Sprungziele
Inhalt

3. Änderung der Parkgebührenverordnung tritt am 15. Oktober 2021 in Kraft 

Lösen von Parktickets nun auch digital möglich

Seit März 2021 sind im Ahrensburger Stadtgebiet flächendeckend neue Parkscheinautomaten in Betrieb. Diese bieten neuste Technik, ein Störungsmanagementsystem sowie eine unbare Bezahlmöglichkeit an. Die Automaten blieben in den vergangenen Monaten größtenteils störungsfrei und verursachten im Vergleich zu den alten Modellen spürbar geringere Wartungskosten, so das Fazit. Bei auftretenden Problemen werden diese im System sichtbar und es kann unverzüglich gehandelt sowie behoben werden. Das sorgt für weniger Unmut bei den Nutzern.

Parkende können seit Inbetriebnahme der neuen Parkscheinautomaten nicht nur mit Münzgeld, sondern auch per EC-Karte ein Parkticket ziehen. Die Freischaltung der Bezahlfunktion mit EC-Karte (Girocard) verlief überwiegend reibungslos. „Die neue Bezahlfunktion mit EC-Karte wird jedoch noch nicht in dem Umfang wie erwartet genutzt“, so die Verwaltung. Viele Parkende greifen stattdessen lieber auf die alt bewährte Bezahlung per Münzgeld zurück.

Dies könnte sich bald ändern, denn ab dem 15. Oktober 2021 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Parktickets mit einer App über das Handy zu erwerben. Dafür muss der Nutzende die App herunterladen und das KFZ-Zeichen angeben. Der Vorteil hierbei ist, dass die tatsächliche Parkzeit minutengenau abgerechnet und der Parkvorgang komfortabel über das Handy gestartet sowie beendet werden kann. Die Parkenden können selbst entscheiden, welche App sie nutzen möchten. Alle zur Verfügung stehenden Anbieter des digitalen Parkens werden direkt am Parkscheinautomaten ersichtlich sein. „Wir freuen uns, den Einwohnenden und Besuchenden diese benutzerfreundliche Bezahlfunktionen anbieten zu können“, heißt es aus dem Rathaus.

Wer weiterhin mit Münzen sein Parkticket zahlen möchte, muss passend zahlen, denn bei den neuen Parkscheinautomaten wurde aufgrund der Funktionsstörungen bei den vorherigen Automaten bewusst auf eine Wechselgeldfunktion verzichtet. Die Mindestgebühr beträgt auf allen mit Parkscheinautomaten bestückten Verkehrsflächen in Ahrensburg für die ersten 60 Minuten 0,60 € statt wie bisher 0,50 €. Um die Kundenfreundlichkeit zu steigern, werden mit der 3. Änderung der Parkgebührenverordnung je weitere angefangene 5 Minuten nunmehr 0,10 € erhoben („10-Cent-Staffelung“). Hierdurch wird den Parkenden eine leichtere und adäquatere Möglichkeit gegeben, die Parkdauer individuell auszuwählen sowie eine Überzahlung der Parkgebühren zu vermeiden. Die Höchstparkdauer von 3 Stunden bleibt unverändert.

Auf dem Parkplatz Alte Reitbahn, in der Stormarnstraße zwischen den Straßen An der Reitbahn und Klaus-Groth-Straße sowie im nordöstlichen Bereich der Bahnhofstraße einschließlich der Wilhelmstraße beträgt die Tagesparkgebühr 2,40 € statt wie bisher 2,00 €. Für eine Parkdauer bis 2,5 Stunden gilt die oben genannte Mindestgebühr mitsamt der neuen „10-Cent-Staffelung“ entsprechend.

Ab dem 15.10.2021 werden die Parkplätze im nordöstlichen Bereich der Bahnhofstraße einschließlich der Wilhelmstraße gebührenpflichtig. Der Parkscheinautomat wird in der kommenden Woche gegenüber dem Lindenhof-Gebäude in der Bahnhofstraße aufgestellt.

Übrigens: Zahlen Parkende mit EC-Karte sind keine zusätzlichen Bankgebühren zu befürchten. Selbst Kleinstbeträge wie 60 Cent bleiben kostenlos. Für das digitale Parken können je nach Anbieter Servicegebühren bis maximal 50 Cent je Parkvorgang anfallen. An den Parkscheinautomaten befinden sich in Kürze weitere Informationen, unter anderem auch welcher App-Anbieter einen kostenlosen Service anbietet. 

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Anbietern und den jeweiligen Funktionen finden Sie auf der Internetseite www.smartparking.de.


Amtliche Bekanntmachung der 3. Änderung der Parkgebührenverordnungchen Verkehrsflächen in der Stadt Ahrensburg

Parkgebührenverordnung

nach oben zurück