EU-Umgebungslärmrichtlinie
I. Allgemein
In Westeuropa sind über 20 Prozent der Bevölkerung, das heißt annähernd 80 Millionen Menschen, Lärmpegeln ausgesetzt, die als untragbar angesehen werden. In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, insbesondere durch Verkehrslärm, belästigt, davon mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark.
Vor diesem Hintergrund wurde am 25. Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Richtlinie stellt ein Konzept dar, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die wesentlichen Elemente sind:
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die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
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die Vermeidung oder Verminderung durch Aktionspläne.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie begann in der 1. Stufe europaweit in den Jahren 2007/2008. Alle 5 Jahre müssen die Lärmkarten und Lärmaktionspläne überprüft und an die aktuelle Lärmsituation angepasst werden.
II. Umsetzung der 3. Stufe (2017/2018)
1. Lärmkartierung 3. Stufe
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Lärmkarten 3. Stufe 2017
Hinweis: Die Lärmkarten für die Schienenstrecke Hamburg - Lübeck wurden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erstellt und sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html
Weitere Informationen zum Thema Umgebungslärm finden Sie im Landesportal Schleswig-Holstein.
2. Lärmaktionsplanung 3. Stufe
Der Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 3. Stufe der Stadt Ahrensburg haben der Bau- und Planungsausschuss sowie der Umweltausschuss zugestimmt.
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Offenlage aktueller Lärmaktionsplan (ab 8.6.2018)
Zum Einsehen der Unterlagen klicken Sie bitte auf das nachfolgende Bild