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Datum: 07.09.2022

Amtliche Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid am 18.09.2022


Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
als Gemeindeabstimmungsleiter


Amtliche Abstimmungsbekanntmachung


1.   Am Sonntag, den 18. September 2022 findet in Ahrensburg ein Bürgerentscheid zu nachstehender Frage statt:

      „Sind Sie dafür, dass in der Ahrensburger Innenstadt (begrenzt durch Woldenhorn, Bei der Doppeleiche, Reeshoop, Klaus-Groth-Straße, Stormarnstraße, An der Reitbahn
      und der Landesstraße 82) öffentliche KFZ-Parkplätze – in mindestens gleicher Zahl – hergestellt werden müssen, bevor die Anzahl der vorhandenen öffentlichen KFZ-Parkplätze
      die sich im Eigentum der Stadt befinden, im oben definierten Gebiet reduziert werden darf?“

      Die Abstimmung dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.   Die Stadt Ahrensburg ist in 20 Abstimmungsbezirke eingeteilt.

      In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis zum 28.08.2022 zugestellt worden sind, sind der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum
      angegeben, in dem die oder der Stimmberechtigte abzustimmen hat. 

3.   Stimmberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks wählen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind.

      Die Abstimmenden haben die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll
      bei der Abstimmung abgegeben werden.

      Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

      Jede oder jeder Abstimmende hat eine Stimme.

      Die oder der Abstimmende gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich
      macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt. 

      Der Stimmzettel muss von der oder dem Abstimmenden in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so
      zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.In der Abstimmungskabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.   Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk
      sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist. 

5.   Abstimmende, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung

a)  durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk der Stadt Ahrensburg

      oder

b)  durch Briefabstimmung

     teilnehmen.

     Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich vom

     Briefabstimmungsbüro der Stadt Ahrensburg,
     Raum 4 im Container vor dem Rathaus,
     Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg

     einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit Stimmzettel
     (im verschlossenen Umschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens
     am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch im Rathaus abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss
     dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Abstimmungsbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt
     für die Briefabstimmung, dass jede und jeder Briefabstimmende mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.

     Briefabstimmungsanträge können online unter www.ahrensburg.de gestellt werden

6.  Jede stimmberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 10 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der
      Amtsordnung i.V.m. § 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Ahrensburg, 06.09.2022

gez. Eckart Boege
Der Abstimmungsleiter

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