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Datum: 07.06.2021

III. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

I.

III. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg

für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2021

folgende III. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Für das Haushaltsjahr 2020 erfolgen keine Änderungen im Rahmen des III. Nachtragshaushaltsplans.

Mit dem III. Nachtragshaushaltsplan werden



im Haushaltsjahr 2021



Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge




erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr

festgesetzt

auf

EUR


1.

im Ergebnisplan der







Gesamtbetrag der Erträge


3.532.600

92.784.900

89.252.300



Gesamtbetrag der Aufwendungen

10.731.400

0

89.714.900

100.446.300



Jahresüberschuss

0

0

3.070.000

0



Jahresfehlbetrag

14.264.000

0

0

11.194.000









2.

im Finanzplan der







Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

0

3.226.000

87.319.300

84.093.300



Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.731.400

0

83.746.000

94.477.400










Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

9.689.800

0

5.525.200

15.215.000



Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

8.306.100

0

9.168.500

17.474.600


§ 2


Es werden im Haushaltsjahr 2021 neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

1.900.000

EUR

auf

10.500.000

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

2.425.000

EUR

auf

9.194.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher

10.000.000

EUR

auf

unverändert

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher

274,11


auf

281,09


§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 4

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

§ 5

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.05.2021 erteilt.


Ahrensburg, den 31.05.2021

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

II.

Die vorstehende III. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die III. Nachtragshaushaltssatzung und den III. Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 mit den Anlagen nehmen. Die III. Nachtragshaushaltssatzung und der III. Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 liegen im Rathaus, Zimmer 123, öffentlich aus und können nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Haushaltspläne und Nachtragshaushaltspläne sind darüber hinaus auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.


Ahrensburg, den 31.05.2021

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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