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Verkehrsregeln für Radfahrer

Ohne Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht!

Auch für Radfahrer/innen gelten im Straßenverkehr jede Menge Vorschriften und damit Sie immer sicher am Ziel ankommen sind hier einige noch einmal zusammengestellt:

Immer Verkehrssicher unterwegs!

Egal ob Sie sportlich oder gemütlich radeln, folgende Teile müssen immer an Ihrem Fahrrad vorhanden und funktionsfähig sein:

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)

  • eine gut hörbare Klingel

  • Vorderlicht mit Reflektor (weiß)

  • Rücklicht mit Reflektor (rot)

  • Dynamo oder  Scheinwerfer mit Akku- oder Batteriebetrieb (zulässig seit 2013)

  • Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen

  • rutschfeste und festverschraubte Pedalen mit Pedalreflektoren (gelb)

Wenn Ihr Fahrrad all diese Voraussetzungen erfüllt kann´s losgehen!

Oberstes Gebot für Alle, die am Straßenverkehr teilnehmen ist § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) der besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr  ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Klicken Sie einfach auf die nachfolgenden Themenboxen, um sich näher über weitere Verkehrsregeln zu informieren!

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