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Datum: 30.03.2021

Aufhebung des in der Richtlinie der Stadt Ahrensburg für die Umsetzung des »Ahrensburger Stadtgeldes« in der Fassung vom 08.03.2021 definierten Aktionszeitraums


STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

über die Aufhebung des in der Richtlinie der Stadt Ahrensburg für die Umsetzung des „Ahrensburger Stadtgeldes“ in der Fassung vom 08.03.2021 definierten Aktionszeitraums

Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen für Handel und Gastronomie hat der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 65 (4) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die Aussetzung des in der Richtlinie zur Umsetzung des „Ahrensburger Stadtgeldes“ § 4 (6) definierten Aktionszeitraums - 06.04.2021 bis 15.05.2021 - und die Aufhebung des in der Richtlinie § 5 (1) festgesetzten Rückgabedatums - 17.05.2021 - angeordnet.

Ein neuer Aktionszeitraum soll in der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2021 bestimmt werden.

Ahrensburg, 30.03.2021

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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