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Datum: 03.12.2018

1. Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

I. Amtliche Bekanntmachung 

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Ahrensburg (Ausbaubeitragssatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein, Seite 57) sowie der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein, Seite 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2018 folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Ahrensburg erlassen:

 

Artikel 1
Änderung des Satzungstextes

§ 15/ Inkrafttreten erhält folgende Fassung:

Diese Satzung tritt am 01.03.2018 in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2022.

 

Als § 16 wird neu angefügt:

§ 16
Übergangsvorschrift

(1) Nach dieser Satzung entstehen ab dem 01.03.2018 keine neuen sachlichen Beitragspflichten mehr.

(2) Diese Satzung gilt im Übrigen als Grundlage für die Festsetzung und Erhebung von bis 28.02.2018 abgeschlossenen, aber noch nicht beschiedenen beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen unverändert fort.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft.

 

Ahrensburg, den 27.11.2018

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

 

II. 

Die vorstehende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Ahrensburg (Ausbaubeitragssatzung) wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Satzung nehmen. Die Satzung liegt im Rathaus, Zimmer 201, während der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

 

Ahrensburg, den 27.11.2018

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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