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Datum: 17.02.2022

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 51. Flächennutzungsplanänderung »Alte Reitbahn« 

für das Grundstück an der Stormarnstraße zwischen Hausnr. 45 und 53 (Flurstücke 972, 973 der Flur 8) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 51. Flächennutzungsplanänderung „Alte Reitbahn“ für das Grundstück an der Stormarnstraße zwischen Hausnr. 45 und 53 (Flurstücke 972, 973 der Flur 8) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 17.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 51. Flächennutzungsplanänderung „Alte Reitbahn“ der Stadt Ahrensburg für das Grundstück an der Stormarnstraße zwischen Hausnr. 45 und 53 (Flurstücke 972, 973 der Flur 8)und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 PlanSIG vom

28.02.2022 bis 31.03.2022

auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de) sowie über den digitalen Atlas Nord (Bauleitpläne SH (gdi-sh.de)) abrufbar.

Zusätzlich können gem. § 3 Abs. 2 PlanSIG die Unterlagen auf Nachfrage beim Fachdienst IV.2 Stadtplanung Bauaufsicht unter der Telefonnummer 04102 77 168 oder – 153 während der Dienststunden angefordert werden.

Die während der Offenlage im Dezember 2021/ Januar 2022 eingereichten Stellungnahmen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen vor:

[1]   Umweltbericht

[2]   Landschaftsplan

[3]   Lärmaktionsplanung

[4]   Schallgutachten (2020)

[5]   Verkehrsgutachten (2020)

[6]   Schadstoffuntersuchung (2018)

[7]   Potentialanalyse und artenschutzfachliche Prüfung (2019)

[8]   Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (2020)

[9]   Gutachten zur baumbiologischen Untersuchung von 23 Bäumen (2021)

Bezogen auf die Umweltbelange wurden die Folgen für die nachfolgend genannten Schutzgüter überprüft.

Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit
  • finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [6], [8] (Kreis Stormarn vom 05.02.2020)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Naherholung
Schutzgut Luft
  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, existierende Grünstrukturen, Lokalklima, Begrünungskonzept
Schutzgut Klima
  • finden sich in [1], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Mikroklima, Erhaltungsmaßnahmen
Schutzgut Wasser
  • finden sich in [1], [6], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Versickerungsfähigkeit des Bodens, Regenwassersammlung und -versickerung, Grundwasserschutz, Konzept zur Niederschlagsentwässerung
Schutzgut Boden
  • finden sich in [1], [2], [6], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Bodenbeschaffenheit, Altlasten, Zunahme der Versiegelung, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Fläche
  • finden sich in [1], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Innenverdichtung, Zunahme Versiegelung
Schutzgut Pflanzen
  • finden sich in [1], [2], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020), [9]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Zustand und Umgang mit der vorhandenen Knickstruktur, Biotopstruktur, gesetzlich geschützte Biotope, Wert- und Funktionsverluste (Bäume/Gehölze), naturschutzrechtlicher Ausgleich
Schutzgut Tiere
  • finden sich in [1], [7], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Vorkommen und Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen, streng und besonders geschützte Arten, artenschutzfachliche Ersatzmaßnahmen
Schutzgut Landschaft
  • finden sich in [1], [2], [8] (Stellungn. Kreis Stormarn vom 05.02.2020), [9]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabensbedingte Folgen, Ortsbildveränderung, Umgang mit ortsbildprägenden Strukturen (Knick), Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
  • finden sich in [1]
  • es liegt keine Betroffenheit vor

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder persönlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung unter den o.g. Telefonnummern oder per Email an stefanie.soltek@ahrensburg.de abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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