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Datum: 06.02.2023

Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2023

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

 Amtliche Bekanntmachung
 über die
 Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2023

Die Hebesätze der Grundsteuer A (350%) und B (350%) sind gegenüber dem Kalenderjahr 2022 in unveränderter Höhe festgesetzt worden

(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 20. Dezember 2021; bestätigt im Rahmen der I. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 am 21.11.2022).

Die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 ist damit nicht erforderlich.

Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheid Erteilung (Kalenderjahr 2014) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2014 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) durch Bekanntmachung festgesetzt.

Die Grundsteuer für das Jahr 2023 wird mit den in dem zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahlung) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 zum 01.07.2023 fällig.

Soweit bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Ahrensburg ein Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Raten abgebucht.

Sollten bereits Grundsteuerbescheide für 2023 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten. Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge ergehen Grundsteueränderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Steuerfestsetzung kann durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, Fachdienst Finanzen und Liegenschaften, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zu erheben.

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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