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Gleichstellung

Gleichberechtigung mag heute selbstverständlich erscheinen – so, als sei sie nebenbei zwischen
Dampfmaschine und WLAN entstanden. Ein Blick in die Geschichte zeigt: Sie ist das Ergebnis mühsamer und hart erkämpfter Fortschritte. Vom Ringen um Wahlrechte bis hin zu kontroversen Debatten in
Amtsstuben wird deutlich, dass Gleichstellung Menschen braucht, die sie aktiv voranbringen.

Genau hier setzen kommunale Gleichstellungsbeauftragte an.

Sie sorgen dafür, dass Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag wirkt – mit
klarem Blick für Strukturen, Gespür für Gerechtigkeit und dem Ziel, echte Chancengleichheit in Verwaltung und Gesellschaft zu verankern.

Die Gleichstellungsarbeit gründet auf klaren rechtlichen Fundamenten: dem Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (GstG) dem Grundgesetz, Artikel 3, der unmissverständlich festhält:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

🗨 Beratung & Information

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ahrensburg unterstützt Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und
Bürgerinnen und Bürger mit vertraulicher Beratung zu Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schutz vor Gewalt oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Aufgaben & Projekte
Zu ihren Aufgaben zählen die Mitwirkung bei Personal- und Organisationsentscheidungen, die
konzeptionelle Arbeit zu Gleichstellungsthemen sowie die Organisation von Veranstaltungen, Fortbildungen und Kooperationen mit Vereinen und Verbänden.

🔒 Vertraulich & diskret
Jede Anfrage wird vertraulich und diskret behandelt – bei Fragen oder Terminwünschen können Sie sich
jederzeit an Jasna Makdissi, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ahrensburg, wenden.


Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Kommune

Die Istanbul-Konvention ist das zentrale internationale Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Seit ihrem Inkrafttreten in Deutschland am 1. Februar 2018 verpflichtet sie Bund, Länder und Kommunen, Schutz- und Unterstützungsangebote auszubauen sowie Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Sie verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Stärkung der Menschenrechte. Besonders auf kommunaler Ebene werden Prävention, Schutz und Unterstützung konkret organisiert und umgesetzt. Welche Maßnahmen Kommunen durchführen können und wie Kommunalpolitik aktiv werden kann, haben die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Stormarn in einer Broschüre zu kommunalen Handlungsempfehlungen zusammengestellt.

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