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Fluglärmschutz

Kreis Stormarn ist Mitglied in der Fluglärmschutzkommission 

Die für den Hamburger Flughafen zuständige Fluglärmschutzkommission hat auf ihrer Sitzung am 20. Februar 2015 beschlossen, dass der Kreis Stormarn ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Kommission entsenden darf.

Mit Schreiben vom 17.03.2015 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg wurde der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg Michael Sarach als Vertreter des Kreises Stormarn in die Fluglärmschutzkommission berufen.

Seit 2010 treten vermehrt Bürgerbeschwerden über Fluglärm in den nordöstlichen Hamburger Randgemeinden auf. Bereits damals hatte Ahrensburg einen Aufnahmeantrag für die Fluglärmschutzkommission eingereicht, der zunächst jedoch abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass die Fluglärm-Isophone (Kurve gleicher Lautstärkepegel) von 50 dB(A) im Kreis Stormarn nicht erreicht wird. In Ahrensburg lag sie bei etwa 45 dB(A).

Argument für die im Jahr 2015 doch erfolgte Aufnahme waren erreichte Spitzenschallpegel innerhalb des Kreises Stormarn durch besonders laute Flugzeuge.

Fluglärmschutzkommissionen sind nach § 32b Luftverkehrsgesetz an jedem deutschen Verkehrsflughafen zu bilden, für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt ist. Die Fluglärmschutzkommission hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde - in Hamburg die Wirtschaftsbehörde - sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Sie wirkt z.B. an der Festlegung von Abflugstrecken mit, die auf Vorschlag der DFS nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung erlassen werden. Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Falls Genehmigungsbehörde oder DFS den Vorschlägen nicht folgen, müssen sie dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen.

Die Hamburger Fluglärmschutzkommission tagt viermal im Jahr und besteht aus ca. 30 Personen.

Ihr gehören folgende Institutionen an:

  • die Bezirke Hamburg Nord, Eimsbüttel, Wandsbek und Altona
  • die Stadt Norderstedt
  • die Gemeinde Hasloh
  • die Stadt Quickborn
  • die Kreise Segeberg, Pinneberg und Stormarn
  • die Bundesvereinigung gegen Fluglärm
  • die Deutsche Lufthansa AG
  • die Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH
  • die Deutsche Flugsicherung GmbH
  • die Flughafen Hamburg GmbH
  • die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
  • das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
  • das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
  • die Handelskammer Hamburg

Zeitweise nehmen weitere Gäste an den Sitzungen der Kommission teil.

Die  bereits veröffentlichten Protokolle der Sitzungen der Fluglärmschutzkommission finden Sie auf der Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg.

Zu den Tagesordnungen der Fluglärmschutzkommissionssitzungen gelangen Sie hier.

 

Fluglärmmessungen in Ahrensburger vom 27.11.2014 bis 09.03.2015

Die Präsentation der Lärmmessung in Ahrensburg finden Sie hier.


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