Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
17.01.2020
Amtliche Bekanntmachung
I. Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird
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2020 |
2021 |
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1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
84.295.000 |
EUR |
92.784.900 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
82.690.800 |
EUR |
89.714.900 |
EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
1.604.200 |
EUR |
3.070.000 |
EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
78.936.000 |
EUR |
87.319.300 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
76.484.400 |
EUR |
83.746.000 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
13.739.400 |
EUR |
5.525.200 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
16.230.000 |
EUR |
8.687.500 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
10.200.000 |
EUR |
1.900.000 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
3.666.000 |
EUR |
1.425.000 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
8.500.000 |
EUR |
8.500.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
272,2 |
Stellen. |
273,11 |
Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
350 |
% |
350 |
% |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
350 |
% |
350 |
% |
2. |
Gewerbesteuer |
380 |
% |
380 |
% |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
§ 5
Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
Ahrensburg, den 13.01.2020
(L.S.)
gez. Michael Sarach
Bürgermeister
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020/2021 liegen im Rathaus, Zimmer 123, während der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.
Ahrensburg, den 13.01.2020
(L.S.)
gez. Michael Sarach
Bürgermeister