanders der Aue auszugehen ist, ist in diesem Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen; es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen mittels Ausbau von Gaspegeln (Verfilterung auf Höhe des Fundaments) im Bereich der gewerblich genutzten, unterkellerten Gebäude empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.24 Fläche O24 Jungborn Nord 

Lage: siehe Detailkarte IV in Anlage 46.4

Geologie gemäß Geologischer Karte: humose Schichten (anmoorige Bildungen) [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Gemäß Altaufschlüssen aus 1989 unmittelbar südlich der Fläche wurden jedoch oberflächennah bis zu 0,9m mächtige Torflagen erbohrt, die häufig von Mudden unterlagert werden, die noch­ mals Mächtigkeiten bis zu ca. 2m aufweisen. Bindige oder sandige Überlagerungen wurden nicht ermittelt.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Auetal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: gegeben

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da gemäß Altaufschlüssen (1969) aus dem unmittelbaren Umfeld oberflächennah Torf, Moorerde und/oder Mudde anstehen, die Gesamtmächtigkeiten von bis ca. 2,5m erreichen. Überlagerungen durch bindige oder sandige Böden wurden 1969 nicht ermittelt. In diesem Bereich ist ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen; hier könnte zunächst im ersten Schritt mittels Rammkernsondierungen der Untergrundaufbau auf das Vorhandensein von organogenen Ablagerungen und deren Zusammensetzung geprüft werden. Im zweiten Schritt wird, sofern erforderlich, die Durchführung von Bodenluftmessungen mittels Ausbau von Gaspegeln (Verfilterung auf Höhe des Fundaments) im Bereich der Wohnhäuser empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.25 Fläche O25 Parkallee 31a

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
In Aufschlüssen, die auf beziehungsweise unmittelbar südlich bis südwestlich der Fläche O25 abgeteuft wurden, wurde bis zu 2,2m mächtiger Torf angetroffen. Dieser wurde nicht beziehungsweise von maximal 0,5m sandiger Auffüllung überlagert.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Hopfenbachtal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009
in Schächten (unter anderem ein Kellerschacht): unauffällig [3]

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf, da gemäß Geologischer Karte sowie vorhandener Altaufschlüsse auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht, in dessen Bereich ein relevantes Methangasbildungspotential nicht auszuschließen ist; es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen mittels Ausbau von Gaspegeln (Verfilterung auf Höhe des Fundaments) im Bereich des Wohnhauses empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungsbedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.26 Fläche O26 Manhagener Allee 103/105 

Lage: siehe Detailkarte VII in Anlage 46.7

Geologie gemäß Geologischer Karte: Torf [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):

Keine Altaufschlüsse im Bereich der Fläche vorhanden, in einem unmittelbar südöstlich der Fläche O26 gelegenen Aufschluss wurden in der Auffüllung oberflächennah , vermutlich umgelagerte Torfe mit einer Mächtigkeit von 1,4m angetroffen.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: flächiges Vorkommen (Hopfenbachtal)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen , gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: auffällig [3]; lokal geringfügig erhöhter Kohlendioxid-Gehalt (1,30 Volumen-%) in einem Regenwasserschacht; Methan wurde nicht nachgewiesen; aufgrund dessen ist der oben genannte Kohlendioxid-Gehalt nicht zwangsläufig auf eine Methangasbildung in natürlichen organogenen Ablagerungen, sondern zum Beispiel auf Umsetzungs­prozesse im Schacht selbst, auf verstärkte Wurzelatmung im Boden und/oder eine dichtere Lagerung beziehungsweise geringere Durchlässigkeit des Untergrunds zurückzuführen.

Handlungsbedarf: vorrangig

  • Bei aktueller Nutzung: Handlungsbedarf; da gemäß Geologischer Karte und einem vorhandenen Altaufschluss auf der Fläche beziehungsweise im Umfeld Torf ansteht beziehungsweise umgela­gerter Torf erbohrt wurde, ist in diesem Bereich ein relevantes Methangasbildungs­ potential nicht auszuschließen; es wird die Durchführung von Bodenluftmessungen mit­tels Ausbau von Gaspegeln (Verfilterung auf Höhe des Fundaments) im Bereich der unterkellerten Wohnhäuser empfohlen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.2.27 Fläche O27 Sahlmannsberg 

Lage: siehe Detailkarte VI in Anlage 46.6

Geologie gemäß Geologischer Karte: Hochmoorbildungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (siehe Anhang 3):
Gemäß Altaufschluss (Hausbrunnen der Familie Schuck) wurden im näheren Umfeld des Wohnhauses keine organogenen Ablagerungen erbohrt.

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen 2009
waren nicht erforderlich [3].

Gebäude ist nicht unterkellert . Des Weiteren gibt es außer einer 3-Kammer-Kläranlage keine weiteren Schächte auf dem Grundstück.

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da gemäß Altaufschluss im näheren Umfeld der Bebauung keine organogenen Ablagerungen erbohrt wurden und das Gebäude nicht unterkellert ist (siehe Ausführungen in [3]).
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

 

4.3 Ermittlung des Handlungsbedarfs für Flächen mit Handlungspriorität 3

4.3.1 Fläche G1 (Am schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen)

Lage: siehe Detailkarte VIII in Anlage 46.8 

Geologie gemäß Geologischer Karte: Hochmoorbildungen [8]

Geologie gemäß Altaufschlüssen (Zusammenfassung gemäß vorliegenden Risikokarten [2]):
Alle Altaufschlüsse aus den Bereichen der Flächen G1 (Am schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen) und G2 (Hagener Allee [Seniorenheim], Siedlung Am Hagen), die gemäß Geologischer Karte [8] in Randbereichen von Hochmoorbildungen beziehungsweise im Bereich von angrenzenden humosen Schichten abgeteuft wurden, weisen keine organogenen Ablagerungen auf. Lediglich in den Altaufschlüssen im zentralen, unbebauten Bereich des „Schwarzen Moors" (Naturschutzgebiet), das heißt angrenzend an die Flächen G1 und G2, wurden ab Geländeoberkante bis maximal ca. 2m unter Geländeoberkante mächtige Abfolgen von organogenen Böden wie Moorerde, Torf und/oder Faulschlamm (Mudde) erbohrt.

Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Umfeld: Flächiges Vorkommen (Schwarzes Moor, Dänenteich)

Ergebnisse Gaskontrollmessungen, gegebenenfalls Bodenluftmessungen, Sonstiges:
Gaskontrollmessungen
2009 in Schächten und Kellern: unauffällig [3]

Handlungsbedarf: nachrangig

  • Bei aktueller Nutzung: kein Handlungsbedarf, da gemäß den oben genannten Altaufschlüssen in bebauten Randbereichen mit Hochmoorbildungen (siehe oben) beziehungsweise im Bereich von angrenzenden humosen Schichten, wenn überhaupt, vermutlich nur lokal mit organogenen Ablagerungen, zu rechnen ist. Somit ist in diesem Bereich nur von einem geringen Methangasbildungspotential auszugehen.
  • Bei Nutzungsänderung sowie für zukünftige Baumaßnahmen: es besteht Handlungs­ bedarf, siehe allgemeine Vorgaben in Kapitel 6.2.

4.3.2 Fläche G2 (Hagener Allee [Seniorenheim], Siedlung Am Hagen) 

Lage: siehe Detailkarte VIII in Anlage 46.8

Weitere Ausführungen, Handlungsbedarf etc. siehe Fläche G1 (Am Schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen) in Kapitel 4.3.1.

 

5. Übersicht des Handlungsbedarfs 

In der folgenden Tabelle erfolgt eine Zusammenstellung aller Flächen mit den Handlungs­prioritäten 1 bis 3.

 

Fläche Bezeichnung Handlungsbedarf Details siehe Kapitel/Bemerkungen
nachrangig gegeben vorrangig
R1 (n) Klärwerk x     4.1.1
R2 (n) Jungborn x     4.1.2/Bodenluftmessungen bereits durchgeführt (Sommer 2009)
R3 (v) Am Tiergarten (Firma Schacht)     x 4.1.3
R4 (v) Schloss     x 4.1.4
R5 (v) Ostring/Am Weinberg (Rettungszentrum)     x 4.1.5
R6 (v) Fannyhöh     x 4.1.6
R7 (n) Parkaue x     4.1.7
R8 Sommerpark   x   4.1.8
R9 (v) Ahrensfelder Weg (U-Bahn-Station Ahrensburg-Ost/Schule)     x 4.1.9/Bodenluftmessungen bereits durchgeführt (Sommer 2009)
R10 (n) Hagener Allee, nördlich Kuhlenmoorweg x     4.1.10
R11 (n) Bogenstraße 41 und Umfeld x
    4.1.11/Bodenluftmessungen bereits durchgeführt (Sommer 2009)
R12 (v)
Hamburger Straße, Südeingang Friedhof, Südwestlicher Ortseingang Ahrensburg
    x
4.1.12
R13 (n)
Hinterm Vogelherd
x
    4.1.13/Bodenluftmessungen bereits durchgeführt (Sommer 2009)
R14 (n)
Hinterm Vogelherd/Vogelsang
x
    4.1.13/Bodenluftmessungen bereits durchgeführt (Sommer 2009)
R15 (n)
Vogelsang
x
    4.1.13/Bodenluftmessungen bereits durchgeführt (Sommer 2009)
R16 (v)
Amrumstieg/Niebüllweg
    x
4.1.14
G1 (n)
Am Schwarzen Moor, Pionierweg, Siedlung Am Hagen
x
    4.3.1
G2 (n)
Hagener Allee (Seniorenheim), Siedlung Am Hagen
x
    4.3.2
O1 (n)
Am Tiergarten 6a
x
    4.2.1
O2 (n)
Mühlenredder/Am Tiergarten
x
    4.2.2
O3 (v)
Parkaue 22
    x
4.2.3
O4 (v)
Gronepark
    x
4.2.4
O5 (n)
ehemaliges Schützenhaus
x
    4.2.5
O6 (v)
Parkallee 41
    x
4.2.6
O7 (v)
Am Aalfang 12
    x
4.2.7
O8
Vierbergen 47b, c
  x
  4.2.8
O9 (v)
Starweg
    x
4.2.9
O10 (v)
Starweg/Hagener Allee
    x
4.2.10
O11 Am Neuen Teich 93/95   x   4.2.11
O12 (n) Am Lindenhof (Ost) x     4.2.12
O13 (n) Am Lindenhof (West) x     4.2.13
O14 Bornkampsweg, Wulfsdorf   x   4.2.14
O15 (n) Staatsgut Wulfsdorf x     4.2.15
O16 (n) Pionierweg, Siedlung Am Hagen x     4.2.16
O17 (n) Dorfstraße Ahrensfelde x     4.2.17
O18 (n) Teichstraße Nord, Ahrensfelde x     4.2.18
O19 (n) Teichstraße 20a, Ahrensfelde x     4.2.19
O20 (n) Hagener Allee/Brauner Hirsch x     4.2.20
O21 (n) Hof Dänenteich x     4.2.21
O22 (n) Hamburger Straße 201 x     4.2.22
O23 (v) Bünningstedter Straße 52     x 4.2.23
O24 Jungborn Nord   x   4.2.24
O25 (v) Parkallee 31a     x 4.2.25
O26 (v) Manhagener Allee 103/105     x 4.2.26
O27 (n) Sahlmannsberg x     4.2.27
Summe 24 5 16  

 

6. Allgemeine Angaben zum Handlungsbedarf

In diesem Kapitel erfolgt eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, die für alle Flächen mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3 gelten, unabhängig von der Einstufung des Handlungsbedarfs. Die Empfehlungen für die Vorgehensweise bei zukünftigen Baumaßnahmen gelten darüber hinaus auch für alle bislang unbebauten Flächen im Bereich organogener Ablagerungen sowie deren 50m-Sicherheitszone. 

6.1 Allgemeine Angaben zu Verhaltensweisen beziehungsweise Maßnahmen bei aktueller Nutzung

Allen Anwohnern und Nutzern der Flächen mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3 sollte, zusätz­lich zu den in Kapitel 4 gemachten Empfehlungen, empfohlen werden, vorbeugend für ein aus­reichendes Lüftungsverhalten in den von ihnen genutzten Wohn-/Gewerberäumen zu sorgen. Des Weiteren muss unseres Erachtens oben genannter Personenkreis darüber informiert werden, dass ein Besteigen von Schächten etc. ohne vorherige Gasfreimessung zu unterlassen ist.

6.2 Allgemeine Angaben zur Vorgehensweise bei Nutzungsänderung beziehungsweise zukünftigen Baumaßnahmen 

Bei künftigen Nutzungsänderungen im Bereich der Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3, die mit Baumaßnahmen verbunden sind, und für zukünftige Baumaßnahmen in allen Bereichen mit organogenen Ablagerungen sowie deren 50m-Sicherheitszone empfehlen wir, die in [2] aufgeführten Vorsorgemaßnahmen für zukünftige Baumaßnahmen zu berücksichtigen:

  • Im Vorwege jeglicher Baumaßnahmen (Errichtung von Bauwerken, ausgenommen Straßen-/Leitungsbau, siehe unten) im Bereich der natürlichen, organogenen Ablagerungen beziehungsweise deren 50m-Sicherheitszone empfehlen wir die Durchführung von Bodenluftmessungen innerhalb des geplanten Baufeldes. Anzahl und Umfang der Messungen sind von der Lage der Baumaßnahme (zum Beispiel direkt im Bereich der organogenen Ablagerungen oder in deren Sicherheitszone) und der Art der geplanten Baumaßnahme (zum Beispiel Wohnungs-/Gewerbebau) abhängig und sollten im Einzelfall geprüft und festgelegt werden.
    Im Einzelfall (zum Beispiel im Bereich von Flächen, in denen humose Sande anstehen, oder von Flächen, die im Bereich von Ausläufern flächiger Torfvorkommen liegen etc.) kann es sinnvoll sein, zunächst anhand von für die aktuelle Baumaßnahme abgeteuften Baugrundaufschlüssen zu prüfen, ob im unmittelbaren Bereich der geplanten Baumaßnahme organogene Ablagerungen vorhanden sind und anschließend anhand des Untergrundaufbaus (zum Beispiel Art, Mächtigkeit und Ausdehnung der organogenen Ablagerungen) zu entscheiden, ob Bodenluftmessungen durchgeführt werden sollen/müssen.
  • In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Bodenluftmessungen sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen (zum Beispiel Gasfreimessungen vor dem Betreten von Gräben, Gruben etc.) für die Erdarbeiten sowie gegebenenfalls Gassicherungsmaßnahmen für die geplanten Gebäude empfehlenswert beziehungsweise werden erforderlich.
  • Im Rahmen von Straßenbau-/Leitungsbaumaßnahmen sind unseres Erachtens im Vorwege Bodenluftmessungen nicht zwingend erforderlich, sondern es sollten generell entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen (zum Beispiel Gasfreimessungen vor dem Betreten von Leitungs­gräben/Schächten) vorgesehen werden sowie die Erfordernis einer luftdurchlässigen Herstellung von Straßen- und Verkehrsflächen geprüft werden (zum Beispiel mittels Rammkernsondierungen klären, ob tatsächlich organogene Ablagerungen vorhanden sind und wenn ja, dann prüfen, ob ein Bodenaustausch aus bautechnischer Sicht gegebenenfalls oh­nehin erforderlich wird etc.).

 

7. Aktualisierung der Risikokarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen

Im Folgenden werden die im Rahmen der Aktualisierung der Risikokarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen (Stand Dezember 2008; kurz: Risikokarten) durchgeführten Arbeiten genannt. Die aktualisierten Risikokarten (Stand Novem­ ber 2009), das heißt die Übersicht der Geologie im Maßstab 1:20.000", die 2 Übersichtskarten (Maßstab 1:10.000) mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 sowie die 10 Detailkarten I bis X (Maßstab 1:5.000) sind dem Bericht als Anlagen 44, 45.1 und 45.2 sowie 46.1 bis 46.10 (jeweils einfach anaolog sowie digital) beigefügt.

7.1 Durchgeführte Arbeiten

Folgende Arbeiten zurAktualisierung der Risikokarten wurden durchgeführt:

  • Die aus Dezember 2008 vorliegenden Risikokarten [2] wurden um weitere Bohrdaten ergänzt, die uns im Zuge der Durchführung der Gaskontrollmessungen 2009 und Bodenluftmessungen von Anwohnern einiger Flächen mit Handlungsprioritäten 1 und 2 übergeben wurden (siehe Anhang 1 bis Anhang 3). Des Weiteren wurden die Bohrdaten der im Sommer 2009 ausgeführten Aufschlüsse [4] bis [7] dargestellt. Die aktualisierte tabellarische Auswertung der Altaufschlüsse (Stand November 2009) wurde inklusive Legende als Anhang 4 (digital) beigefügt.
  • Des Weiteren wurden weitere im Rahmen der Gaskontrollmessungen ermittelte Flächen mit Handlungspriorität 2 (020 bis 027) neu aufgenommen [3].
  • Der in Kapitel 4 genannte Handlungsbedarf für jede Fläche mit den Handlungsprioritäten 1 bis 3 wird in den Detailkarten dargestellt.
  • Die 50m-Sicherheitszonen um die Flächen mit Handlungspriorität 1 (rote Schraf­fur) werden im Bereich der organogenen Ablagerungen beziehungsweise deren Sicherheitszone (helles Grün) dargestellt, nicht aber darüber hinaus. Dies führt dazu, dass bei einzelnen Flächen, die nicht nur im Bereich der organogenen Ablagerungen liegen, sondern auch auf deren Sicherheitszone ausgeweitet wurden, da in diesem Bereich anthropogene Ablagerungen von Böden etc. bekannt sind [2], stellenweise keine zusätzliche 50m-Sicherheitszone für die Fläche selbst ausgewiesen wurde (zum Beispiel Fläche R6 Fannyhöh, Fläche R12 Hamburger Straße, Südeingang Friedhof, Südwestlicher Ortseingang Ahrensburg, siehe Detail­karte VII in Anlage 46.7).
    Auf die Darstellung der 50m-Sicherheitszonen in den Detailkarten um die Flächen mit Handlungspriorität 1 konnte für die Flächen R2 (siehe Kapitel 4.1.2) und R13 bis R15 (siehe Kapitel 4.1.13) verzichtet werden. Für diese Flächen haben konkrete Bodenluftmessungen aus 2009 ergeben, dass, wenn überhaupt, nur mit einem geringen Methangasbildungspotential zu rechnen ist (siehe. [4], [7]). Somit ist auch im näheren Umfeld (50m-Sicherheits­zone) der oben genannten 4 Flächen nicht von einer Migration (Bodenluft) von Methan etc. aus dem Bereich oben genannten Flächen auszugehen.

 

7.2 Ergänzende Anmerkungen

Des Weiteren werden, zum besseren Verständnis, zur Darstellung der Geologie der Altaufschlüsse in den Detailkarten (Anlage 46) folgende ergänzende Anmerkungen gemacht:

  • Bei der Auswertung der Schichtenverzeichnisse, die flächendeckend für die in der Geologischen Karte [2] ausgewiesenen Bereiche mit Torf-, Mudde- und/oder humosen Ablagerungen ausgewertet wurden, wurden für die Darstellung in den Detailkarten die folgenden Bodenbezeichnungen in die Kategorie
    "Torf" eingeordnet: Moorerde, Seggentorf, Bruchwaldtorf, Torf, Moorboden
    "Mudde" eingeordnet: Mudde, Sandmudde, Torfmudde, Faulschlamm, Tonmudde, Gyttja
    "Humose Ablagerungen" eingeordnet:
    unter anderem humose Geschiebeböden , Sand mit humosen Strei­fen beziehungsweise Schicht mit organogenen Anteilen [meist Humus, aber auch Pflanzenreste], Mutterboden mit relevanten humosen Anteilen wie zum Beispiel anmoorige Bildungen, torfige Bestandteile und ähnliches
  • In den Detailkarten wurde die bindige beziehungsweise sandige Überlagerung, das heißt aufgefüllte oder gewachsene Böden, die organogene Ablagerungen überlagern, nur im Bereich der organogenen Ablagerungen beziehungsweise deren Sicherheitszone dargestellt. Sofern in der Sicherheitszone, in der in der Regel keine organogenen Ablagerungen auftreten, eine bindige Überlagerung dargestellt wurde, bedeutet dies, dass im Bereich des jeweiligen Bohr­punkts in der Regel oberflächennah aufgefüllte und/oder geogene bindige Böden erbohrt wurden. In diesen Bereichen wäre von einem verminderten Luftaustausch (Bodenluft/Atmosphärenluft) auszugehen und somit mit einer möglichen Ansammlung von Methan etc. in der Bodenluft, zu rechnen. Dies wiederum ist für die Abschätzung des Methan­gasbildungspotentials in solchen Randbereichen relevant.
  • Sofern im Bereich der dargestellten Bohrpunkte organogene Böden, das heißt Torfe, Mudden und/oder humose Sande erbohrt wurden, wurde immer das Sediment mit dem jeweils höchsten humosen Anteil, das heißt das Sediment mit dem jeweils höheren Methangasbil­dungspotential, in seiner tatsächlichen Mächtigkeit dargestellt. Das heißt, wurden mit einem Aufschluss sowohl Torfe als auch Mudden erbohrt, wurde als organogene Ablagerung der Torf dargestellt. Wurden Mudden und humose Sande in einem Aufschluss angetrof­fen, so wurde für den Bohrpunkt Mudde als organogene Ablagerung dargestellt. Details zum Untergrundaufbau sind den jeweiligen Schichtenverzeichnissen und/oder Bohrprofilen zu entnehmen (siehe [2] sowie Anhang 1 bis 3).
  • Bei der Darstellung der organogenen Ablagerungen wurde geringmächtiger, ab der Geländeoberkante anstehender Mutterboden in der Regel nicht berücksichtigt, sofern dem Schichtenverzeichnis keine Hinweise auf relevante humose Anteile (zum Beispiel anmoorige Bildungen, torfige Bestandteile und ähnliches) zu entnehmen waren.

 

8. Zusammenfassung

2007 wurden im Bereich des südlichen Teils der Deponie Fannyhöh und anderer deutlich erhöhte Methan- (CH4) und Kohlendioxid-Gehalte (C02) in der Bodenluft ermittelt.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde die Ursache der Bildung des CH4 beziehungsweise C02 nicht auf die weiter nördlich gelegenen Müllablagerungen, sondern im Wesentlichen auf das im östlichen Bereich des Untersuchungsgebiets auftretende natürliche Torfvorkommen (Niede­rung der Aue) zurückgeführt. Somit konnte nicht ausgeschlossen werden, dass relevante CH4-Gehalte auch in anderen besiedelten Bereichen mit organogenen Ablagerungen, zum Beispiel der Aue-Niederung, des Hopfenbachtals (Tunneltal) auftreten können.

Daraufhin erfolgte im Auftrag der Stadt Ahrensburg eine systematische Erfassung und kartografische Darstellung von Torfvorkommen sowie von vergleichbaren organogenen Ablagerungen im Stadtgebiet Ahrensburg. Basierend auf dem in diesem Zusammenhang erstellten Kartenwerk "Potentielle Methangasbildung in organogenen Ablagerungen" (Stand Dezember 2008) wurden unter anderem Vorsorgemaßnahmen bei aktueller Nutzung empfohlen. Es wurde in einem 1. Schritt empfohlen, auf Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 zunächst Gasmessungen (Methan, Kohlendioxid, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff) in Bauwerken, die in den Untergrund einbinden, sowie auf Flächen mit der Handlungspriorität 1 zusätzlich Bodenluftmessun­gen durchzuführen.

Im Frühjahr/Sommer 2009 wurden oben genannte Gaskontrollmessungen in öffentlichen Bauwerken (Keller, Schächte) und, sofern erforderlich, auch in Bauwerken auf ausgewählten Privat­grundstücken (siehe oben) im Bereich von Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 durchgeführt [3]. Des Weiteren wurden im Sommer 2009 Bodenluftmessungen in stationären Bodenluftmesspegeln auf ausgewählten Flächen mit der Handlungspriorität 1 (R2, R9, R11, R13, R14, R15) durchgeführt [4] bis [7]. 

Basierend auf den Ergebnissen der im Frühjahr/Sommer 2009 durchgeführten Gaskontroll­messungen und Bodenluftmessungen werden, unter Berücksichtigung der aus 2007 vorliegen­ den Untersuchungsergebnisse (Deponie Fannyhöh), der Handlungsbedarf für alle Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 abgeleitet und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise ausgesprochen.

Als wesentliche Bewertungskriterien für die Abschätzung des Methangasbildungspotentials und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs für jede einzelne Fläche wurden

  • die Kenntnisse zur Geologie,
  • die horizontale Ausdehnung der organogenen Ablagerungen im Bereich der jeweiligen Fläche sowie
  • konkrete Messergebnisse (Gaskontrollmessungen, Bodenluftmessungen aus 2007 und 2009) etc.
herangezogen. Hierbei wurde von 16 Flächen mit Handlungspriorität 1 (R1 bis R16), das heißt Flächen, die in der Regel eine Bebauung im Bereich von organogenen Ablagerungen aufweisen (gemäß Geologischer Karte [8]) und für die vorliegende Altaufschlüsse beziehungsweise Altdaten [3] das Vorhandensein von organogenen Ablagerungen sowie, zumindest bereichsweise,von bindigen, anthropogenen und/oder geogenen Überlagerungen belegen,
  • für 8 Flächen ein nachrangiger Handlungsbedarf
  • für 1 Fläche Handlungsbedarf sowie
  • für 7 Flächen ein vorrangiger Handlungsbedarf
ermittelt (siehe Tabelle 5.1 in Kapitel 5). Von insgesamt 27 Flächen mit Handlungspriorität 2 (01 bis 027), das heißt in der Regel kleinere Flächen, die eine Bebauung im Bereich organogener Ablagerungen aufweisen und für die keine Altaufschlüsse vorliegen, wurde
  • für 14 Flächen ein nachrangiger Handlungsbedarf
  • für 4 Flächen Handlungsbedarf sowie
  • für 9 Flächen ein vorrangiger Handlungsbedarf
abgeschätzt (siehe Tabelle 5.1 in Kapitel 5). Für die 2 Flächen mit Handlungspriorität 3 (G1 und G2), die im Bereich des schwarzen Moores in der Siedlung „Am Hagen", das heißt gemäß Geologischer Karte [8] im Bereich von organogenen Ablagerungen liegen und für die, entsprechend den Daten ausgewerteter Altauf­schlüsse aus diesen Bereichen, jedoch keine Ablagerungen von Torfen, Mudden, humosen Sanden oder ähnliches zu erwarten sind, wurde
  • jeweils ein nachrangiger Handlungsbedarf
abgeschätzt (siehe Tabelle 5.1 in Kapitel 5). Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten, dass es sich bei der hier vorgenommenen Bewertung des Handlungsbedarfs, mit Ausnahme der Flächen für die Bodenluftmessergebnisse vorliegen, lediglich um eine grobe Abschätzung eines möglichen Methangas­bildungspotentials handelt. Belastbare Erkenntnisse zum möglichen Methangasbildungspotential können nur mittels Bodenluftmessungen (vergleichbar mit denen von den Flächen R2, R6, R9, R11, R13, R14, R15) auf den einzelnen Flächen erlangt werden.

Des Weiteren wurden für jede Fläche Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise bei aktueller Nutzung (zum Beispiel Bedarf für weitere Gaskontrollmessungen in Schächten und Kellern auf Privatgrundstücken sowie gegebenenfalls erforderliche Bodenluftmessungen im Bereich vorhandener Bebauung) beziehungsweise für zukünftige Baumaßnahmen (zum Beispiel Bodenluftmessungen im geplanten Baufeld) genannt. Darüber hinaus werden allgemeine Angaben zu Verhaltensweisen beziehungsweise Maßnahmen bei aktueller Nutzung (zum Beispiel ausreichendes Lüftungsverhalten, Besteigen von Schächten nur nach vorheriger Gasfreimessung) gemacht.

Abschließend erfolgte eine Aktualisierung der Risikokarten zur Abschätzung der potentiellen Methangasbildung in organogenen Ablagerungen, das heißt es wurden weitere Bohrdaten aufgenommen sowie der Handlungsbedarf der Flächen mit Handlungsprioritäten 1 bis 3 dargestellt. 

BGU - Büro für Geologie und Umwelt
Ingenieurgesellschaft Kruse & Co.mbH

 

Wößner

 

Stadt Ahrensburg, Fachbereich IV
Fachdienst IV.2
Herrn Baade

 

Hier können Sie bei das eingescannte Original-Dokument öffnen und ausdrucken.

 

 

 

 

nach oben zurück