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Datum: 21.03.2022

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

I.

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.12.2021

- und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird

2022

2023

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

91.084.700

EUR

92.712.500

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

98.029.600

EUR

98.237.800

EUR

einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von

-6.944.900

EUR

-5.525.300

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

85.646.500

EUR

88.073.900

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

89.886.800

EUR

90.388.000

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

18.406.600

EUR

13.395.600

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

19.685.200

EUR

19.326.200

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

15.500.000

EUR

11.100.000

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

12.242.000

EUR

2.847.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000

EUR

10.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

290,11

Stellen.

288,40

Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350

%

350

%

b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350

%

350

%

2.

Gewerbesteuer






380

%

380

%


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 5

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.03.2022 erteilt.

Ahrensburg, den 16.03.2022

In Vertretung

gez. Carola Behr
Stellv. Bürgermeisterin

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022/2023 liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 123 öffentlich eingesehen werden.

Der Haushaltsplan 2022/2023 ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.

Ahrensburg, den 16.03.2022

In Vertretung

gez. Carola Behr
Stellv. Bürgermeisterin

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