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Schülerbeförderung

Kostenlose Schülerfahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr

Gemäß § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Stormarn über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung, erhalten Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Stormarn die nicht am Schulort wohnen, auf Antrag ein kostenloses Deutschland-Ticket. .

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule ist weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km.

Schülerfahrkartenverfahren ab dem Schuljahr 2023/2024

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat gemeinsam mit den Kreisen Segeberg und Stormarn ein vereinfachtes, digitales Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten (OLAV) eingeführt, dem sich die Stadt Ahrensburg zum Schuljahr 2022/2023 angeschlossen hat.

Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Online-Antrag (www.ticket-olav.de) ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens zum 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragssteller - für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag - vorgenommen werden.

Alles, was Eltern für den Antrag benötigen, ist ein Passbild des berechtigten Kindes in digitaler Form zum Hochladen in das System.

OLAV prüft automatisch den Anspruch und die Mitarbeiter/innen der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten bestellen daraufhin die Fahrkarte, welche über die Schule an die Kinder ausgegeben wird.

Die Bearbeitung der individuellen Beförderung (Einzelbeförderung) verbleibt bei der Stadt Ahrensburg.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Frau Angela Becker unter der Telefonnummer 04102 77 213 oder Email: angela.becker@ahrensburg.de

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