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Datum: 25.08.2023

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg vom 30.10.2014

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung 

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg vom 30.10.2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. S. 153) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 24.07.2023 die
Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg wie folgt geändert:

Artikel 1
Änderungen

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Regelungen in der Hauptsatzung geändert:

§ 7
Hauptausschuss

(1) wird wie folgt geändert:

            1.      Zusammensetzung:         7 Stadtverordnete und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ohne Stimmrecht

            2.      Aufgaben:                        gemäß § 45 b GO sowie dieser Hauptsatzung bzw. der Zuständigkeitsordnung

(2) bis (9) bleiben unverändert.

§ 8
Ständige Ausschüsse

(1) wird wie folgt geändert:

            Neben dem Hauptausschuss werden die folgenden ständigen Ausschüsse nach den §§ 45 Abs. 1 und 45 a Abs. 1 GO gebildet:

1.         Finanzausschuss

1.1       Zusammensetzung:       7 Mitglieder

1.2       Aufgabengebiet:            Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Wirtschaftsförderungen, Gebäudewirtschaft

2.         Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss

2.1       Zusammensetzung:      7 Mitglieder

2.2       Aufgabengebiet:           Bildungsangelegenheiten, Kultur- und Gemeinschaftspflege, Sportangelegenheiten

3.         Sozialausschuss

3.1       Zusammensetzung:     7 Mitglieder

3.2       Aufgabengebiet:           Kinder-, Jugend- und Familienangelegenheiten, Soziale Aufgaben, Wohnungswesen

4.         Umweltausschuss

4.1       Zusammensetzung:     7 Mitglieder
                                                 in Kleingartenangelegenheiten außerdem 1 Vertreter der Kleingärtner auf Vorschlag des Kleingärtnervereins u. 1 Vertreter der Landwirtschaft
                                                 auf Vorschlag des Ortsbauernverbandes

4.2       Aufgabengebiet:           Umweltschutz, Landschaftsplanung und -pflege einschl. Grünordnungsplan, Abfallentsorgung, Forstwesen, Kleingartenwesen

5.         Bau- und Planungsausschuss

5.1       Zusammensetzung:     7 Mitglieder

5.2       Aufgabengebiet:           Stadtplanung einschl. Bauleitplanung mit Ausnahme des Grünordnungsplanes, Hoch- und Tiefbau, Verkehrsplanung,
                                                 Allgemeine Verkehrsangelegenheiten (u.a. Fahrradverkehr,ÖPNV und ‘ruhender Verkehr‘)

6.         Werkausschuss

6.1       Zusammensetzung:     7 Mitglieder

6.2       Aufgabenbereich:         Eigenbetrieb Stadtbetriebe Ahrensburg der Stadt nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung

(2) bis (7) bleiben unverändert.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die 4. Änderung der Hauptsatzung tritt am 19.06.2023 in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 GO wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 24.07.2023 erteilt.

Ahrensburg, den 24.08.2023

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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