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Stadtbetriebe Ahrensburg verschicken die Gebührenbescheide zur Niederschlagswasserbeseitigung zukünftig erst Anfang des Folgejahres

Am vergangenen Montag (14.06.21) wurden in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg u.a. die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung –BGS sowie die neue Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung - AAS beschlossen.

Aufgrund von Gesetzesänderungen und grundsätzlichem Anpassungsbedarf wurden die beiden Satzungen komplett neu gefasst. Die wichtigste Nachricht hierbei: Die Gebührensätze bleiben gegenüber der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen 18. Änderungssatzung unverändert.

Zur Erinnerung: Im Vergleich zum Jahr 2020 sinkt der Gebührensatz für Niederschlagswasser sogar um 50 Cent von 10,00 € auf 9,50 € je angefangenen 25 m² befestigter Fläche. Lediglich die Kanalanschlussbeiträge mussten neu kalkuliert werden, da der sogenannte Planungshorizont (dieser beträgt üblicherweise 10 Jahre) mittlerweile erreicht war. Da ein Kanalanschlussbeitrag jedoch grundsätzlich nur einmal für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an das Kanalnetz zu entrichten ist, betrifft diese Änderung allerdings nur Grundstückeigentümer*innen, die zukünftig ein Grundstück erstmalig an das Kanalnetz anschließen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzungen stellen die Stadtbetriebe zugleich das Versanddatum der Gebührenbescheide zur Niederschlagswasserbeseitigung um: Die Jahresbescheide werden ab sofort nicht mehr - wie bislang üblich - zur Jahresmitte, sondern am Anfang des jeweiligen Folgejahres, also rückwirkend verschickt. Monatliche Vorauszahlungen, wie sie z.B. bei der Wasserrechnung und der Schmutzwassergebührenabrechnung üblich sind, werden bei der Niederschlagswassergebührenabrechnung, die die Stadtbetriebe in Eigenregie erstellen, aufgrund von hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwendungen nicht vorgenommen.

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