Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
09.04.2020
Amtliche Bekanntmachung
Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Gemäß § 18 Abs. 3 Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes wird die Anzahl der gültigen und ungültigen Eintragungen hiermit festgestellt:
Anzahl der gültigen Eintragungen | 345 |
Anzahl der ungültigen Eintragungen | 36 |
gez. Michael Sarach
Bürgermeister