Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit
geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 23.01.2023 werden folgende Flächen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Carl-Backhaus-Straße (einschließlich Einhang und Erschließungsweg)
Jochim-Klindt-Straße
jeweils als „Gemeindestraße“ (Ortsstraße) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG
Die genaue Lage dieser Flächen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan.
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der
Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.
Ahrensburg, 24.01.2023
Eckart Boege
Bürgermeister
Anlage