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Die Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.

Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit Radwegen verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen.

Durch die Beschilderung mit Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn beziehungsweise Ende der Fahrradstraße) wird die so ausgezeichnete Straße zum Sonderweg für Radfahrer. Dies bedeutet, die Straße ist grundsätzlich dem Fahrradverkehr vorbehalten, es sei denn, ein Zusatzschild lässt weitere Verkehrsteilnehmer zu.

Ist die Fahrradstraße durch ein Zusatzschild auch für den Kfz-Verkehr freigegeben, dürfen die Autofahrer diese Strecken ebenfalls nutzen. Sie sind allerdings lediglich „Mitbenutzer“ der Straße, der Radverkehr hat Vorrang.

In den Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Radfahrer dürfen durch den Kfz-Verkehr weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Den Radlern ist es erlaubt, in der Fahrradstraße nebeneinander her zu fahren. Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,50m einhalten und dürfen die Vorbeifahrt nicht erzwingen sondern müssen langsam heranfahren und dürfen erst dann überholen, wenn dies ohne Gefährdung der Radfahrer oder sonstiger Verkehrsteilnehmer möglich ist.

 

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