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Datum: 04.09.2023

Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022
der Stadtbetriebe Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung gebe ich bekannt:

1. Im Auftrag des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Kiel, hat die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Mercurius GmbH, Lübeck, nach Abschluss der Prüfung über den
    Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtbetriebe Ahrensburg mit Datum vom 13. Juli 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

2. Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtbetriebe Ahrensburg zur Kenntnis genommen und keine
    abweichenden Feststellungen getroffen.

3. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Stadtbetriebe Ahrensburg wird mit folgenden Kenn-zahlen festgestellt:
a) Bilanzsumme                                                                                    =      54.911.683,04 €
b) Summe der Erträge                                                                          =        9.814.398,93 €
c) Summe der Aufwendungen                                                              =        9.791.463,68 €
d) Konsolidierter Jahresgewinn der beiden Betriebsteile                     =             22.935,25 €

4. In der selben Sitzung wurde beschlossen, dass das Jahresergebnis wie folgt verwendet wird:
a) Der Jahresgewinn des Betriebsteils Stadtentwässerung i.H.v. 58.337,21 € wird an den Haushalt der Stadt Ahrensburg abgeführt.
b) Der Jahresverlust des Betriebsteils Bauhof i.H.v. 35.401,96 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2023 vorgetragen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht können bei den Stadtbetrieben Ahrensburg,
Bünningstedter Straße 40 b, 22926 Ahrensburg sowie im Rathaus der Stadt Ahrensburg (Zimmer 123) jeweils nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.

gez. Eckart Boege

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