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Parken in Ahrensburg

Im Stadtgebiet Ahrensburg stehen sowohl gebührenpflichtige als auch gebührenfreie Parkflächen für Autofahrer*innen zur Verfügung. Diese befinden sich angrenzend zum Innenstadtgebiet. Ergänzt wird das Parkflächenangebot durch Parkhäuser und Tiefgaragen in unmittelbarer Lage zur Innenstadt.


Parkplatzplan Innenstadt

Parkplan Innenstadt

Sonderparkplätze für Schwerbehinderte

Ein besonderer Parkausweis erlaubt schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "BI") die ausgewiesenen Behindertenparkplätze in der Stadt Ahrensburg zu nutzen.

Standort Anzahl
Rathausplatz 3
Manfred-Samusch-Straße (Parkplatz neben dem Rathaus) 2
Manfred-Samusch-Straße (Parkplatz hinter dem Kaufhaus) 2
Manfred-Samusch-Straße (Peter-Rantzau-Haus) 2
An der Reitbahn (ggü. Haus Nr.1) 1
Stormarnstraße (Ende der Sackgasse) 2
Stormarnstraße 17 2
Hamburger Straße 29 1
Bahnhofstraße (P+R-Anlage „Alter Lokschuppen“) 3
Hagener Allee 15, 16, 20 - 24 5
Neue Straße 2
Lohe 6 1
Große Straße (Parkplatz ggü. Raiffeisenbank) 2
Klaus-Groth-Straße/Große Straße 2
Am Postwald (altes Peter-Rantzau-Haus) 4
Am Alten Markt (Ärztehaus) 2
Lübecker Straße (Schlossparkplatz) 2
Reeshoop (badlantic) 2
Reeshoop (ATSV-Vereinshaus) 2
Niebüllweg 4 2
Hernmann-Löns-Straße 31-35, 38, 42, 44, 46 6
Bredenbekweg 2, 9/11 2
Am Neuen Teich 49, 74/76, 78/80
3
Kornkamp 50 (Warenhaus) 8
Manhagener Allee/Neue Straße 1
Bahnhofstraße Busbahnhof vor Toilettengebäude 1
Heinz-Beusen-Stieg (Hinter Commerzbank) 2
Hagener Allee 72c 2
Lehmannstieg Ecke Rathausstraße 1
Ladestraße 2
Heidekamp 21 1
Wulfsdorfer Weg 58 1
Otto-Siege-Straße 35/37 1
Am Hopfenbach 9 2
Hagenau ggü. 26 1
Gerhard-Hauptmann-Straße 22 1
Stand: 12.12.2023

 

Hier können Sie die Liste zusätzlich als PDF zum Ausdrucken herunterladen.

 

Wo Sie einen entsprechenden Parkausweis beantragen können und welche Unterlagen Sie dazu benötigen erfahren Sie hier.

Parkhäuser

Liste der Parkhäuser

Zahlungsarten Parkschein

Für die gebührenpflichtigen Parkplätze sind im Stadtgebiet zurzeit 24 Parkscheinautomaten aufgestellt. An diesen können die Parkgebühren mit Bargeld oder auch per EC-Karte bezahlt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den Tariffolien der Parkscheinautomaten.

Wichtig: Die Parkscheinautomaten geben kein Wechselgeld heraus!

Alternativ können die Parkgebühren in Ahrensburg mit dem Handy bezahlt werden, ohne einen Parkschein am Automaten zu lösen.

Weiterführende Informationen zur Bedienung der Parkscheinautomaten sowie den verschiedenen Zahlungsarten finden Sie unter den nachfolgenden Schaltflächen.

Bargeldzahlung

Bargeldzahlung

Bei der Bezahlung mit Bargeld werden die Geldmünzen direkt in den Münzeinwurf eingeworfen. Der Parkscheinautomat berechnet die Parkzeit anhand der eingeworfenen Geldmünzen.

Wichtig: die Parkscheinautomaten besitzen keine Wechselgeldfunktion! Daher ist es notwendig, passendes Kleingeld bereit zu halten.

EC-Kartenzahlung

EC-Kartenzahlung

Bei der Bezahlung mit einer EC-Karte nutzen Sie bitte das Kartenlesegerät im mittleren Bereich des Parkscheinautomaten. Es besteht die Möglichkeit, kontaktbehaftet oder kontaktlos zu bezahlen. Dabei gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Führen Sie die EC-Karte in den Kartenschlitz ein, wobei der Chip nach vorne/oben gerichtet sein muss

     oder

  • halten Sie die EC-Karte kontaktlos vor das Kartenlesegerät (dafür wird eine EC-Karte mit Nahfeldkommunikation, abgekürzt NFC, benötigt).
  • Sobald der Parkscheinautomat die EC-Karte erkannt hat, kann die gewünschte Parkdauer über die unter dem Display des Parkscheinautomaten vorhandenen Tasten erhöht oder verringert werden.
  • Wurde die gewünschte Parkzeit bei Zahlung mit einer EC-Karte ausgewählt, wird dies mit der grünen Taste bestätigt; der Ausdruck des Parkscheins erfolgt automatisch.

Beachten Sie beim Bezahlvorgang auch die Hinweise auf dem Bildschirm des Kartenlesegerätes.

Bitte legen Sie den Parkschein gut sichtbar in Ihr Fahrzeug.

Hinweis: Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

Zahlung per Handy-App

Seit dem 15.10.2021 können Parkende in Ahrensburg ihre Parkgebühren auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Stadt mit „smartparking“, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung.

Wie funktioniert das System?

Bevor Sie Ihre Parkgebühren mit dem Handy oder Smartphone bezahlen können, müssen Sie sich bei einem Systemanbieter registrieren lassen. Zertifizierte Anbieter finden Sie unter www.smartparking.de/fuer-verbraucher. Seitlich an den Parkscheinautomaten im Stadtgebiet finden Sie zusätzlich Logos der jeweiligen Anbieter. 

Beim Handyparken können zu den Parkgebühren, je nach Anbieter, weitere Kosten anfallen. Eine Ersparnis gegenüber dem Zahlen mit Bargeld entsteht zumeist dadurch, dass nur die exakte Parkzeit abgerechnet wird.

Das Auto wird wie gewohnt abgestellt. Der Gang zum nächstgelegenen Parkscheinautomaten, das Zahlen mit Bargeld und das Einlegen des Parkscheins hinter die Windschutzscheibe entfallen jedoch. Stattdessen wird der Parkvorgang in einer entsprechenden App auf dem eigenen Smartphone gestartet. Alternativ ist auch eine Buchung per SMS oder per Anruf möglich.

Die verschiedenen Anbieter bieten unterschiedliche Konditionen und Zahlungsmodalitäten. Für die Auswahl Ihres Anbieters ist Ihr eigenes Parkverhalten wichtig, z.B. ob es den Anbieter auch in anderen Städten gibt, oder ob dieser Abrechnungen für Geschäftskunden anbietet.

Suchen Sie sich den für Sie passenden Anbieter aus und lassen Sie sich dort registrieren.

Handyparkzonen in Ahrensburg

In Ahrensburg gibt es zurzeit 5 Handyparkzonen. Diese Zonen werden in den Apps der Anbieter angezeigt und finden sich auch als Aufkleber auf den Parkscheinautomaten. Die meisten Apps schlagen Ihnen automatisch die korrekte Parkzone mit dem hinterlegten Parktarif (Innenstadttarif oder Tagesparktarif) vor, welchen Sie dann starten und bei der Rückkehr beenden müssen.

Überprüfung der digitalen Entrichtung von Parkgebühren

Die Verkehrsüberwachung überprüft anhand Ihres Kennzeichens, dass Sie Handyparker sind. Bei der Parkplatzkontrolle wird Ihr Kennzeichen gescannt und mit der Liste der angemeldeten PKW abgeglichen. Wenn nicht, wird das übliche Bußgeld fällig.

Ansprechpartner Parkscheinautomaten

Falls Probleme bei der Bezahlung am Parkscheinautomaten auftreten, wenden Sie sich bitte an N.N.

Telefonnummer: 04102 77 206

E-Mail: Parkscheinautomaten@ahrensburg.de




Standorte Parkscheinautomaten

Eine Gebührenpflicht besteht an allen mit Parkscheinautomaten bestückten Standorten montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte aus der Parkgebührenverordnung, die unten auf dieser Seite hinterlegt ist.

Standorte der Parkscheinautomaten

  •  Bahnhofstraße 2 gegenüber dem Lindenhof-Gebäude
  •  Große Straße 12
  •  Große Straße 16 bis 20
  •  Große Straße 26
  •  Große Straße 27
  •  Hagener Allee 3 a
  •  Hagener Allee 20 bis 24
  •  Hagener Allee 15
  •  Königstraße 6
  •  Rathausstraße 16 Ecke Lehmannstieg
  •  Lohe 6
  •  Manhagener Allee 6
  •  Manhagener Allee 28
  •  Neue Straße gegenüber Haus Nr. 6
  •  Manfred-Samusch-Straße gegenüber der Bücherei
  •  Manfred-Samusch-Straße gegenüber dem Rathauseingang
  •  Manfred-Samusch-Straße bei der Bushaltestelle
  •  Manfred-Samusch-Straße am Parkplatz hinter dem Kaufhaus Nessler
  •  Rathausplatz 30 bis 32
  •  An der Reitbahn gegenüber der Polizeistation
  •  Auf dem Parkplatz Stormarnplatz
  •  Auf dem provisorischen Parkplatz westlich des Rathauses

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Laden in Ahrensburg

Seit Januar 2019 tanken Sie 100% umweltfreundlichen Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen an den Ladesäulen der Stadtwerke Ahrensburg.

Elektrofahrzeuge parken im gesamten Stadtgebiet Ahrensburg gebührenfrei. Statt des Parkscheins ist eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe auszulegen als Nachweis, dass die erlaubte Höchstparkdauer von drei Stunden nicht überschritten wird.

Standorte Ladesäulen der Stadtwerke

  • Manfred-Samusch-Straße 5, kleiner Parkplatz neben dem Rathaus Ahrensburg (Google Maps)
  • Manfred-Samusch-Straße, auf dem Rathausplatz (Google Maps)
  • Große Straße, Parkplatz vor der CCA-Ausfahrt (Google Maps)
  • U-Bahnhof Ost, Parkplatz am Aalfang (Google Maps)
  • Am Alten Markt, Parkplatz vor dem Ärztehaus (Google Maps)
  • Reeshoop, Parkplatz badlantic (Google Maps)
  • Hagener Allee 22, Parkplatz vor der Postfiliale (Google Maps)
  • Pomonaring, Parkplatz REWE Erlenhof, zwei Ladesäulen (Google Maps)
  • Lehmannstieg / Ecke Rathausstraße (Google Maps)
  • Bahnhofstraße, Parkplatz gegenüber der P+R und EDEKA (Google Maps)

Jede Ladesäule verfügt über zwei Ladepunkte mit einer Leistung von 22 kW und Steckertyp 2.

Weiterführende Informationen wie z.B. Preise und Zahlungsmöglichkeiten erhalten Sie direkt beim Betreiber unter

www.stadtwerke-ahrensburg.de/E-Mobilitaet

Standorte Ladesäulen weiterer Anbieter

https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/

https://de.chargemap.com/map

Parkraummanagementkonzept für die Innenstadt

Am 15.01.2020 hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen, dass ein attraktives Parkraumkonzept für die gesamte Innenstadt gemeinsam mit den Gewerbetreibenden und Stellplatzanlagenbetreibern entwickelt werden soll, das unter anderem den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und ihrer Kundschaft gerecht wird, einen barrierefreien Zugang der Innenstadt gewährleistet und den Anforderungen des Klimaschutzes genügt.

Das Konzept hat alle vorhandenen und geplanten öffentlich zugänglichen Stellplätze, in städtischem und privatem Besitz, im Bereich der Innenstadt, inkl. Bahnhofsbereich, mit Ausnahme von Dauerstellplätzen zu erfassen und weiter zu entwickeln. Den Anforderungen des zunehmenden Radverkehrs und dafür notwendiger Flächen ist Rechnung zu tragen. Ein integriertes elektronisches Parkleitsystem ist mitzuplanen (Modul des geplanten neuen Verkehrsmanagementsystems/Verkehrsrechners)

Nach Beauftragung des Konzeptes durch die Verwaltung erfolgte aufbauend auf den Ergebnissen des Verkehrskonzeptes der VU im September 2020 eine Parkraumerhebung (inkl. Parkstandbelegung). Im Oktober und November 2020 wurden (pandemiebedingt nur) online eine Befragung der Öffentlichkeit sowie per Brief / Fragebogen eine Befragung von Gewerbetreibenden durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wurden am 02.06.2021 im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt.

Zur Datenvalidierung erfolgte im Oktober 2021 eine Kontrollerhebung. Die Ergebnisse der Kontrollerhebung decken sich im Wesentlichen mit der ersten Bestandsaufnahme.

Das fertige Parkraumkonzept liegt seit dem 15.06.2022 vor.

Kontakt

Kay Renner
Fachdienst IV.2 - Stadtplanung und Bauaufsicht

An der Strusbek 23
Postanschrift: Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg

Parkgebührenverordnung

Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Ahrensburg (Parkgebührenverordnung)

1. Änderung vom 23.01.2017*1)
2. Änderung vom 24.06.2019
3. Änderung vom 27.09.2021
4. Änderung vom 25.05.2022

Inhaltsverzeichnis

Präambel

§ 1 Allgemeines

§ 2 Höhe der Parkgebühr

§ 3 Umsatzsteuer

§ 4 Inkrafttreten

Präambel

Aufgrund § 55 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein vom 02.06.1992 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 243), das zuletzt durch Art. 3 Ges. vom 17.03.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 301) geändert worden ist, § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist und der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 264) wird verordnet:

§ 1 Allgemeines

(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit gültigem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenverordnung erhoben.

(2) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Verkehrsflächen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend des Wertes des Parkraumes für den Benutzer in unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des § 2 festgesetzt.

(3) Die Gebührenpflicht besteht auf allen nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung als öffentliche Parkflächen ausgewiesenen Straßen und Plätzen montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr.

(4)*1) Gemäß dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) parken Elektrofahrzeuge im gesamten Stadtgebiet Ahrensburg für die ausgewiesene Höchstparkdauer von drei Stunden gebührenfrei. Für das gebührenfreie Parken ist die Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe und die Ausweisung des Kennzeichens, an dessen Ende ein ‚E‘ geprägt ist, vorgeschrieben.

§ 2 Höhe der Parkgebühr

(1) Im Kernbereich der Innenstadt beträgt die Mindestgebühr 0,60 € für die ersten 60 Minuten sowie 0,10 € je weitere angefangene 5 Minuten. Der Kernbereich der Innenstadt umfasst den Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen der nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze:

  • Rathausplatz
  • Manfred-Samusch-Straße
  • Lehmannstieg
  • Lohe zwischen Große Straße und Carl-Barckmann-Straße
  • Große Straße zwischen Königstraße und Bei der Doppeleiche
  • Königstraße
  • Neue Straße
  • Manhagener Allee zwischen Rondeel und Neue Straße sowie Erika-Keck-Straße und Lohkoppel
  • Hagener Allee zwischen Rondeel und Heinz-Beusen-Stieg
  • Nordöstlicher Bereich der Bahnhofstraße einschließlich Wilhelmstraße
  • Hamburger Straße westlich des Woldenhorn bis zur südlichen Einmündung in die Stormarnstraße in Richtung Bahnhofstraße
  • Stormarnplatz nebst provisorischem Parkplatz westlich des Rathauses

(2) Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

(3) Auf dem provisorischen Parkplatz westlich des Rathauses sowie im nordöstlichen Bereich der Bahnhofstraße einschließlich der Wilhelmstraße beträgt die Tagesparkgebühr für den Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen 2,40 €. Für eine Parkdauer bis 150 Minuten gelten die in Absatz 1 genannten Gebühren.

(4) Die Erstattung von Gebühren für nicht genutzte Parkzeit wird ausgeschlossen.

(5) Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung können außer am Parkscheinautomaten auch über Handysysteme entrichtet werden. Bei der Nutzung von Handysystemen wird nur die tatsächliche Parkzeit minutengenau abgerechnet.

§ 3 Umsatzsteuer

(1) Auf den nachfolgend aufgeführten Plätzen sind die nach § 2 erhobenen Parkgebühren seit dem 01.01.2022 umsatzsteuerpflichtig:

  • Rathausplatz
  • Manfred-Samusch-Straße
  • Provisorischer Parkplatz des Stormarnplatzeswestlich des Rathauses
  • Stormarnplatz westlich des „JuKi 42“ (An der Reitbahn 2) bis zur Einmündung in die Stormarnstraße

(2) Die Parkgebühren nach Maßgabe des Abs. 1 verstehen sich inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

§ 4 Inkrafttreten

Diese 4. Änderung der Parkgebührenverordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Ahrensburg, 25.05.2022

Stadt Ahrensburg

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

 

Hier können Sie die Parkgebührenverordnung als PDF zum Ausdrucken herunterladen.

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