3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg vom 30.10.2014
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S. 6) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2019 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 12.03.2019 die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderungen
§ 15
Veröffentlichungen
§ 15 Abs. 1 und Abs. 4 „Veröffentlichungen“ wird wie folgt neu gefasst:
(1) Satzungen und Verordnungen der Stadt Ahrensburg werden durch Bereitstellung auf der Internetseite unter www.ahrensburg.de bekannt gemacht. In der Tageszeitung Stormarner Tageblatt wird bis zu drei Tage zuvor unter Angabe der Internetadresse auf die Bekanntgabe hingewiesen. Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.
(2) bleibt unverändert
(3) bleibt unverändert
(4) Bekanntmachungen der Stadt Ahrensburg nach dem Baugesetzbuch sowie die Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden abweichend von Abs. 1 im Stormarner Tageblatt bekannt gegeben. Ergänzend erfolgt eine Veröffentlichung im Internet unter www.ahrensburg.de. Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie in der Zeitung veröffentlicht wurde.
(5) bleibt unverändert
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 GO wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 12.03.2019 erteilt.
Ahrensburg, den 20.03.2019
gez. Michael Sarach
Bürgermeister