Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Nr. 99031011261000Leistungsbeschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)
Rechtsgrundlage
§18 Absatz 1 der GefStoffV
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein