EU-Umgebungslärmrichtlinie
I. Allgemein
In Westeuropa sind über 20 Prozent der Bevölkerung, das heißt annähernd 80 Millionen Menschen, Lärmpegeln ausgesetzt, die als untragbar angesehen werden. In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, insbesondere durch Verkehrslärm, belästigt, davon mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark.
Vor diesem Hintergrund wurde am 25. Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Richtlinie stellt ein Konzept dar, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die wesentlichen Elemente sind:
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die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
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die Vermeidung oder Verminderung durch Aktionspläne.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie begann in der 1. Stufe europaweit in den Jahren 2007/2008. Alle 5 Jahre müssen die Lärmkarten und Lärmaktionspläne überprüft und an die aktuelle Lärmsituation angepasst werden.
II. Umsetzung der 4. Stufe (2022-2024)
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist die Einbindung der Öffentlichkeit vorgesehen. Ziel ist der Schutz ruhiger Gebiete sowie die Minderung von Lärmbelastung insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belastende Auswirkungen vorliegen. Das subjektive Lärmempfinden ist individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt und eine Bewertung der Situation allein auf Grundlage von Verkehrszählungen sowie Berechnungen mitunter nicht ausreichend, um alle relevanten Lärmschwerpunkte zu identifizieren.
Aus diesem Grunde bittet die Stadt Ahrensburg um Ihre Mithilfe, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen, indem Sie den Fragebogen bezüglich der Lärmbelastung in Ihrem persönlichen Umfeld beantworten. Dieser liegt an verschieden Orten (Rathaus, Stadtbücherei, Peter-Rantzau-Haus) aus oder kann nachfolgend abgerufen werden. Ihre Rückmeldungen sind wichtige Bausteine, um mittelfristig eine Verbesserung der Lärmsituation herbeizuführen sowie bisher unberücksichtigte Lärmschwerpunkte in den Fokus zu rücken. Gerne werden auch Hinweise über den „Lärmbriefkasten“ am Rathaus oder über die E-Mailadresse Laermschutz@ahrensburg.de entgegengenommen. Zudem ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine öffentliche Veranstaltung vorgesehen. Auch hierbei wird es die Möglichkeit zum persönlichen Mitwirken geben, um beispielsweise geplante Maßnahmenvorschläge zu bewerten oder zu deren Priorisierung beizutragen.“
III. Archiv
Lärmaktionsplanung 1.Stufe
Lärmaktionsplanung 2. Stufe
Umsetzung der 3. Stufe (2017/2018)
1. Lärmkartierung 3. Stufe
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Lärmkarten 3. Stufe 2017
Hinweis: Die Lärmkarten für die Schienenstrecke Hamburg - Lübeck wurden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erstellt und sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html
Weitere Informationen zum Thema Umgebungslärm finden Sie im Landesportal Schleswig-Holstein.
2. Lärmaktionsplanung 3. Stufe
Der Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 3. Stufe der Stadt Ahrensburg haben der Bau- und Planungsausschuss sowie der Umweltausschuss zugestimmt.
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Offenlage aktueller Lärmaktionsplan (ab 8.6.2018)
Zum Einsehen der Unterlagen klicken Sie bitte auf das nachfolgende Bild