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Datum: 21.12.2017

4. Änderungssatzung für die Volkshochschule der Stadt Ahrensburg (Benutzungs- und Gebührensatzung)

STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

11. Dezember 2017

Amtliche Bekanntmachung

4. Änderungssatzung zur Satzung für die Volkshochschule der Stadt Ahrensburg (Benutzungs- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H., S. 57 ff) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 788) sowie der §§ 1, 2, 4 ,5 und 6 des Kommualabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Sch.-H., S. 27) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 846) - wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2017 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung für die Volkshochschule der Stadt Ahrensburg (Benutzungs- und Gebührensatzung) erlassen:

Artikel I

  1. In § 3 Organisation/Leitung der VHS werden in Satz 1 die Wörter …„nach Anhörung des Kuratoriums (§ 4)“… gestrichen. In Absatz 1 Satz 3, Buchstabe c) werden die Wörter „…,dem Kuratorium…“ gestrichen.

  2. In § 8 Gebührengegenstand/ Gebührenschuldner/ Entstehen der Gebührenpflicht wird in Absatz 3 folgender Satz 2 gestrichen: „Es erfolgt durch die Volkshochschule generell keine Anmeldebestätigung für den Kurs/oder die Veranstaltung

  3. § 9 Bemessungsgrundlage/ Höhe der Gebühr

    Absatz 6, Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
    Die Gebühr für die Teilnahme an der Qualifizierung von Tagespflegepersonen beträgt 380 EUR pro Person zzgl. des Auslagenersatzes an den Bundesverband für Kindertagespflege e.V. für die Zertifikate.“

Artikel II - Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Ahrensburg, 11. Dezember 2017

gez. Michael Sarach

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