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Schülerbeförderung

Kostenlose Schülerfahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr

Gemäß § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Stormarn über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung, erhalten Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Stormarn die nicht am Schulort wohnen, auf Antrag eine kostenlose Schülerfahrkarte.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule ist weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km.

Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen Schule anerkannt, unabhängig davon, wie weit die Entfernung zur tatsächlich besuchten Schule ist.

Schülerfahrkartenverfahren ab dem Schuljahr 2022/2023

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat gemeinsam mit den Kreisen Segeberg und Stormarn ein vereinfachtes, digitales Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten (OLAV) eingeführt, dem sich die Stadt Ahrensburg zum Schuljahr 2022/2023 anschließen wird.

Angesichts der Aufgabenübertragung an den Kreis Herzogtum Lauenburg werden die aktuell ausgehändigten Schülerfahrkarten zum Ende des Schuljahres 2021/2022 ihre Gültigkeit verlieren.

Aus diesem Grunde ist auch für die derzeitigen Schülerfahrkarteninhaber/Innen (Schüler/Innen der Klassenstufen 1- 10) eine erneute Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2022/2023 beim Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.ticket-olav.de erforderlich.

Mit der Erstbeantragung oder erforderlich werdender Neubeantragung über den Online-Antrag wird der Kreis Herzogtum Lauenburg als zentrale Stelle über die DB Vertrieb GmbH zum Schuljahresanfang neue Fahrkarten zur Verfügung stellen. Die Ausgabe erfolgt in den Schulen.

Eltern, deren Kinder einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, sollten den Online-Antrag bis spätestens zum 10. Juni 2022 stellen, damit sichergestellt ist, dass die Schülerfahrkarte zum Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben wird. Eine verspätete Antragsstellung kann dazu führen, dass die Fahrkarte verspätet zugestellt wird.

Alles, was Eltern für den Antrag benötigen, ist ein Passbild des berechtigten Kindes in digitaler Form zum Hochladen in das System.

OLAV prüft automatisch den Anspruch und die Mitarbeiter/innen der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten bestellen daraufhin die Fahrkarte, welche über die Schule an die Kinder ausgegeben wird.

Die Bearbeitung der individuellen Beförderung (Einzelbeförderung) verbleibt bei der Stadt Ahrensburg.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Frau Angela Becker unter der Telefonnummer 04102 77 213 oder Email: angela.becker@ahrensburg.de.


Flyer Online-Antragsverfahren Schülerfahrkarten

06.09.2016 
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