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Aufgrabungen

Mit der Erteilung eines Aufgrabescheins erhält der Antragsteller die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, eine Aufgrabung auf öffentlichem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung der öffentlichen Fläche zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden vorübergehend Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Die Koordinierung der Aufgrabungen ist wichtig um später die Verursacher eventueller Schäden feststellen zu können. Zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

So wird für alle Beteiligten  Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können. Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind darüber hinaus entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma zu beantragen.

Was sollte ich noch wissen?


Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Trassengenehmigungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Navigationspunkt “Was erledige ich wo?“ unter dem Stichwort «Aufgrabeschein beantragen«.

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