Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
18. Dezember 2018
Amtliche Bekanntmachung
Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2018 werden folgende Gemeindestraßen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Obsthain
Auestieg
Pomonaring
Vogteiweg
Zu den Höfen
Zum Erlenhof
Die genaue Lage dieser Straßen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan über die Straßen im Erlenhof-Süd.
Die Straßen werden in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG eingeteilt.
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.
Ahrensburg, 18.12.2018
Michael Sarach
Bürgermeister