Satzung für die Volkshochschule der Stadt Ahrensburg
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
Satzung für die Volkshochschule der Stadt Ahrensburg
Präambel
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 57 ff) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.05.2023 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 779) sowie der §§ 1, 2, 4 ,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Scheswig-Holstein S. 27) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022
(GVOBl. Schleswig-Holstein S. 27) – wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2024 folgende Neufassung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Ahrensburg erlassen.
§ 1
Allgemeines
(1) Die Volkshochschule (VHS) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ahrensburg. Sie trägt den Namen „Volkshochschule der Stadt Ahrensburg“ und hat Ihren Sitz in Ahrensburg.
(2) Die Freiheit und Selbständigkeit der pädagogischen Arbeit der vhs insgesamt sowie der Kursleiter:innen und der Referent:innen wird garantiert. Sie findet ihre Grenzen in der Verfassung und den Gesetzen unseres Staates.
(3) Die VHS ist überparteilich und überkonfessionell. Sie ist Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen Schleswig- Holstein e.V.
§ 2
Aufgabe
(1) Die VHS als kommunales Zentrum der Weiterbildung dient der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens. Sie hat die Aufgabe, Erwachsenen - und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Jugendlichen und Kindern - den Zugang zur Wissensvermittlung auf den Gebieten Politik, Umwelt, Arbeit und Beruf,
Gesellschaft, Sprachen, Gesundheit und Kultur zu ermöglichen. Die VHS bietet Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Reflexion, zu personaler Selbstverwirklichung, beruflicher Qualifikation, gesellschaftlicher Integration und zu schulischem Anschlusslernen.
(2) Die VHS erstellt zur Verwirklichung ihrer Aufgaben ein entsprechendes Angebot in Form von Kursen und Veranstaltungen und führt es durch. Das Angebot wird in Form eines Programms in den jeweils aktuellen Medien und auf der Homepage der VHS veröffentlicht.
§ 3
Organisation/ Leitung der VHS
(1) Die/der Leiter:in der Volkshochschule wird von der Stadt bestellt. Die Aufgaben der Leitung sind in einer Stellenbeschreibung definiert.
§ 4
Hausrecht, Ausschluss von Veranstaltungen, Hausordnung
(1) Das hauptamtliche Personal sowie die Kursleiter:innen und Referent:innen sind gehalten, im Interesse aller Kursteilnehmer:innen den ordnungsgemäßen
Unterrichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, Störungen abzuwehren und bei Bedarf Teilnehmer:innen und andere Personen aus dem Gebäude zu verweisen
(Hausrecht). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Kursteilnehmer:innen, die den Unterrichtsbetrieb stören oder den Weisungen des Personals der VHS bzw. der Kursleiter:innen nicht nachkommen, können
vorübergehend oder dauernd von der Teilnahme an Veranstaltungen der VHS ausgeschlossen werden. Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss trifft die Leitung der VHS. Gegen den Ausschluss kann schriftlich Beschwerde bei der zuständigen Fachbereichsleitung eingelegt werden.
(3) Kursteilnehmer:innen, die im Rahmen des Betriebes der VHS nachweislich Straftaten gegen städtisches Eigentum, Mitarbeiter:innen der VHS und/oder Teilnehmer:innen an VHS-Kursen begangen haben, werden von den Angeboten der VHS ausgeschlossen.
§ 5
Dozent:innen und Referent:innen
Die Kursleiter:innen und Referent:innen üben ihre Tätigkeit an der VHS freiberuflich/nebenberuflich aus. Kursleiter:innen erhalten jeweils für die Dauer eines
Arbeitsabschnittes der VHS, die Referent:innen für bestimmte Veranstaltungen, einen Lehrauftrag. In einem Rahmenvertrag werden allgemeingültige rechtliche und organisatorische Angelegenheiten vereinbart.
§ 6
Gebühren
Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung der VHS Ahrensburg erhoben.
Für die Überlassung der Räume der VHS an Dritte außerhalb des Kursbetriebes wird eine Benutzungsgebühr erhoben, die der Raumnutzungs-Gebührenordnung der Stadt Ahrensburg zu entnehmen ist. Räume im Haus der VHS werden nur dann vermietet, wenn die Vermietung der Nutzung durch die VHS nicht
entgegensteht. Die Entscheidung darüber trifft die VHS
§ 7
Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung/Antragstellung bzw. der Teilnahme gemäß § 8 (3) an einem der Angebote der VHS gelten die Teilnahmebedingungen der VHS in der jeweils geltenden Fassung. Sie dienen der näheren Erläuterung der satzungsrechtlichen Regelungen und werden im Geschäftszimmer der VHS zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgehängt sowie auf der Homepage der vhs (www.vhs-ahrensburg.de) bekannt gemacht.
§ 8
Ab- und Ummeldungen
Ab- und Ummeldung für die verschiedenen Kurse und Veranstaltungen sind in den jeweils gültigen Teilnahmebedingungen der VHS Ahrensburg geregelt
§ 9
Erhebung und Verarbeitung von Daten
(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen von der VHS im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung erhoben und verarbeitet werden.
Diese sind:
(a) Name, Vorname
(b) Geburtsdatum
(c) Adressdaten (einschl. Telefon)
(d) E-Mail-Adresse
(e) Bankverbindung
(2) Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können die Daten des Kindes sowie des/ der Erziehungsberechtigten nach dem Buchstaben a) bis e)
erhoben und verarbeitet werden.
(3) Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereitgestellten Daten werden von der VHS ausschließlich zu Zwecken der automatisierten
Teilnehmerverwaltung erhoben und verarbeitet.
(4) Werden Daten gem. Absatz (1) nicht zur Verfügung gestellt, ist die Benutzung der VHS ausgeschlossen.
(5) Die Informationspflichten nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO gleich EU-Verordnung 2016/679, s. Amtsblatt EU L 119, 04.05.2016, sowie § 31 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 02.05.2018 (GVOBL.2018, S.162 ff) werden auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg abgebildet.
§ 10
Inkrafttreten
Die Satzung der Volkshochschule Ahrensburg tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Volkshochschule in der Fassung der
5. Änderungsatzung außer Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Ahrensburg, den 03.04.2024
Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister
gez. Eckart Boege