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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Nr. 99008001012009

Leistungsbeschreibung

Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.

Wichtig

Personalausweise sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
  • sofern vorhanden, den alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass,
  • Personalausweis oder Reisepass beider Eltern.

Persönliche Antragstellung

Die Person, für die der Antrag gestellt wird, muss selbst anwesend sein. Das gilt auch für Kleinkinder und Babys!

Welche Gebühren fallen an?

22,80 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
  • Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden für eine Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

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