Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
I.
Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.12.2021
- und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird
2022 |
2023 |
|||
1. |
im Ergebnisplan mit |
|||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
91.084.700 |
EUR |
92.712.500 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
98.029.600 |
EUR |
98.237.800 |
EUR |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von |
-6.944.900 |
EUR |
-5.525.300 |
EUR |
2. |
im Finanzplan mit |
|||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
85.646.500 |
EUR |
88.073.900 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
89.886.800 |
EUR |
90.388.000 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
18.406.600 |
EUR |
13.395.600 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
19.685.200 |
EUR |
19.326.200 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
15.500.000 |
EUR |
11.100.000 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
12.242.000 |
EUR |
2.847.000 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
10.000.000 |
EUR |
10.000.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
290,11 |
Stellen. |
288,40 |
Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
||||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
350 |
% |
350 |
% |
|
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
350 |
% |
350 |
% |
|
2. |
Gewerbesteuer |
|
|
|
|
380 |
% |
380 |
% |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
§ 5
Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.03.2022 erteilt.
Ahrensburg, den 16.03.2022
In Vertretung
gez. Carola Behr
Stellv. Bürgermeisterin
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022/2023 liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 123 öffentlich eingesehen werden.
Der Haushaltsplan 2022/2023 ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.
Ahrensburg, den 16.03.2022
In Vertretung
gez. Carola Behr
Stellv. Bürgermeisterin