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Bewilligungsrichtlinie der Stadt Ahrensburg für die Gewährung von Zuwendungen für die Betreuung von Geschwisterkindern von OGS -Schülerinnen und Schülern (im Grundschulbereich)

Vorbemerkung:

Die Stadt Ahrensburg gewährt im Rahmen dieser Richtlinie Zuwendungen in Form einer Geschwisterermäßigung für die in der Stadt Ahrensburg existierenden Offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich und geht damit über die vom Kreis Stormarn mit Beschluss des Kreistages vom 19.06.2020 getroffene Entscheidung hinaus, nur die Hortkinder als Zählkinder zu werten.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat am 22.06.2020 den Beschluss gefasst, mit Wirkung vom 01.08.2020 die Geschwisterermäßigung auf die Kinder der Ahrensburger Offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich auszudehnen.

§ 1

Geschwisterermäßigung

  1. Werden mehrere in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie in einer offenen Ganztagsschule (OGS) im Grundschulbereich oder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut, gewährt die Stadt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (GemHVO-Doppik) auf Antrag eine Zuwendung in Höhe des Elternbeitrages (einschließlich Randzeiten) für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig.

  2. Zuwendungsempfänger sind die Eltern der in den Kita-Einrichtungen und Schulen betreuten Kinder.

  3. Die Kosten für das Mittagessen müssen von den Eltern getragen werden.

  4. Die Betreuung in einer offenen Ganztagsschule muss mindestens 10 Wochenstunden umfassen.

  5. Die Umsetzung der Bewilligungsrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der Veranschlagung der entsprechenden Haushaltmittel im Haushaltsplan.

§ 2

Verfahren der Antragstellung

  1. Der Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung für Kinder in OGS oder in Kindertageseinrichtungen ist bei der Stadt - Fachdienst III.1 - Schule und Sport- zu stellen. Die erstmalige Gewährung von Zuwendungen erfolgt ab dem 1. des Monats des Antragseingangs.

  2. Zum Nachweis der Betreuungsverhältnisse haben die Eltern mit dem Antrag Kopien der Betreuungsverträge vorzulegen.

  3. Die Träger der offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich werden angewiesen, bei der Anmeldung der OGS-Schülerinnen und Schüler auf die Möglichkeit der Zuwendungsbewilligung für Geschwisterkinder (gem. § 1 Abs. 1) hinzuweisen.

  4. Die Träger der offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich, werden die Beiträge für Geschwisterkinder, die in der gleichen Grundschule betreut werden gem. § 1 Abs. 1 und Abs.4 ermäßigen.

  5. Bei Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung durch den Kreis Stormarn ist dieser vorrangig geltend zu machen.

§ 3

Mitwirkungspflichten

  1. Die Eltern haben jede Änderung in den Betreuungsverträgen mitzuteilen, insbesondere die Beendigung. Eine unterlassende Mittelung entscheidender Änderungen kann zu einer unverzüglichen Beendigung der Förderung nach dieser Richtlinie und zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Eltern führen.

§ 4

Amtliche Bekanntmachung

Die Bewilligungsrichtlinie ist gem. § 71 LWvG SH amtlich bekannt zu machen.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 1.8.2020 in Kraft.

Ahrensburg, den

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

hier können Sie die Bewilligungsrichtlinie als PDF zum Ausdrucken herunterladen

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