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Datum: 10.01.2022

Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG


Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG

Standortgemeinde: Stadt Ahrensburg

Übersendung der Überleitungsbilanz: 29.07.2021

Prüfung der Überleitungsbilanz: 20.08.2021

Alle erforderlichen Daten wurden von der Standortgemeinde übersendet ☒

Die Darstellung der aufgeführten Kostenparameter in 2019 und 2021 sind plausibel ☒

Anmerkungen zur Plausibilitätsprüfung der Gemeindedaten:

  1. Kosten für auswärtig betreute Kinder in 2019

Von den in der Stadt Ahrensburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kindern wurden in 2019 82 Kinder auswärtig betreut. Die Ausgaben der Gemeinde für auswärtig betreute Kinder beliefen sich in 2019 auf 481.856 Euro. In 2019 beträgt der Wohngemeindeanteil für einen Kita-Platz mit einem Betreuungsumfang von im Landesdurchschnitt 34,8 Stunden/Woche 3988 Euro. Unter der Annahme dieses Durchschnittswertes würden sich die Ausgaben für die Standortgemeinde auf regelhaft 327.016 Euro in 2019 belaufen. Mit einem Anteil i.H.v. 5.876 Euro pro Kind liegen die in der Überleitungsbilanz angegebenen Ausgaben für die Gemeinde Ahrensburg insofern oberhalb der Durchschnittskosten für einen Kita-Platz.

Eine abschließende Prüfung durch das Ministerium ist erfolgt

  1. Ergebnisse im Überblick

Summe Finanzierungsvolumen in 2019: -6.732.879,00 €

Summe Finanzierungsvolumen in 2021: -10.180.105,00 €

Strukturelle Änderungen seit 2019: ja ☒ (Gruppenerweiterung +5, Kita-Neubau +2, Kita-Schließung

+1) nein ☐

Summe Platzzuwachs Kitaplätze (ggü. 2019): 99 Plätze

Nicht reformbedingte Mehrausgaben durch z.B. Neu-/Anbau, höhere Anzahl an Kindern in Betreuung oder Gruppenerweiterung: ja ☒ nein ☐ in Höhe von: 2.595.267,00 €

Reformbedingte Mehrausgaben zur Erfüllung der Mindestqualität: ja ☒ nein ☐ in Höhe von: 1.765.560,00 €

Gemeindeanteil an Kita-Finanzierung in 2019 (in Prozent): 37 %

Gemeindeanteil an Kita-Finanzierung in 2021 (in Prozent): 43 %

Finanzierungsentlastung durch die Reform1: -851.959,00 €


Hinweis auf weitere Besonderheiten:

Die auswärtig betreuten Kinder von Ahrensburg sind meistens in Hamburg in einer Krippe untergebracht. Der Kostenausgleich für eine Krippe ist fast doppelt so hoch, ähnlich dem Elementarbereich. Auswärtige Kinder gab es in den Einrichtungen nur wenige. Einen Schwerpunkt bildete hierbei der Waldorfkindergarten aufgrund seiner pädagogischen Ausrichtung. Hinzuzufügen sind diverse Umzüge, wodurch die meisten auswärtigen Kinder nur einige Monat in Ahrensburg belassen wurden. Zudem gab es einen pauschalierten Kostenausgleich innerhalb Stormarns, der geringer ist als die tatsächlichen Platzkosten. Krippenplätze haben keine auswärtigen Kinder er- bzw. behalten (Erfüllung Rechtsanspruch für nicht auswärtige Kinder).

Die Trägeranteile sind gesunken, da diese bis 2024 abgeschmolzen werden müssen.

Die Eingliederungshilfe konnte zu dem Zeitpunkt der Aufstellung der Pläne nicht geplant werden. Bis heute wurden die Verträge nur verlängert. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf kann m.W. heute noch nicht genau beziffert werden. Außerdem sind einige Kinder keine Integrationskinder mehr, sodass die Eingliederungshilfe wegfällt.

Der Wegfall von sonstigen Einnahmen, betrifft die Entnahme der Rücklage von ca. 240.000 € für eine Dachsanierung bei der Kita Schulstraße. Ferner handelt es sich um Erstattungen von Personalkosten durch Dritte (z.B. Mutterschaftsgeld).

Die Einnahmen durch Elternbeiträge sanken von 2019 zu 2021 um knapp 27%, obwohl die Anzahl der Kinder um ca. 12% gestiegen ist.

Um die Mindestqualitäten der Reform zu erfüllen, musste die Stadt Ahrensburg knapp 1.700.000 € investieren.

1 Finanzierungsvergleich der Jahre 2019 und 2021 abzüglich der nicht reformbedingten Kosten


II. Formular Überleitungsbilanz – Vergleich Kita-Finanzierung 2019 und 2021

Überleitungsbilanz KiTaG
Version 1.1

Finanzielle Auswirkung der Kita-Reform

 


Gemeindename:

Stadt Ahrensburg

Eingabe Strukturdaten der Standortgemeinde (Stichtag zum 01. März 2021)

 

Anzahl der Plätze Kindertageseinrichtungen

2019

2021


1699

1798


 

Anzahl Kinder in Kindertagespflege

2019
(falls bekannt)

2021


mindestens 95

119


Anzahl Kinder in KiTa mit Wohnsitz Standortgemeinde die in der Standortgemeinde betreut werden

2019

2021


1772

1810


Anzahl Kinder in KiTa mit Wohnsitz = Standortgemeinde die außerhalb der Standortgemeinde betreut werden

2019

2021


82

72


Anzahl der Einrichtungen mit Strukturänderung in der Standortgemeinde:

                    8

 

Übersicht Standortgemeinde

Kosten und
Einnahmen
(2019)

Kosten und Einnahmen
(2021)


Einnahmen

 


 


Zuweisungen Kreis (inkl. Landesmittel vor der Reform)

SQKM Mittel

Sozial- und Geschwisterermäßigung 



3.494.549 €





1.932.223 €




                     

13.648.349 €


Elternbeiträge


   3.641.660€

 4.070.443 €


Eingliederungshilfe

  443.789 €

   129.400 €


Einnahmen Mittagsverpflegung

1.188.681€

1.461.180 €


Sonstige Einnahmen

  802.334 €

  542.700 €


Spenden

    15.387 €

     - €

Eigenanteile des Trägers


  229.098 €

    67.916 €


Einnahmen der Gemeinde nach §25a* für auswärtige Kinder


  122.522 €

    entfällt
Summe der Einnahmen

11.870.243€

19.919.987€






Kostensteigerung im Bereich Kita:

Ausgaben


Personal
Personalkosten

   
Kosten für Inklusion*
nachrichtlich da in
Personalkosten enthalten


11.989.807€

    324.814 €

15.420.817 €

     250.596 €

Kosten die entstehen,
um die Qualitätsstandards
der Reform zu erfüllen:       1.721.500,00 €

Personalkostensteigerung für die Jahre 2019/2020 und 2020/2021 *nachrichtlich da in Personalkosten enthalten 




Kosten, die durch Aus-
und Anbau entstehen
(nicht reformbedingt)           1.316.800,00 €

Sonstige Mehrausgaben
(nicht reformbedingt)              962.100,00 €

Personalkosten gesamt


11.989.807€

15.420.817 €

Sachkonten
Sachausgaben gesamt

 4.207.441 €

  4.787.505 €

Kosten für Ausbau
(nicht reformbedingt):            446.900,00 €

Sonstige Ausgaben
       -        -

Sonstige
Sachkostensteigerungen
(nicht reformbedingt):            523.500,00 €


Verpflegung



Kostensteigerungen für
QM und Fachberatung
(reformbedingt)                       44.060,00 €

Personaleinsatz


    697.466 €

     833.824 €


Lebensmittel


    276.358 €

     488.845 €


Catering

    818.891 €

     819.800 €


Verpflegung gesamt

1.792.715 €

   2.142.469 €


Summe Ausgaben

17.989.963€

 22.350.790 €


Ausgaben Gemeinde
   

Defizit oder
Überschuss KiTa


     
      -

6.119.720 €

     
     -

   2.430.803 €


Über das Defizit hinausgehende Betriebskostenfinanzierung bedingt durch andere Förderarten (z.B. Pauschalförderung oder Förderung pro Kind)



   25000


      132.600 €


Wohngemeindeanteil neues KiTaG (inkl. auswärtig betreuter Kinder)




     6.959.357 €


Kosten für auswärtig betreute Kinder nach §25a KiTaG alt



  481.856 €



         entfällt

Finanzierungsvolumen Kommune inkl. auswärtig betreute Kinder


      -

6.626.576 € 


            -
      9.522.760 €

Kommunaler Anteil


    37%           43%

Differenz zur bisherigen Finanzierung (Kita)
ggü. 2019




     -2.896.185 €



Kindertagespflege





Wohngemeindeanteil für Kinder in Kindertagespflege (Eventuelle freiwillige Leistung vor der Reform)



   106.303 €


         657.345 €


Finanzierungsvolumen Kommune inkl. KTP


         -

 6.732.879 €

              -

     10.180.105 €


Differenz zur bisherigen Finanzierung (Kita und KTP) ggü. 2019





  

      -3.447.226 €



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