I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
I.
I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2022
- und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
im Haushaltsjahr 2022 | Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
||||
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
gegenüber bisher EUR |
nunmehr festgesetzt auf EUR |
||
1. | Im Ergebnisplan der | ||||
Gesamtbetrag der Erträge | 11.469.500 | 0 | 91.084.700 | 102.554.200 | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 0 | 247.600 | 98.029.600 | 97.782.000 | |
Jahresüberschuss | 4.772.200 | 0 | 4.772.200 | ||
Jahresfehlbetrag | |||||
2. | Im Finanzplan der | ||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.469.500 | 0 | 85.646.500 | 97.116.000 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 247.600 | 89.886.800 | 89.639.200 | ||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 0 | 14.908.100 | 18.406.600 | 3.498.500 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 0 | 7.659.900 | 19.685.200 | 12.025.300 |
im Haushaltsjahr 2023 | Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
||||
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
gegenüber bisher EUR |
nunmehr festgesetzt auf EUR |
||
1. | Im Ergebnisplan der | ||||
Gesamtbetrag der Erträge | 12.468.600 | 0 | 92.712.500 | 105.181.100 | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.336.600 | 0 | 98.237.800 | 102.574.400 | |
Jahresüberschuss | 2.606.700 | 0 | 0 | 2.606.700 | |
Jahresfehlbetrag | 5.525.300 | 5.525.300 | 0 | ||
2. | Im Finanzplan der | ||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.468.600 | 0 | 88.073.900 | 100.542.500 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.336.600 | 0 | 90.338.000 | 94.724.600 | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 1.900.000 | 0 | 13.395.600 | 15.295.600 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 6.979.500 | 0 | 19.506.200 | 26.485.700 |
festgesetzt.
§ 2
Es werden im Haushaltsjahr 2022 neu festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
von bisher |
15.500.000 |
EUR |
auf |
0 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher |
12.242.000 |
EUR |
auf |
24.100.000 |
EUR |
Es werden im Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
von bisher |
11.100.000 |
EUR |
auf |
13.000.000 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher |
2.847.000 |
EUR |
auf |
3.986.300 |
EUR |
3. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
von bisher |
288,40 |
auf |
293,84 |
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
§ 4
Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
§ 5
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2022 erteilt.
Ahrensburg, den 28.12.2022
In Vertretung
Carola Behr
stellvertretende Bürgermeisterin
II.
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2022/2023 mit den Anlagen nehmen. Diese liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 309 öffentlich eingesehen werden.
Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan 2022/2023 mit den Anlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.
Ahrensburg, den 28.12.2022
In Vertretung
Carola Behr
stellvertretende Bürgermeisterin