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Datum: 28.01.2026

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2026

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

I.

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2026
folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit


einem Gesamtbetrag der Erträge auf

116.285.100

EUR

einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf

119.617.000

EUR

einem Jahresüberschuss von

0

EUR

einem Jahresfehlbetrag von

3.331.900

EUR

globalen Minderaufwendung nach
§ 26 Absatz 1 Satz 3 GemHVO

2.354.000

EUR

einer Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum
Haushaltsausgleich

977.900

EUR

einem Jahresergebnis unter
Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage

0

EUR

2. im Finanzplan mit


einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

113.421.300

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

111.335.500

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf

46.692.900

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf

48.778.700

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf

42.333.100

EUR

2.

der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf

105.256.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf

317,90

Stellen.


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für die land- und
    forstwirtschaftlichen Betriebe
    (Grundsteuer A)

480

%

b) für die Grundstücke
    (Grundsteuer B)

480

%

2. Gewerbesteuer

395

%


§ 4

Die Wertgrenze für die Investitionen von erheblicher Bedeutung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GemHVO beträgt:

a)

für Baumaßnahmen

2.000.000

EUR

b)

für Beschaffung

250.000

EUR

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 6

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen,
Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO für übertragbar erklärt.

Ahrensburg, den 27.01.2026

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 309
öffentlich eingesehen werden.

Der Haushaltsplan 2026 ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.

Ahrensburg, den 27.01.2026

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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