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Datum: 16.11.2020

Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

02. November 2020

Amtliche Bekanntmachung 

Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2020 werden folgende Flächen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

1.         An der Strusbek (Verlängerung) als „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG

2.         Quartiersplatz im Erlenhof-Süd als „sonstige öffentliche Straße“ (Platz) im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG mit den Parkplatzflächen (P) und der Fußgängern vorbehaltenen Multifunktionsfläche (F)

Die genaue Lage dieser Flächen entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen.

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.

Ahrensburg, 02.11.2020

gez. Michael Sarach

Bürgermeister

Anlagen

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