Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dargestellt. So sind zum Beispiel vorhandene und geplante Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan der Stadt Ahrensburg dargestellt. Die Grundlage der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in Bezug auf Natur und Landschaft bildet der Landschaftsplan.
Der Flächennutzungsplan für Ahrensburg stammt aus dem Jahr 1974. Er wurde im Laufe der Zeit immer wieder geändert, um jeweils aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen gerecht zu werden.
Flächennutzungsplan der Stadt Ahrensburg, gültig seit 1974
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan von 1974
Flächennutzungsplan der Stadt Ahrensburg mit Änderungen bis 2021
Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans
Am 20. April 2022 wurden in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umweltausschusses der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans beschlossen.
Parallel zum Flächennutzungsplan wurde ein neuer Landschaftsplan erstellt, der Grundzüge für Naturschutz und Landschaftspflege darstellt. Gemeinsam bilden beide Pläne die Grundlage für die Aufstellung konkreter Bebauungspläne, für die städtebauliche Entwicklung sowie für Maßnahmen zum Schutz und zur Gestaltung von Natur und Landschaft.
Der Landschaftsplan konnte bereits im März 2020 abschließend beschlossen werden. Information zum Landschaftsplan finden Sie hier.
Die Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht. Dieses wird erst durch den Bebauungsplan geschaffen. Der Bebauungsplan wiederum ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. In diesem "Entwicklungsangebot" liegt die größte Bedeutung des Flächennutzungsplanes.
Beschluss des 2. Entwurfs des Flächennutzungsplans am 20.04.2022
Zweiter Entwurf des Flächennutzungsplanes
Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplans
Strategische Umweltprüfung zum Entwurf des Flächennutzungsplans
Hinweis: Die Unterlagen zur 2. Offenlage des FNP, die nach der Sommerpause 2022 geplant ist, werden dann im Menu-Punkt »Offenlage aktueller Bauleitpläne« eingestellt werden.
Wenn Sie sich über die Entwicklungsperspektiven der Stadt mit ihren vielfältigen Facetten informieren möchten oder wenn Sie selbst einen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten möchten, wenden Sie sich bitte an die auf dieser Seite genannte Mitarbeiterin des Fachdienstes Stadtplanung.
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ahrensburg/ Offenlage vom 10.10.- 18.11.2022
Für das Gemeindegebiet der Stadt Ahrensburg wird der Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt.
Am 11. Mai 2022 beschloss der Bau- und Planungsausschuss sowie der Umweltausschuss den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans sowie die 2. Offenlage des FNP und die Beteiligung der Behörden und sonstiges Träger öffentlicher Belange (TöB).
Während des Zeitraumes der Offenlage – 10.10.2022 bis 18.11.2022 – haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. Siehe dazu die Amtliche Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen öffentlich aus:
- Flächennutzungsplan (FNP) - Planzeichnung
- Begründung des FNP
- Umweltbericht/Strategische Umweltprüfung des FNP
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Juni 2010
- Wohnungsmarktkonzept, Oktober 2009
- Einzelhandelskonzept, August 2012
- Gewerbeentwicklungskonzept, Juni 2015
- Landschaftsplan + Erläuterungsbericht, 2020
- Lärmaktionsplanung +Karten, 2017
- Methangasuntersuchung + Karten. 2009
- Masterplan Verkehr, 2012 (Teil 1, Teil 2, Teil 3)
- Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3(1) BauGB; 2015
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4(1) BauGB; 2015
- Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit im Zuge der formellen Beteiligung gemäß § 3(2) BauGB; 2016 (Teil 1, Teil 2, Teil 3)
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Zuge der formellen Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB; 2016
- Formblatt - Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)