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Datum: 04.02.2020

Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2020

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

30.01.2020

Amtliche Bekanntmachung 

über die Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2020

Die Hebesätze der Grundsteuer A (350%) und B (350%) sind gegenüber dem Kalenderjahr 2019 in unveränderter Höhe festgesetzt worden(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 16. Dezember 2019).

Die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 ist damit nicht erforderlich.

Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheiderteilung (Kalenderjahr 2014) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2014 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) durch Bekanntmachung festgesetzt.

Die Grundsteuer für das Jahr 2020 wird mit den in dem zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahlung) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 zum 01.07.2020 fällig.

Soweit bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Ahrensburg ein Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Raten abgebucht.

Sollten bereits Grundsteuerbescheide für 2020 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten. Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge ergehen Grundsteueränderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Steuerfestsetzung kann durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, Fachdienst Finanzen und Liegenschaften, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zu erheben.

L.S.
gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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