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Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

19. Dezember 2017

Amtliche Bekanntmachung

Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2017 werden folgende Gemeindestraßen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Am Hopfenbach (einschließlich der südlichen Sackgasse)

Bahnstation Gartenholz

Beimoorkamp

Gerstenstieg

Roggenweg

Spechtweg

Weizenkoppel

Die genaue Lage dieser Straßen entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen über die Straßen im Beimoor-Süd, die Bahnstation Gartenholz und den Spechtweg.

Die Straßen werden in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 3 a StrWG eingeteilt.

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.

Ahrensburg, 19.12.2017

Michael Sarach (L. S.)
Bürgermeister

Widmung 2018 Anlage

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