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Datum: 09.02.2022

Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2022

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

 Amtliche Bekanntmachung 
 über die
 Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2022

Die Hebesätze der Grundsteuer A (350%) und B (350%) sind gegenüber dem Kalenderjahr 2021 in unveränderter Höhe festgesetzt worden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 20. Dezember 2021.)

Die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 ist damit nicht erforderlich.

Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheid Erteilung (Kalenderjahr 2014) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2014 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) durch Bekanntmachung festgesetzt.

Die Grundsteuer für das Jahr 2022 wird mit den in dem zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahlung) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2022 zum 01.07.2022 fällig.

Soweit bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Ahrensburg ein Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Raten abgebucht.

Sollten bereits Grundsteuerbescheide für 2022 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten. Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge ergehen Grundsteueränderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Steuerfestsetzung kann durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, Fachdienst Finanzen und Liegenschaften, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zu erheben.


gez. Michael Sarach.
Bürgermeister

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