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Aufhebung von vielen Maßnahmen ab 19. März geplant: Schleswig-Holstein nutzt Übergangsregelung mit Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen


KIEL. Nach Austausch mit dem Expertenrat und Abstimmung innerhalb der Regierungskoalition haben Ministerpräsident Daniel Günther, die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold und der stellvertretende Ministerpräsident Heiner Garg heute (16. März) das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Coronapandemie erläutert. Hintergrund sind auch die Anpassung von Bundesregeln, die deutlich höhere Hürden für mögliche Einschränkungen setzen werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundes hatte dazu heute beraten.

Ministerpräsident Günther: "Wie angekündigt werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen ab diesem Wochenende aufheben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht derzeit nicht. Trotz einer vielfach höheren Inzidenz als Anfang 2020 haben wir weniger Menschen, die intensivmedizinisch aufgrund von Covid behandelt werden müssen. Damit ist die Rücknahme der Einschränkungen nicht nur möglich, sondern geboten. Rücksicht und Eigenverantwortung werden umso wichtiger, denn die Pandemie dauert an. Schleswig-Holstein wird zudem Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen fortführen. Diese Möglichkeit erlaubt das zu Grunde liegende Bundesinfektionsschutzgesetz für eine Übergangszeit, und diese werden wir angesichts der weiterhin sehr hohen Ausbreitung des Coronavirus im Sinne des Gesundheitsschutzes nutzen."

Stellv. Ministerpräsidentin Heinold: "Es ist wichtig, dass wir weiter vorsichtig sind, um zu vermeiden, dass es im Herbst zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werden nicht die Weichen gestellt, die es aus meiner Sicht gebraucht hätte. Die Hot-Spot-Strategie ist nicht praktikabel. Wir werden als Land bis zum 2. April die Möglichkeiten, die das Gesetz uns gibt, nutzen."

Stellv. Ministerpräsident Garg: "Die Fortführung der Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen ist eine wichtige Voraussetzung, damit wir umfassende Freiheiten in nahezu allen Lebensbereichen zurückerhalten. Der Verlauf der Pandemie hat gezeigt, dass diese vergleichsweise milden Mittel eine große Wirkung zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer haben. Grundsätzlich gilt weiterhin: nutzen Sie die zahlreichen Impfangebote im Land. Eine Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Vervollständigen Sie Ihren Impfschutz, auch mit den entsprechenden Auffrischungsimpfungen."

Ab Sonnabend, 19. März, sind nur noch die nachfolgend aufgeführten Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein geplant. Ein entsprechendes Verfahren mit Kabinettsbeschluss ist am Freitag, 18. März, vorgesehen. Die Landesregierung plant damit, den vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Übergangszeitraum bis 2. April in bestimmten Bereichen zu nutzen:

1. Maskenpflichten sollen weiterhin gelten wie folgt/ für:

  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
  • Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.
  • Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude
  • Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
  • Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
  • Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen
  • Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern
  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2),
  • Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
  • Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen
  • In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
  • Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.

In der Übergangszeit wird es zudem noch bei verpflichtend zu erstellenden, bzw. fortzusetzenden Hygienekonzepten in bestimmten Bereichen bleiben.

2. Testverpflichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas:

Kitas/ Kindertagespflegepersonen: Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.

Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen.

3. Diskotheken und ähnliche Lokalitäten: Hier bleibt es aufgrund der hohen Interaktion bei der 2G+ Regel, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen.

Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schul-Verordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können. Auch hierfür werden kostenlose Tests zur Verfügung gestellt.

Hintergrund

Ein Indikator zur Auslastung des Gesundheitssystems ist die Anzahl der Menschen, die im Zusammenhang mit Covid-19 in den Kliniken intensivmedizinisch behandelt werden. Das sind aktuell bei einer 7-Inzidenz von mehr als 1.400 in Schleswig-Holstein 46 Patientinnen und Patienten, davon 23 in Beatmung. Zum Vergleich: Anfang 2021 (05.01.) waren bei einer 7-Tage-Inzidenz von 76 in Schleswig-Holstein 68 Patientinnen und Patienten in Intensivtherapie, davon 46 in Beatmung. Trotz eines Vielfachen bei der Inzidenz ist die Auslastung der Kliniken heute also geringer. Die Hospitalisierungsinzidenz lag Anfang 2021 bei 11, heute liegt sie bei 4,33. Die Zahlen verdeutlichen, dass der Krankheitsverlauf heute in der Regel deutlich milder ist. Dazu trägt auch die Impfung bei. In Schleswig-Holstein haben derzeit bereits 70,4 % eine Auffrisch-Impfung im Rahmen der Impfkampagne erhalten. Das ist bundesweit der höchste Anteil.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Telefon: 0431 988 1704 | Fax 0431 988 1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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