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Datum: 07.05.2024

Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Ahrensburg

Präambel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-
Holstein, S. 57 ff) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 308) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, §§ 4, 5, 6 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Scheswig-Holstein S. 27) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 566) – wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordneten-Versammlung vom 26.02.2024 folgende Neufassung der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Ahrensburg erlassen.

§ 1
Gebührengegenstand, Gebührenschuldner, Entstehen der Gebührenpflicht

(1) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen oder die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen der vhs sind durch die/den jeweiligen Teilnehmer:in Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung zu entrichten.

(2) Kurse finden in der Regel geschlossen über einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Terminen, Veranstaltungen an einem Tag oder Termin statt (3).
Die Gebührenpflicht entsteht mit der schriftlichen Anmeldebestätigung der vhs.

(3) Die Bestimmungen dieser Gebührensatzung gelten nicht, wenn die vhs Maßnahmen nach Vereinbarung oder in Kooperation mit Unternehmen, Einrichtungen oder Privatpersonen durchführt. In diesen Fällen werden aufwandsbezogen gesonderte Entgelte berechnet. 

§ 2
Bemessungsgrundlage, Höhe der Gebühr

(1) Grundlage für die Bemessung der Gebühr sind die anfallenden Kosten, die durchzuführenden Unterrichtsstunden und die Anzahl der Teilnehmer:innen. Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten.

(2) Die konkreten Gebühren ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Gebührenklasse

Kursart

Mindest-TN-Zahl

Gebühr in € je Unterrichtseinheit (45 Minuten)

A

Alle Kurse ab 10 TN

10 und mehr

4,50 €

B

POL./Ges./Umwelt, Kunst und Kultur

Gesundheit – nicht zertifiziert

Standardsprachen ohne off. Prüfungen

Beruf ohne EDV Standard

Sprachkurse A1.1 bis B2.2

8 TN

5,80 €

C

Gesundheit –zertifiziert

Sprachkurse/Prüfungsmodul
EDV Standard

EDV (6 TN)-Bildungsurlaub ohne Zusatzkosten

8 TN

6,40 €

D

Bildungsurlaub mit Zusatzkosten z.B. besondere Lizenzen

8/6 TN

8,40 €

(3) Soweit die Mindest-Teilnehmer:innenzahl unterschritten wird, die Kursteilnehmer:innen aber dennoch die Durchführung des Kurses wünschen, ist die vhs
berechtigt, die Gesamtkosten des Kurses auf die Teilnehmer:innen umzulegen.

(4) Die Gebühr für die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs „Erster allgemeinbildender Schulabschluss“ sowie für die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs
„Mittlerer Schulabschluss“ beträgt jeweils 100,00 €. Die Gebühr wird bei einem erfolgreichen Abschluss rückerstattet. Die Kosten werden von der Stadt Ahrensburg getragen. Bei einer vorzeitigen Ausschulung, einem Abbruch oder einem erfolglosen Abschluss wird die Gebühr nicht rückerstattet.

(5) Die Gebühr für Legasthenie- und Dyskalkulie-Kurse beträgt 14,25 € je Unterrichtseinheit. Für die Testung und Einstufung sowie für das Führen der
Elterngespräche wird keine Gebühr erhoben.

(6) Kurs- und veranstaltungsbezogene Kosten für Material, Skripte, Werkstoffe etc. sind nicht Bestandteil der Gebühr. Sie werden gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu zahlen. Veranstaltungsbezogene Raumkosten bei gesonderter Anmietung durch die vhs fallen zusätzlich zur Gebühr an. Der Auslagenersatz und diese Raumkosten sind nicht ermäßigungsfähig. 

§ 3
Ermäßigungen, Wegfall der Gebühr

(1) Auszubildende, Studierende, Personen, die einen Freiwilligendienst gem. Bundesfreiwilligendienst ableisten, Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII und Leistungen gem. Bildung und Teilhabegesetz, Bezieher:innen von Leistungen gem. Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslose und Schüler:innen,
deren Eltern zu dem vorgenannten Personenkreis gehören, erhalten eine 50%ige Ermäßigung. Schwerbehinderte (ab 50% Grad der Behinderung) sowie Inhaber der Jugendleiter-Card erhalten eine 50%ige Ermäßigung auf die Gebühren, soweit dies durch die/den Teilnehmer:in zusammen mit der Anmeldung beantragt wird.

(2) Die Zugehörigkeit zu dem in Abs. (1) genannten Personenkreis ist mit der Anmeldung durch die/den Teilnehmer:in der VHS nachzuweisen. Fehlt die
Antragstellung auf Ermäßigung und/oder der Nachweis der Voraussetzungen nach Absatz 1 bei der Anmeldung, so wird die volle Gebühr berechnet.
Eine nachträgliche Ermäßigung wird nicht gewährt.

(3) Die in Absatz 1 genannten Ermäßigungen gelten nicht für die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs "Erster allgemeinbildender Schulabschluss - ESA" sowie für den „Mittleren Schulabschluss - MSA“. Ebenso gelten die in Absatz 1 genannten Ermäßigungen nicht für Förderkurse im Bereich LRS und Dyskalkulie sowie
entsprechend gekennzeichnet Kurse.

(4) Kurse und Veranstaltungen mit einer Gebühr von bis zu 15 € und besonders gekennzeichnete Kurse sind nicht ermäßigungsfähig.

(5) Ermäßigte Gebühren werden auf volle 0,10 € aufgerundet

(6) Keine Gebühr wird erhoben für Kurse und Veranstaltungen, die durch Dritte voll finanziert werden. Diese Veranstaltungen werden durch die vhs mit
"gebührenfrei" gekennzeichnet.

(7) Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Ahrensburg in der jeweils
geltenden Fassung.

(8) Für Auslagen und Gebühren, die der vhs für Teilnehmer:innen für Leistungen Dritter in Rechnung gestellt werden, erfolgt keine Ermäßigung.

§ 4
Gebührenerstattung

(1) Wird eine Veranstaltung durch die vhs abgesagt, so werden die gezahlten Gebühren abzüglich der erbrachten Leistungen erstattet.

(2) In den Fällen des Ausschlusses aus einem Kurs nach § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung wird keine Gebühr erstattet.

§ 5
Gebühren für die Vermietung von Räumen an Dritte

(1) Es gelten die Gebühren der Gebührenordnung für die Vermietung von Räumen an Dritte der Stadt Ahrensburg.

(2) Falls diese nicht vorhanden ist, werden folgende Gebühren berechnet: Gesundheitsraum: 25,00 €, EDV-Raum: 40,00 €, sonstige Räume: 20,00 je Zeitstunde, Heizung, Wasser und Reinigung inklusive sowie die Nutzung der Teeküche.

§ 6
Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

Ahrensburg, den 03.04.2024

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

gez. Eckart Boege

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