Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
19. Dezember 2017
Amtliche Bekanntmachung
Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2017 werden folgende Gemeindestraßen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Hopfenbach (einschließlich der südlichen Sackgasse)
Bahnstation Gartenholz
Beimoorkamp
Gerstenstieg
Roggenweg
Spechtweg
Weizenkoppel
Die genaue Lage dieser Straßen entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen über die Straßen im Beimoor-Süd, die Bahnstation Gartenholz und den Spechtweg.
Die Straßen werden in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 3 a StrWG eingeteilt.
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.
Ahrensburg, 19.12.2017
Michael Sarach (L. S.)
Bürgermeister